Flugsicherung: Drohnen gefÀhrden Flugverkehr
03.12.2024 - 14:03:58Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat bis einschlieĂlich November 149 FĂ€lle registriert, in denen die unbemannten Flugobjekte zivilen Flugzeugen oder Luftverkehrseinrichtungen gefĂ€hrlich nahe gekommen sind. Deutlich mehr als die HĂ€lfte (61 Prozent) der Drohnen wurden in der NĂ€he gröĂerer FlughĂ€fen gesichtet, wie die DFS auf Anfrage in Langen bei Frankfurt berichtet.
EinschlieĂlich möglicherweise noch ausstehender ZwischenfĂ€lle aus dem Dezember dĂŒrfte damit erneut das hohe Niveau der Vorjahre erreicht werden. 2023 hatte es 151 FĂ€lle gegeben und im Rekordjahr 2018 waren es 158 Ereignisse. In der Corona-Zeit waren die Fallzahlen vorĂŒbergehend zurĂŒckgegangen. Im Dezember sind in den Vorjahren jeweils nur noch wenige FĂ€lle hinzugekommen.
An 14 von 15 registrierten FlughĂ€fen kam es dem Bericht zufolge zu Vorkommnissen mit den privaten Drohnen. Die meisten ZwischenfĂ€lle gab es in diesem Jahr bislang in Berlin mit 19 Meldungen. (2023: 15). Es folgen Frankfurt mit 17 und Hamburg mit 13 FĂ€llen. Keinerlei Vorkommnisse wurden vom Flughafen SaarbrĂŒcken berichtet.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der regulĂ€re Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt die Masse der Meldungen. In Deutschland sind DrohnenflĂŒge in der NĂ€he von Start- und Landebereichen von FlughĂ€fen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. DrohnenflĂŒge an FlughĂ€fen gelten strafrechtlich als gefĂ€hrlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet.

