Erkrankung nach Corona-Impfung - Gericht fordert Gutachten
04.12.2024 - 17:18:43Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) Bamberg kamen einem Antrag der KlÀgerin auf Erstellung eines Gutachtens nach, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mitteilte.
Mit dem Gutachten soll geklĂ€rt werden, ob zum Zeitpunkt der Impfung der Frau vor der Gefahr einer speziellen Form von Thrombose hĂ€tte gewarnt werden mĂŒssen. Die mittlerweile 34 Jahre alte KlĂ€gerin hatte sich im MĂ€rz 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. In dem Zivilverfahren fordert sie von dem britisch-schwedischen Unternehmen Schmerzensgeld und Schadenersatz.
Zuvor hatte die Frau auf Hof bereits mit einer Auskunftsklage gegen Astrazeneca Erfolg. Das Unternehmen hatte sich zunĂ€chst geweigert, umfangreiche Unterlagen zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffs zur VerfĂŒgung zu stellen.
Die KlĂ€gerin fordert von Astrazeneca mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld sowie 17.200 Euro fĂŒr einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro fĂŒr kĂŒnftige BeeintrĂ€chtigungen. Die AnwĂ€lte von Astrazeneca schlossen einen Vergleich mit der Frau bislang aus und verwiesen auf eine Entscheidung des Landgerichts Hof. Dieses hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein.
Bis das nun zu erstellende Gutachten vorliegt, sollen nach Gerichtsangaben mindestens sechs Monate vergehen. Eine verlÀssliche Zeitangabe sei aber nicht möglich, sagte der Gerichtssprecher. Weitere Termine sind bis dahin nicht mehr geplant.

