Gründungsbeschleunigungsgesetz, Länder

Gründungsbeschleunigungsgesetz: Länder wollen Firmen in 24 Stunden ermöglichen

27.03.2026 - 05:21:19 | boerse-global.de

Deutschland plant ein Gesetz, um Unternehmensgründungen auf 24 Stunden zu verkürzen. Das Vorhaben soll die Bürokratie radikal reduzieren und den Standort international wettbewerbsfähiger machen.

Gründungsbeschleunigungsgesetz: Länder wollen Firmen in 24 Stunden ermöglichen - Foto: über boerse-global.de
Gründungsbeschleunigungsgesetz: Länder wollen Firmen in 24 Stunden ermöglichen - Foto: über boerse-global.de

Deutschland will Unternehmensgründungen radikal beschleunigen. Die Wirtschaftsressorts der Länder Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben gemeinsam mit dem NRW-Justizministerium ein Konzept für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Es sieht vor, dass eine Gründung künftig nur noch einen Tag dauert. Das Vorhaben ist Teil der „Föderalen Modernisierungsagenda“ von Bund und Ländern. Das Gesetz soll noch 2026 verabschiedet werden.

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Damit reagiert die Politik auf einen echten Wettbewerbsnachteil. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der Gründungsgeschwindigkeit deutlich hinterher. Während in Kanada oder Neuseeland alles in unter zwei Tagen erledigt ist, dauert es hierzulande im Schnitt noch acht Tage. Der klassische Weg von der notariellen Beurkundung bis zum Handelsregistereintrag kann sogar zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Das neue Konzept soll diesen Prozess auf 24 Stunden komprimieren.

Vom digitalen Formular zur vollautomatisierten Verwaltung

Die Vision ist nicht komplett neu, baut aber auf bestehenden digitalen Möglichkeiten auf. Seit August 2022 können Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG bereits online gegründet werden. Diese Möglichkeit basiert auf einer EU-Richtlinie und erlaubt sogar die virtuelle notarielle Beurkundung.

Doch das neue Länderkonzept geht deutlich weiter. Bisher ist die Online-Gründung vor allem auf reine Bargründungen beschränkt. Das neue System soll die gesamte Gründungskette – von der Handelsregistereintragung über die Gewerbeanmeldung bis zur Steuernummer – in einem einzigen, automatisierten Prozess bündeln. Der entscheidende Paradigmenwechsel: Nicht nur Formulare werden digital, sondern staatliche Entscheidungen in standardisierten Fällen laufen vollautomatisch ab.

Kernstück ist eine „staatliche Pflichtenermittlung“. Dabei identifiziert der Staat proaktiv, welche Anzeige- oder Genehmigungspflichten für das konkrete Gründungsvorhaben gelten. Eine zentrale Rolle spielt das „National Once-Only-Technical-System“ (NOOTS). Diese „Datenautobahn“ soll den sicheren Austausch zwischen Handelsregister, Gewerbeämtern und Finanzverwaltung ermöglichen. Prüfungen laufen automatisiert ab, Bescheide sollen in Sekundenschnelle erteilt werden.

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Föderale Herausforderungen und breiter Entlastungskontext

Die Initiative ist ein Testfall für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Die Umsetzung erfordert einheitliche Prozesse über Ressort- und Ländergrenzen hinweg. Erste Berichte deuten jedoch auf Koordinationsprobleme hin. So soll es bei der Vorstellung des Länderkonzepts an Abstimmung mit dem Bundesdigitalministerium gemangelt haben.

Zudem sind erhebliche technische Anpassungen und Änderungen in Fachgesetzen nötig. Das Gründungsbeschleunigungsgesetz ist Teil eines größeren Pakets zum Bürokratieabbau. Dazu gehört auch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das bereits 2024 beschlossen wurde. Es lockert Formerfordernisse im Zivilrecht und verkürzt Aufbewahrungsfristen. Zusammen mit anderen Maßnahmen soll so eine jährlich Gesamtentlastung für die Wirtschaft von rund 3,1 Milliarden Euro erreicht werden.

Wettbewerbsvorteil für den Standort Deutschland

Für Start-ups und kleine Unternehmen könnten die geplanten Vereinfachungen ein Game-Changer sein. Lange Verwaltungswege und doppelte Dateneingaben gehören zu den größten Hürden in der Gründungsphase. Eine 24-Stunden-Lösung würde Deutschland im internationalen Wettbewerb um kluge Köpfe und Innovationen deutlich voranbringen.

Sollte das Projekt erfolgreich sein, könnte es als Blaupause für die Modernisierung weiterer Verwaltungsabläufe dienen. Die Wirtschaft erwartet von diesen Maßnahmen einen positiven Impuls für Konjunktur und Wachstum. Die Bundesregierung hat sich nun vorgenommen, den Gesetzentwurf auf Basis des Länderkonzepts zügig auf den Weg zu bringen. Die Uhr tickt: Die Verabschiedung bis Ende 2026 ist das erklärte Ziel.

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