Hubig, Strafrecht

Hubig plant schärferes Strafrecht gegen digitalen Voyeurismus

25.01.2026 - 23:45:12

Die Bundesjustizministerin will den Schutz vor digitaler Gewalt ausweiten und schließt eine Gesetzeslücke für Aufnahmen in öffentlichen Räumen wie Wellnessbereichen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will heimliches Filmen und Fotografieren in Saunen, Bädern oder beim Sport unter Strafe stellen. Die SPD-Politikerin reagiert damit auf wachsenden Druck und klaffende Schutzlücken im aktuellen Recht.

Die geplante Gesetzesinitiative zielt darauf ab, den strafrechtlichen Schutz vor digitaler Gewalt deutlich zu verschärfen. Konkret soll eine als gravierend empfundene Lücke geschlossen werden: Bislang ist das heimliche Aufnehmen in als öffentlich geltenden Räumen wie Saunen oder an Badeseen oft nicht eindeutig strafbar. Das soll sich ändern.

Eine Lücke im Gesetz wird geschlossen

Das Problem liegt im Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches. Dieser schützt den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ vor allem in Wohnungen oder besonders geschützten Räumen wie Umkleidekabinen. Wellnessbereiche oder öffentliche Badeanstalten fallen juristisch oft nicht darunter. Die Folge: Verfahren werden eingestellt, wie Fälle in Leipzig und ein Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz zeigten.

Die Neuregelung soll nun klarstellen, dass gezielte, voyeuristische Aufnahmen auch an solchen Orten strafbar sind. Darüber hinaus wird der Tatbestand des sogenannten „Upskirting“ evaluiert. Kritiker monieren, dass andere Formen wie das heimliche Filmen des Gesäßes beim Joggen bisher nicht erfasst werden. Die Botschaft der Ministerin ist klar: Solche Übergriffe sind keine Bagatelldelikte.

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Höhere Strafen und mehr Pflichten für Plattformen

Neben der Ausweitung der Straftatbestände plant das Ministerium auch eine Verschärfung der Strafen. Derzeit sieht das Gesetz für die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Künftig könnten die Strafrahmen angehoben werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Verantwortung von Online-Plattformen und sozialen Netzwerken. Die Verbreitung voyeuristischen Materials potenziert den Leidensdruck der Opfer. Der geplante Entwurf könnte daher neue Verpflichtungen für Betreiber enthalten, solche Inhalte schneller zu löschen und an die Behörden zu melden. Auch die Strafbarkeit im Zusammenhang mit KI-generierten Deepfakes wird geprüft.

Druck aus Ländern und Zivilgesellschaft

Die Initiative von Ministerin Hubig ist auch eine Reaktion auf zunehmenden Druck. Bundesländer wie Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bereiten eine eigene Bundesratsinitiative vor. Eine durch den Fall der Kölnerin Yanni Gentsch angestoßene Petition hat die politische Debatte zusätzlich befeuert.

Aus der Koalition kommt grundsätzlich Zustimmung. Politiker betonen die Notwendigkeit, Frauen im öffentlichen Raum besser zu schützen. Kritiker mahnen jedoch einen praxistauglichen Entwurf an. Die zentrale Frage lautet: Wie unterscheidet man klar zwischen strafwürdigem Verhalten und zufälligen Alltagsaufnahmen? Diese Abgrenzung wird ein Kernpunkt der parlamentarischen Beratungen.

Ambitionierter Zeitplan für 2026

Hubig strebt an, den Gesetzentwurf zügig auszuarbeiten und noch im ersten Halbjahr 2026 ins Kabinett einzubringen. Die parallele Initiative der Bundesländer könnte den parlamentarischen Prozess im Bundestag und Bundesrat beschleunigen.

Doch selbst bei einer Verabschiedung bleibt eine große Herausforderung: die effektive Durchsetzung. Sie erfordert gut ausgestattete Strafverfolgungsbehörden und eine enge Kooperation mit internationalen Tech-Konzernen. Die Gesetzesinitiative ist somit ein wichtiger, aber nicht der letzte Schritt im Kampf gegen digitale Gewalt.

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