Hubig plant scharfe Obergrenze für Indexmieten
10.02.2026 - 18:31:12Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Mieterhöhungen bei Indexmieten auf 3,5 Prozent pro Jahr deckeln. Ihr Gesetzentwurf zielt darauf ab, Mieter in angespannten Wohnungsmärkten vor explodierenden Kosten zu schützen. Zudem plant die SPD-Politikerin schärfere Regeln für möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen. Die Pläne stoßen bereits auf ein geteiltes Echo.
So soll die Mietpreis-Spirale gestoppt werden
Der Kern des Vorhabens ist eine neue Kappungsgrenze für Indexmieten. Diese Verträge, bei denen die Miete an die Inflation gekoppelt ist, haben sich stark verbreitet. In München sind Schätzungen zufolge bereits 40 Prozent aller Verträge betroffen. In der Vergangenheit führte das zu jährlichen Steigerungen von sechs bis sieben Prozent.
Die geplante Obergrenze von 3,5 Prozent soll für neue und bestehende Verträge gelten. Doch reicht das, um die Belastung für Haushalte spürbar zu senken?
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Neue Transparenz für möblierte Wohnungen
Ein weiterer Schwerpunkt sind möblierte Wohnungen. Bisher konnten Vermieter hier oft die Mietpreisbremse umgehen. Künftig sollen sie Kaltmiete und Möblierungszuschlag separat im Vertrag ausweisen müssen.
- Als angemessene Pauschale für eine Vollmöblierung sind fünf Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen.
- Zudem will die Ministerin Kurzzeitmietverträge, die bisher von der Bremse ausgenommen sind, auf maximal sechs Monate beschränken.
Mehr Schutz vor Kündigung – und Erleichterungen für Vermieter
Der Entwurf enthält auch soziale Komponenten. Die sogenannte Schonfristzahlung soll ausgeweitet werden. Mieter könnten dann auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückständen durch nachträgliche Begleichung abwenden – und so den Wohnungsverlust verhindern.
Gleichzeitig sucht Hubig einen Ausgleich für Vermieter. Um kleinere Modernisierungen zu fördern, soll die Wertgrenze für vereinfachte Mieterhöhungen angehoben werden. „Wir brauchen einen ausgewogenen Ansatz“, betonte die Ministerin.
Geteilte Reaktionen: Mieterbund vs. Eigentümer
Die Reaktionen fallen erwartungsgemäß gespalten aus. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Pläne als überfällig, fordert aber eine schärfere Obergrenze von zwei Prozent.
Der Eigentümerverband Haus & Grund warnt dagegen vor den Folgen. Eine starre Deckelung ignoriere die Kostenentwicklung und erschwere Investitionen. Auch innerhalb der Regierungskoalition gibt es unterschiedliche Ansichten. Die Grünen fordern weitergehende Maßnahmen, die Unionsfraktion sieht Korrekturbedarf.
Ein langer Weg bis zum fertigen Gesetz
Der Entwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Ein genauer Zeitplan steht noch aus. Hubig hofft, dass die parlamentarischen Beratungen bis zur Sommerpause abgeschlossen sein könnten, sodass das Gesetz Anfang 2027 in Kraft tritt.
Der Weg dorthin wird von intensiven Verhandlungen geprägt sein. Sie drehen sich um den klassischen Zielkonflikt: bezahlbarer Wohnraum für Mieter versus Investitionsanreize für Vermieter. Das Ergebnis wird Millionen Haushalte betreffen.
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