ROUNDUPEU, DĂ€nemark

DÀnemark könnte im Grönland-Ernstfall Beistand verlangen

16.01.2026 - 06:35:02

Im Fall eines gewaltsamen Konflikts um Grönland könnten Deutschland und die anderen EU-Staaten auf Antrag DĂ€nemarks hin Beistand leisten mĂŒssen.

Das stellte eine Sprecherin der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas jetzt nach den ergebnislos verlaufenen GesprĂ€chen ĂŒber die aus europĂ€ischer Sicht ungerechtfertigten US-BesitzansprĂŒche auf die Arktisinsel in Washington klar.

Grönland sei Teil des Hoheitsgebiets des Königreichs DĂ€nemark und falle daher grundsĂ€tzlich unter die Klausel der gegenseitigen SolidaritĂ€t nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags, sagte die Sprecherin gegenĂŒber der Deutschen Presse-Agentur. Zugleich betonte sie, dass sich die Frage einer Anwendung derzeit nicht stelle. GrundsĂ€tzlich gilt eine militĂ€rische Konfrontation als sehr unwahrscheinlich, weil sich vermutlich niemand mit der mĂ€chtigsten MilitĂ€rmacht der Welt anlegen wĂŒrde.

Deutliche Ansage nach langem Schweigen

Brisant ist die öffentliche Festlegung dennoch. Zuvor waren EU-Vertreter der Frage lange ausgewichen, ob DĂ€nemark im Fall einer gewaltsamen Einverleibung Grönlands durch die USA theoretisch den Beistand anderer Mitgliedstaaten anfordern könnten. Als Grund gilt unter anderem, dass die GrönlĂ€nder 1982 in einem Referendum fĂŒr den Austritt aus der damaligen EuropĂ€ischen Gemeinschaft (EG) gestimmt hatten. Zugleich ist Grönland aber weiterhin Teil des Königreichs DĂ€nemark. Unter Juristen wird zum Teil auch die Auffassung vertreten, dass die EU-Beistandsklausel vermutlich nicht fĂŒr Grönland gilt.

In ihr heißt es konkret: "Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und UnterstĂŒtzung (...)."

Auf Nato kann DÀnemark im Streit nicht zÀhlen

Artikel 42 Absatz 7 ist damit noch schĂ€rfer formuliert als Artikel 5 der Nato. Nach diesem liegt es im Ermessensspielraum der BĂŒndnisstaaten, wie sie im Fall eines Angriffs Alliierten zu Hilfe kommen. Den Nato-BĂŒndnisfall könnte DĂ€nemark zudem ohnehin nicht ausrufen, weil dazu auch die USA zustimmen mĂŒssten.

Die EU-Beistandsklausel wurde bislang erst einmal nach den TerroranschlĂ€gen von Paris im Jahr 2015 aktiviert. Deutschland beteiligte sich danach deutlich aktiver am Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) im Irak und in Syrien. So wurden unter anderem Tornado-Jets fĂŒr AufklĂ€rungsflĂŒge bereitgestellt.

EU positioniert sich nach Treffen in Washington

Die Klarstellung zu Artikel 42 Absatz 7 erfolgte kurz nach erfolglos geendeten Grönland-GesprĂ€chen am Mittwoch in Washington. Bei diesen hatten der dĂ€nische Außenminister Lars LĂžkke Rasmussen und die fĂŒr Außenpolitik zustĂ€ndige grönlĂ€ndische Ministerin Vivian Motzfeldt versucht, den Amerikanern klarzumachen, dass die USA keinen Anspruch auf Grönland haben und dass die grĂ¶ĂŸte Insel der Welt nicht zum Verkauf steht.

Trump lÀsst nicht locker

Schon direkt vor dem Treffen mit US-Außenminister Marco Rubio und VizeprĂ€sident JD Vance hatte US-PrĂ€sident Donald Trump noch einmal deutlich gemacht, dass er nicht daran denke, sein Interesse an dem rohstoffreichen Grönland aufzugeben. Er verwies dabei erneut auf strategische Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten, die sich angeblich nicht ĂŒber die Nato schĂŒtzen ließen.

FĂŒr Aufsehen und Beunruhigung sorgt Trumps Äußerungen vor allem, weil er bislang auch militĂ€rischen Zwang nicht ausschließt, um Kontrolle ĂŒber Grönland zu erlangen. Die Insel ist zu vier FĂŒnfteln mit Eis bedeckt und sechsmal so groß wie Deutschland, hat aber nur knapp 57.000 Einwohner.

Rasmussen konstatierte nach dem Austausch mit Rubio und Vance "fundamentale" Meinungsverschiedenheiten. Als Zeichen der SolidaritĂ€t mit DĂ€nemark und Grönland haben Deutschland und andere EU-Staaten eine MilitĂ€rmission fĂŒr das Land angekĂŒndigt. Die Bundeswehr beteiligt sich mit 13 Soldaten an dem mehrtĂ€gigen Erkundungseinsatz auf der Arktisinsel.

@ dpa.de