EQS-News: GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO (deutsch)
08.10.2024 - 20:57:46GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO
Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO
08.10.2024 / 20:57 CET/CEST
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Medienmitteilung
GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO
Wetzikon, 8. Oktober 2024 - Am 8. Oktober 2024 hat die GZO AG ("GZO" oder
"die Gesellschaft") eine Stellungnahme zu den VorschlÀgen veröffentlicht,
die die GZO-GlÀubigergruppe unter der Leitung der Clearway Capital GmbH
("Clearway") den AnleiheglÀubigern der 1.87% 2024 Anleihe der GZO AG (ISIN
CH0240109618) an der kommenden Versammlung am 25. Oktober 2024 unterbreitet.
Die Stellungnahme enthÀlt zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten, die bereits
in den öffentlichen Verlautbarungen, PrÀsentationen und auf der Website der
GZO-GlÀubigergruppe, insbesondere im Fragen-Bereich, welcher hier
https://gzo-bondholder.ch/fragen/ abrufbar ist, richtiggestellt wurden.
Dessen ungeachtet weist die GlÀubigergruppe erneut auf Folgendes hin:
* Die VorschlÀge der GlÀubigergruppe stellen sicher, dass alle GlÀubiger
gleich behandelt werden. Die VorschlÀge wurden so formuliert, dass die
notwendigen rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr ihre Umsetzung durch GZO
gegeben sind. Jede gegenteilige Behauptung ist unzutreffend.
Insbesondere sollen die VerlÀngerung der Laufzeit, der höhere Zinssatz
und die verbesserte Sicherheit auch fĂŒr andere ungesicherte GlĂ€ubiger
gelten. GZO hat bisher nicht dargelegt, warum die VorschlÀge zu einer
Ungleichbehandlung der GlĂ€ubiger fĂŒhren wĂŒrden.
* GZO wird das Ergebnis der AnleiheglÀubigerversammlung nicht einfach
ignorieren können. Entgegen der Behauptung der GZO sind die Bedingungen
fĂŒr eine VerlĂ€ngerung der vorlĂ€ufigen Nachlassstundung in eine
endgĂŒltige Nachlassstundung nicht erfĂŒllt, wenn die GZO solvent ist.
Wenn die AnleiheglĂ€ubiger der VerlĂ€ngerung zustimmen, halten wir es fĂŒr
unwahrscheinlich, dass der Richter der GZO den Eintritt in eine
endgĂŒltige Nachlasstundung gestattet. Die Gesellschaft kann die
Bedingungen ablehnen und in Konkurs gehen, was aber die persönliche
Haftung des Verwaltungsrats aktualisiert.
* Die GlÀubigergruppe hÀlt an ihrer Bewertung fest. Die von Clearway
publizierte Bewertung wurde mit Hilfe fĂŒhrender Branchenexperten
durchgefĂŒhrt und berĂŒcksichtigt die Besonderheiten der Situation,
einschliesslich der Zonenordnung und möglicher alternativer
Nutzungsmöglichkeiten fĂŒr die GrundstĂŒcke. Das Unternehmen hat die
Bewertung von Clearway bisher ohne BegrĂŒndung abgelehnt, obwohl es die
AbschlĂŒsse erst im Juni 2024 genehmigt hat, in denen die Buchwerte
dieser Vermögenswerte weit ĂŒber den SchĂ€tzungen von Clearway liegen. Der
Verwaltungsrat der GZO hat die Bewertungen der GZO-GlÀubigergruppe
zurĂŒckgewiesen, hat aber bislang keine eigene Bewertung vorgelegt. Es
bleibt also nach wie vor unklar, warum GZO der Meinung ist, dass die
GlÀubiger einen Abschlag akzeptieren sollen, ohne dass sie Angaben zu
den Vermögenswerten der Gesellschaft und Belege fĂŒr die zur Verwertung
dieser Vermögenswerte geleistete Arbeit vorgelegt erhalten.
Die GZO-GlĂ€ubigergruppe ist der festen Ăberzeugung, dass die
Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren fĂŒr die GZO ist und dass diese
vielmehr versuchen muss, ihre umfangreichen Vermögenswerte zu verwerten,
anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der GlÀubiger weiter zu
verfolgen. GZO berĂŒcksichtigt auch nicht, dass zwei Drittel der GlĂ€ubiger
einem vorgeschlagenen Nachlassvertrag zustimmen mĂŒssen: das ist höchst
unwahrscheinlich, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, die vollstÀndige
RĂŒckzahlung an alle GlĂ€ubiger sicherzustellen.
Wir bitten alle AnleiheglÀubiger deshalb nochmals eindringlich, die
VorschlÀge der GlÀubigergruppe an der bevorstehenden Versammlung zu
unterstĂŒtzen.
FĂŒr RĂŒckfragen:
GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group, Andreas Durisch
079 358 87 32
[email protected]
www.gzo-bondholder.ch
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Ende der Medienmitteilungen
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2004587 08.10.2024 CET/CEST

