EQS-Adhoc: Grundsatzbeschluss zur Übertragung des Betriebs von RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung an RLB NÖ-W durch Abspaltung (deutsch)
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 14:48 Uhr | dpa.deGrundsatzbeschluss zur Übertragung des Betriebs von RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung an RLB NÖ-W durch Abspaltung
EQS-Ad-hoc: Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG / Schlagwort(e):
Fusionen & Ăśbernahmen
Grundsatzbeschluss zur Ăśbertragung des Betriebs von RAIFFEISEN-HOLDING
NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
an RLB NĂ–-W durch Abspaltung
20.07.2026 / 14:48 CET/CEST
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Grundsatzbeschluss zur Ăśbertragung des Betriebs von RAIFFEISEN-HOLDING
NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
an RLB NĂ–-W durch Abspaltung
Wien, 20. Juli 2026. Geschäftsleitung, Vorstand und Aufsichtsrat von
RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERĂ–STERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit
beschränkter Haftung ("RH NÖ-Wien") und Vorstand und Aufsichtsrat von
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERĂ–STERREICH-WIEN AG ("RLB NĂ–-Wien") haben jeweils
heute, am 20. Juli 2026, den Grundsatzbeschluss gefasst, dass RH NĂ–-Wien
ihren gesamten Betrieb (mit wenigen Ausnahmen), insbesondere auch ihre
Industriebeteiligungen, durch down-stream Abspaltung an ihr 100 %
Tochterunternehmen RLB NĂ–-Wien ĂĽbertragen soll. Dadurch wĂĽrde der Betrieb
(Bankbetrieb und Industriebeteiligungen) in RLB NĂ–-Wien konzentriert werden.
Ziel der Transaktion ist die Konzernstruktur zu vereinfachen und die
Steuerung effizienter zu gestalten sowie die BĂĽndelung der operativen
Geschäftsaktivitäten in der RLB NÖ-Wien, um die Positionierung am
Kapitalmarkt weiter zu stärken.
Durch die beabsichtigte Spaltung wĂĽrden sich weder die
Beteiligungsverhältnisse an RH NÖ-Wien, die fortbestehen wird, noch jene an
RLB NÖ-Wien ändern. RH NÖ-Wien beabsichtigt, für den Fall der Durchführung
der Spaltung ihre Bankkonzession zurĂĽckzulegen.
Die Umsetzung der Spaltung steht unter anderem unter dem Vorbehalt der
Genehmigung durch die Generalversammlung von RH NĂ–-Wien, deren Abhaltung fĂĽr
September 2026 angedacht ist, sowie der erforderlichen behördlichen und
aufsichtsrechtlichen Genehmigungen (insbesondere der Spaltung durch die
Europäische Zentralbank).
FĂĽr weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Matthias Spitzer
Head of Division ESG & IR Management (EIM)
Raiffeisenlandesbank NĂ–-Wien AG
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien, Ă–sterreich
ir@raiffeisenbank.at
Telefon +43 660 97870067
www.raiffeisenbank.at
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