Gründungsbeschleunigungsgesetz: Gründen in 24 Stunden rückt näher
26.03.2026 - 07:01:03 | boerse-global.deBayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen und Berlin ein Konzept für ein revolutionäres Gründungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Es soll Unternehmensgründungen in Deutschland durch vollautomatisierte Prozesse innerhalb eines Tages ermöglichen. Dieses Vorhaben ist ein Kernstück der föderalen Modernisierungsagenda und könnte den Wirtschaftsstandort Deutschland massiv aufwerten.
Die Vorstellung des detaillierten Konzepts am Mittwoch markiert einen entscheidenden Schritt. Die drei Länder haben die Federführung in der gemeinsamen G24-Taskforce von Bund und Ländern übernommen. Ihr Ziel ist ein einheitlicher Rechtsrahmen, der neue europäische Standards setzen könnte. Der Plan sieht eine stufenweise Einführung vor: Erste Pilotregionen sollen bereits 2025 starten, eine bundesweite Anwendung ist bis 2028 geplant.
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Bürokratieabbau als Wachstumsmotor
Derzeit erleben Gründer den Staat oft als langsam und intransparent. Lange Wartezeiten auf Steuernummern oder Registereinträge sind die Regel und bremsen innovative Ideen aus. Das neue Gesetz soll hier eine grundlegende Wende bringen. Es zielt darauf ab, die überkomplexe Regulierung durch volldigitalisierte, regelbasierte Abläufe zu ersetzen. Rechtswirksame Bescheide könnten dann in Sekunden erteilt werden.
„Digitale Kosmetik allein reicht nicht“, betonte Aiwanger. Nötig seien neue Gesetze und grundlegend neue Prozesse in einer Vielzahl von Behörden. Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sprach von der Hoffnung auf eine „neue Gründerzeit“. Das Vorhaben gilt als zentraler Hebel, um die deutsche Wirtschaft zu entlasten und Investitionen zu beschleunigen.
Ein digitaler Dachantrag als Herzstück
Kern des geplanten Gesetzes ist ein einheitlicher, digitaler „Dachantrag“. Dieser Online-Antrag soll alle notwendigen Schritte bündeln – von der Handelsregistereintragung über die Gewerbeanmeldung bis hin zu Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungen. Standardisierte Formulare sollen die derzeit rund 6.000 unterschiedlichen kommunalen Abläufe zu einem bundesweit einheitlichen Prozess verschmelzen.
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Technisch soll das Verfahren eng mit dem Nationalen Once-Only-Technical-System (NOOTS) verknüpft werden, um Daten automatisch abzurufen. Bis Ende 2027 sollen die Schlüsselregister angebunden sein. Zudem sind neue digitale Register, etwa für Meisterbriefe oder IHK-Nachweise, geplant. Ein entscheidender Aspekt ist die „Genehmigungsfiktion bei Verzögerungen“: Bleibt ein Antrag drei Monate unbeantwortet, gilt er automatisch als genehmigt. Dieses Prinzip der Lastenumkehr soll Gründer schützen. Allerdings gilt das Schnellverfahren zunächst nur für 124 genau definierbare Tätigkeiten.
Eingebettet in umfassende Reformen
Die Gründungsbeschleunigung ist Teil eines breiten Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Stärkung des Startup-Ökosystems. Bereits im September 2025 billigte das Kabinett einen Entwurf zur Verbesserung der Finanzierungsbedingungen. Er sieht unter anderem vor, den Mindestnennwert von Aktien von 1 Euro auf 0,01 Euro zu senken, um den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern.
Zusätzlich wurden steuerliche Entlastungen und vereinfachte Berichtspflichten eingeführt. Ab 2026 wird zudem die steuerliche Forschungszulage deutlich ausgeweitet: Die förderfähigen Aufwendungen steigen von 10 auf 12 Millionen Euro pro Jahr und Konzern. Diese Reformen sollen Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland eindämmen.
Die digitale Verwaltung als Schlüssel
Die vollständige Umsetzung des Gründungsbeschleunigungsgesetzes ist bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode geplant. Bis 2029 soll die 24-Stunden-Gründung verbindlicher Standard werden. Die stufenweise Einführung soll Raum für technische und organisatorische Anpassungen lassen. Perspektivisch ist auch eine Ausweitung auf Personengesellschaften und Genossenschaften vorgesehen.
Experten wie der Digitalverband Bitkom sehen in schnellen, digitalen Verfahren einen entscheidenden Faktor für ein innovationsfreundliches Klima. Eine DIHK-Umfrage von Januar 2026 zeigt zwar, dass Unternehmen ihre Digitalisierung grundsätzlich solide aufgestellt sehen. Deutlicher Handlungsbedarf besteht aber weiterhin bei den Rahmenbedingungen – vor allem beim Bürokratieabbau. Das neue Gesetz soll genau hier ansetzen und die digitale Transformation der Verwaltung entscheidend vorantreiben.
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