Heizungsgesetz, Regierung

Heizungsgesetz: Regierung verschiebt Kabinettsbeschluss auf April

27.03.2026 - 00:00:27 | boerse-global.de

Die Bundesregierung verschiebt das neue Gebäudeenergiegesetz, während der Sektor seine Klimaziele verfehlt. Ein Notfallprogramm soll die entstandene Emissionslücke schließen.

Heizungsgesetz: Regierung verschiebt Kabinettsbeschluss auf April - Foto: über boerse-global.de
Heizungsgesetz: Regierung verschiebt Kabinettsbeschluss auf April - Foto: über boerse-global.de

Die Bundesregierung hat die Entscheidung über das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) verschoben – während der Gebäudesektor seine Klimaziele verfehlt. Umweltminister Schneider reagiert mit einem Notfallprogramm.

Klimaziele verfehlt, Gesetz verzögert

Die Ampelkoalition steht unter Druck: Eigentlich sollte das Kabinett an diesem Mittwoch das Nachfolgegesetz zum umstrittenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschließen. Doch der Termin wurde auf Mitte April nach der Osterpause verschoben. Gleichzeitig veröffentlichte das Umweltministerium alarmierende Zahlen: Die CO?-Emissionen des Gebäudesektors stiegen 2025 um 3,4 Prozent auf rund 103,4 Millionen Tonnen. Damit wurde das Klimaziel für das Jahr klar verfehlt. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) kündigte als Reaktion ein neues Klimaschutz-Sofortprogramm an, um die entstandene „Emissionslücke“ zu schließen.

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Die Verzögerung beim Gesetz kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der Koalition aus CDU/CSU und SPD bleibt wenig Spielraum, um den Entwurf noch vor der Sommerpause durch Bundestag und Bundesrat zu bringen. Ein Scheitern hätte gravierende Folgen: Würde das Gesetz nicht bis 1. Juli 2026 verabschiedet, würden in großen Städten automatisch die alten Regeln mit der umstrittenen 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen greifen.

Abschied von der 65-Prozent-Regel

Kern des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes ist die Abkehr von starren Vorgaben. Die im Wahlkampf 2025 versprochene Abschaffung der 65-Prozent-Regel wird umgesetzt. Stattdessen setzt die Regierung auf Technologieoffenheit und führt die sogenannte Bio-Treppe ein.

Dieses Modell erlaubt weiterhin den Einbau von Gas- und Ölheizungen – unter einer Bedingung: Ab Januar 2029 müssen neue fossile Heizungen mindestens zehn Prozent klimaneutrale Brennstoffe wie Biomethan oder grünen Wasserstoff beimischen. Diese Quote soll bis 2040 in drei Stufen steigen. Die bisher für den Wechsel zu fossilen Systemen vorgeschriebene obligatorische Energieberatung will das Wirtschaftsministerium streichen, um Bürokratie abzubauen.

Studie warnt vor „Kostenfalle Gas“

Doch genau diese neue Freiheit könnte Verbraucher teuer zu stehen kommen. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) warnt vor einer finanziellen „Kostenfalle“. Mieter in typischen Wohnungen könnten demnach bis zu 18.000 Euro zusätzliche Heizkosten tragen, wenn ihre Gebäude weiter mit Gassystemen beheizt werden.

Der Grund: Die Preise für Biomethan und grüne Brennstoffe werden laut Prognose stark steigen, möglicherweise auf 28,9 bis 46,9 Cent pro Kilowattstunde bis 2045. Gleichzeitig werden die CO?-Preise im europäischen Emissionshandel (ETS 2) weiter zulegen. Die Fraunhofer-Forscher kommen zu einem klaren Ergebnis: Wärmepumpen bleiben in fast allen Szenarien die kostengünstigste Heizlösung – trotz höherer Anschaffungskosten. Die Gefahr: Hausbesitzer, die heute auf „wasserstoffready“-Gasheizungen setzen, könnten sich in den 2030er Jahren die nötigen Brennstoffmischungen nicht mehr leisten.

EU-Vorgaben und kommunale Wärmeplanung

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Das GMG dient auch zur Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht. Die Bundesregierung muss die EU-Vorgaben bis Mai 2026 umsetzen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betont, man werde die Richtlinie „eins-zu-eins“ umsetzen, aber alle Spielräume nutzen, um den Übergang für die Mittelschicht tragbar zu gestalten.

Ein zentrales element ist der „Quartiersansatz“: Gebäudegruppen können Effizienzstandards gemeinsam statt einzeln erreichen. Für die Immobilienwirtschaft bedeutet das Gesetz neue ESG-Anforderungen (Environmental, Social, Governance). Seit Januar 2026 gelten zudem strengere Lärmschutzvorschriften für Wärmepumpen-Außengeräte.

Besonders dringlich ist die kommunale Wärmeplanung. Großstädte mit über 100.000 Einwohnern müssen ihre endgültigen Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen. Solange das GMG nicht in Kraft ist, herrscht jedoch eine rechtliche Grauzone darüber, welche Standards nach Veröffentlichung dieser Pläne gelten.

Wettlauf gegen die Zeit

Die kommenden Wochen werden entscheidend. Nach der Kabinettsvorlage Mitte April beginnt der parlamentarische Sprint. Für Hausbesitzer bleibt die aktuelle KfW-Förderung (Programm 458) mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent für klimafreundliche Heizungen zwar bis 2029 garantiert. Die Regierung hat jedoch angedeutet, die Mittelvergabe im Sommer 2026 zu überprüfen. Viele dürften versuchen, noch von den aktuellen Konditionen zu profitieren.

Während die Koalition die Technologieoffenheit betont, drängt die SPD auf stärkere soziale Absicherungen. Die Sozialdemokraten wollen verhindern, dass Modernisierungskosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Die Frage ist nicht mehr nur, mit welcher Technologie geheizt wird, sondern wer die Rechnung für die Wärmewende bezahlt.

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