Wettbewerb, Deutschland

EuGH-GeneralanwĂ€ltin fordert Milliardenstrafe fĂŒr Google

19.06.2025 - 12:57:39 | dpa.de

Im Rechtsstreit um die marktbeherrschende Stellung von Google US02079K1079 bei Smartphones schließt sich die GeneralanwĂ€ltin am EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) der Forderung nach einer Milliardenstrafe an.

Googles EinwĂ€nde gegen die in erster Instanz festgelegte Strafe von ĂŒber 4,1 Milliarden Euro seien unbegrĂŒndet, schrieb GeneralanwĂ€ltin Juliane Kokott in ihren SchlussantrĂ€gen. Die Meinung der GeneralanwĂ€ltin ist fĂŒr die Richterinnen und Richter nicht bindend - sie folgen ihr aber hĂ€ufig.

Die Kommission warf dem Tech-Riesen vor, Herstellern von MobilgerĂ€ten und Mobilfunkanbietern rechtswidrige BeschrĂ€nkungen auferlegt zu haben. Demnach konnten Hersteller nur eine Lizenz fĂŒr Googles App-Store erhalten, wenn sie Googles Such-App und Browser vorinstallierten. Der US-Konzern wolle seine Position bei Suchdiensten stĂ€rken, um seine Werbeanzeigen zu mehren - und habe dafĂŒr seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

Die BrĂŒsseler Behörde verdonnerte Google deshalb 2018 zu einer Strafe von rund 4,3 Milliarden Euro. In erster Instanz reduzierte das Gericht der EU die Strafe auf rund 4,1 Milliarden Euro. Die GeneralanwĂ€ltin empfiehlt den Richterinnen und Richtern am EuGH, dieses Strafmaß zu bestĂ€tigen.

de | US02079K1079 | WETTBEWERB | boerse | 67552902 |