Honorarverträge, Psychotherapeuten

Honorarverträge 2026: Psychotherapeuten klagen gegen Kürzungen

31.03.2026 - 07:41:07 | boerse-global.de

Die Honorarverträge für 2026 sehen eine allgemeine Erhöhung um 2,8 Prozent vor, während Psychotherapeuten mit einer 4,5-prozentigen Kürzung konfrontiert sind und dagegen klagen.

Honorarverträge 2026: Psychotherapeuten klagen gegen Kürzungen - Foto: über boerse-global.de

Die Finalisierung der Honorarverträge für 2026 bringt Licht und Schatten für Deutschlands Ärzte. Während die meisten Fachgruppen von einer moderaten Erhöhung profitieren, müssen Psychotherapeuten deutliche Einschnitte hinnehmen – und ziehen vor Gericht.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Anhebung des bundesweiten Orientierungswerts um 2,8 Prozent geeinigt. Diese Erhöhung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft und soll gestiegene Praxiskosten ausgleichen. Für die ambulante Versorgung stehen den Krankenkassen damit rechnerisch rund 1,3 Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Bemerkenswert: Die Demografie- und Morbiditätsraten, die den Behandlungsbedarf widerspiegeln, liegen erstmals in allen KV-Regionen im Minus.

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Psychotherapie: 4,5 Prozent Kürzung sorgt für Eklat

Eine Entscheidung sorgt für massive Proteste: Der Erweiterte Bewertungsausschuss beschloss am 11. März, die Honorare für fast alle psychotherapeutischen Leistungen pauschal um 4,5 Prozent zu kürzen. Gleichzeitig sollen Strukturzuschläge um 14,5 Prozent steigen. Aus Sicht der Krankenkassen eine Korrektur, nachdem Psychotherapeuten in den Vorjahren überproportional von Erhöhungen profitiert hätten. Netto rechnen die Kassen mit einem Minus von 2,3 Prozent für die Therapeuten.

Die Fachwelt reagiert empört. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) spricht von "völlig inakzeptablen" Einbußen von mindestens 2,8 Prozent. Die KV Nordrhein nennt den Beschluss ein "verheerendes Signal" für die Versorgung. Die KBV kündigte umgehend an, Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg einzureichen – ein Schritt, der von mehreren KVen unterstützt wird. Ein Paradox: Ausgerechnet in einer Zeit mit explodierendem Bedarf an psychologischer Hilfe wird die Vergütung gekürzt.

Regionale Spielräume und neue Pauschale für Hausärzte

Parallel zu den bundesweiten Vorgaben verhandeln die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen individuelle Verträge. In Bremen etwa stehen 2026 rund 15 Millionen Euro mehr für die ambulante Versorgung bereit. Spezielle Förderungen gibt es für konservative Augenheilkunde, Schlaflabore und rheumatologische Praxen. Berlin und Schleswig-Holstein haben ihre Verträge bereits veröffentlicht, in Thüringen läuft noch das Unterschriftenverfahren.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Hausärzte: Ab 2026 löst eine neue Vorhaltepauschale die bisherige Strukturpauschale ab. Sie soll Praxen eine stabilere finanzielle Basis geben und Anreize setzen, sich stärker um chronisch Kranke zu kümmern. Differenzierte Zuschläge gibt es für Hausbesuche, Pflegeheimbetreuung, geriatrische oder palliative Versorgung.

Auch Zahnärzte haben ihre Honorare für 2026 finalisiert. In Österreich steigen die Tarife um 2,95 Prozent. In Bayern einigten sich AOK und Kassenzahnärztliche Vereinigung noch im Dezember 2025 auf eine Punktwerterhöhung für Zahnersatz und Kronen.

Übergangsfrist für Honorarlehrkräfte bis Ende 2027

Außerhalb des Gesundheitswesens gibt es eine wichtige Klarstellung für den Bildungssektor. Die Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften wird bis Ende 2027 verlängert. Der Bundestag hat den entsprechenden Beschluss bereits am 5. März gefasst, der Bundesrat berät am 27. März. Dies gibt Schulen und Weiterbildungseinrichtungen mehr Zeit, ihre Vertragsmodelle an das "Herrenberg-Urteil" von 2022 anzupassen, das viele Honorarkräfte als abhängig Beschäftigte einstuft.

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Die Honorarverhandlungen für 2026 zeigen das klassische Dilemma des Gesundheitswesens: Den Spagat zwischen angemessener Vergütung für die Leistungserbringer und der Kostendämpfung bei den Kassen. Während die allgemeine Erhöhung als notwendige Anpassung gesehen wird, bleibt die Kürzung bei den Psychotherapeuten hoch umstritten. Die gerichtliche Auseinandersetzung könnte wegweisend für künftige Verhandlungen werden.

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