Hamburg, Cum-Ex-

Hamburg prĂŒft Cum-Ex- und Cum-Cum-FĂ€lle in Milliardenhöhe

03.12.2025 - 10:58:40

Hamburgs FinanzÀmter gehen derzeit Cum-Ex- und Cum-Cum-GeschÀften mit einer Schadenshöhe von rund 1,1 Milliarden Euro nach.

GeprĂŒft wĂŒrden sechs Cum-Ex-FĂ€lle mit einer Erstattungssumme von 483 Millionen Euro sowie neun Cum-Cum-FĂ€lle mit einer Erstattungssumme von 641 Millionen Euro, heißt es in der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion in der Hamburgischen BĂŒrgerschaft. Wie hoch mögliche RĂŒckforderungen ausfallen können, sei noch unklar.

Bislang rund 122 Millionen Euro rechtskrĂ€ftig zurĂŒckgefordert

Bislang seien seit 2015 rechtskrĂ€ftig 122,3 Millionen Euro zurĂŒckgefordert worden. Zudem seien im Zusammenhang mit Cum-Cum-GeschĂ€ften 18,8 Millionen Euro an Zinsen eingetrieben, aber noch keine Bußgelder verhĂ€ngt worden. Der Senatsantwort zufolge ermittelt das Hamburger Finanzamt fĂŒr PrĂŒfungsdienste und Strafsachen wegen Cum-Cum-GeschĂ€ften derzeit in 36 Strafverfahren, die sĂ€mtlich von der Staatsanwaltschaft Köln gefĂŒhrt wĂŒrden. In zwei weiteren FĂ€llen werde das Vorliegen eines Anfangsverdachts geprĂŒft.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach Senatsangaben seit 2015 keine Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Cum-Cum-GeschĂ€ften eingeleitet. Entsprechend habe es auch keine Anklagen oder Verurteilungen gegeben. Allerdings obliege die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr die Strafverfolgung der einschlĂ€gigen Taten grundsĂ€tzlich bei der Staatsanwaltschaft Köln, weil dort im nahe gelegenen Bonn das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern seinen Sitz hat.

Stoop: SteuerbetrĂŒger mĂŒssen bestraft werden

Der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion, David Stoop, sagte, Hamburg habe sich bei den Bußgeldern bislang völlig rausgehalten. "Dabei muss doch an sich auch dem Senat klar sein: Wer den Staat - und damit unser gesamtes Gemeinwesen - um Milliarden betrĂŒgt, muss dafĂŒr nach Recht und Gesetz bestraft werden!"

Bei Cum-Ex-GeschÀften haben sich Banken und andere Investoren Steuern in Milliardenhöhe erstatten lassen, die sie zuvor gar nicht gezahlt hatten. Bei Cum-Cum-GeschÀften wiederum geht es darum, Kapitalertragsteuern gar nicht erst zu bezahlen.

Steuerschaden SchÀtzungen zufolge bei rund 40 Milliarden Euro

Nach frĂŒheren Angaben der ehemaligen Kölner OberstaatsanwĂ€ltin und Cum-Ex-JĂ€gerin Anne Brorhilker machten die TĂ€ter oft ein Cum-Cum-GeschĂ€ft und nutzten dann die Aktie direkt im Anschluss noch mal fĂŒr ein Cum-Ex-GeschĂ€ft. Der Steuerschaden liege konservativen SchĂ€tzungen zufolge bei den Cum-Ex-GeschĂ€ften bei rund 10 Milliarden Euro, bei den Cum-Cum-GeschĂ€ften bei fast 30 Milliarden Euro, sagte die Co-GeschĂ€ftsfĂŒhrerin der BĂŒrgerbewegung Finanzwende.

@ dpa.de