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EQS-News: GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO (deutsch)

08.10.2024 - 20:57:46

GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO 08.10.2024 / 20:57 CET/CEST --------------------------------------------------------------------------- Medienmitteilung GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO Wetzikon, 8.

GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

08.10.2024 / 20:57 CET/CEST

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Medienmitteilung

GlÀubigergruppe reagiert auf falsche Aussagen der GZO

Wetzikon, 8. Oktober 2024 - Am 8. Oktober 2024 hat die GZO AG ("GZO" oder
"die Gesellschaft") eine Stellungnahme zu den VorschlÀgen veröffentlicht,
die die GZO-GlÀubigergruppe unter der Leitung der Clearway Capital GmbH
("Clearway") den AnleiheglÀubigern der 1.87% 2024 Anleihe der GZO AG (ISIN
CH0240109618) an der kommenden Versammlung am 25. Oktober 2024 unterbreitet.

Die Stellungnahme enthÀlt zahlreiche sachliche Ungenauigkeiten, die bereits
in den öffentlichen Verlautbarungen, PrÀsentationen und auf der Website der
GZO-GlÀubigergruppe, insbesondere im Fragen-Bereich, welcher hier
https://gzo-bondholder.ch/fragen/ abrufbar ist, richtiggestellt wurden.
Dessen ungeachtet weist die GlÀubigergruppe erneut auf Folgendes hin:

  * Die VorschlÀge der GlÀubigergruppe stellen sicher, dass alle GlÀubiger
    gleich behandelt werden. Die VorschlÀge wurden so formuliert, dass die
    notwendigen rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr ihre Umsetzung durch GZO
    gegeben sind. Jede gegenteilige Behauptung ist unzutreffend.
    Insbesondere sollen die VerlÀngerung der Laufzeit, der höhere Zinssatz
    und die verbesserte Sicherheit auch fĂŒr andere ungesicherte GlĂ€ubiger
    gelten. GZO hat bisher nicht dargelegt, warum die VorschlÀge zu einer
    Ungleichbehandlung der GlĂ€ubiger fĂŒhren wĂŒrden.

  * GZO wird das Ergebnis der AnleiheglÀubigerversammlung nicht einfach
    ignorieren können. Entgegen der Behauptung der GZO sind die Bedingungen
    fĂŒr eine VerlĂ€ngerung der vorlĂ€ufigen Nachlassstundung in eine
    endgĂŒltige Nachlassstundung nicht erfĂŒllt, wenn die GZO solvent ist.
    Wenn die AnleiheglĂ€ubiger der VerlĂ€ngerung zustimmen, halten wir es fĂŒr
    unwahrscheinlich, dass der Richter der GZO den Eintritt in eine
    endgĂŒltige Nachlasstundung gestattet. Die Gesellschaft kann die
    Bedingungen ablehnen und in Konkurs gehen, was aber die persönliche
    Haftung des Verwaltungsrats aktualisiert.

  * Die GlÀubigergruppe hÀlt an ihrer Bewertung fest. Die von Clearway
    publizierte Bewertung wurde mit Hilfe fĂŒhrender Branchenexperten
    durchgefĂŒhrt und berĂŒcksichtigt die Besonderheiten der Situation,
    einschliesslich der Zonenordnung und möglicher alternativer
    Nutzungsmöglichkeiten fĂŒr die GrundstĂŒcke. Das Unternehmen hat die
    Bewertung von Clearway bisher ohne BegrĂŒndung abgelehnt, obwohl es die
    AbschlĂŒsse erst im Juni 2024 genehmigt hat, in denen die Buchwerte
    dieser Vermögenswerte weit ĂŒber den SchĂ€tzungen von Clearway liegen. Der
    Verwaltungsrat der GZO hat die Bewertungen der GZO-GlÀubigergruppe
    zurĂŒckgewiesen, hat aber bislang keine eigene Bewertung vorgelegt. Es
    bleibt also nach wie vor unklar, warum GZO der Meinung ist, dass die
    GlÀubiger einen Abschlag akzeptieren sollen, ohne dass sie Angaben zu
    den Vermögenswerten der Gesellschaft und Belege fĂŒr die zur Verwertung
    dieser Vermögenswerte geleistete Arbeit vorgelegt erhalten.

Die GZO-GlĂ€ubigergruppe ist der festen Überzeugung, dass die
Nachlassstundung nicht das richtige Verfahren fĂŒr die GZO ist und dass diese
vielmehr versuchen muss, ihre umfangreichen Vermögenswerte zu verwerten,
anstatt ihre Expansionsbestrebungen auf Kosten der GlÀubiger weiter zu
verfolgen. GZO berĂŒcksichtigt auch nicht, dass zwei Drittel der GlĂ€ubiger
einem vorgeschlagenen Nachlassvertrag zustimmen mĂŒssen: das ist höchst
unwahrscheinlich, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, die vollstÀndige
RĂŒckzahlung an alle GlĂ€ubiger sicherzustellen.

Wir bitten alle AnleiheglÀubiger deshalb nochmals eindringlich, die
VorschlÀge der GlÀubigergruppe an der bevorstehenden Versammlung zu
unterstĂŒtzen.

FĂŒr RĂŒckfragen:
GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group, Andreas Durisch
079 358 87 32
[email protected]
www.gzo-bondholder.ch


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Ende der Medienmitteilungen

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2004587 08.10.2024 CET/CEST

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