Bundesgerichtshof stĂ€rkt Kunden in Streit um KontogebĂŒhren
19.11.2024 - 15:00:05Der Umstand, dass ein Kunde die zu Unrecht erhobenen GebĂŒhren mehr als drei Jahre lang widerspruchslos zahlte, fĂŒhre nicht dazu, dass die Sparkasse das Geld behalten dĂŒrfe, urteilte der Senat in Karlsruhe. Eine bei EnergielieferungsvertrĂ€gen angewandte sogenannte Dreijahreslösung des BGH finde hier keine Anwendung.
Im konkreten Fall hatte die beklagte Sparkasse ohne die aktive Zustimmung eines Kunden Anfang 2018 begonnen, GebĂŒhren fĂŒr dessen Girokonto zu erheben. Der Kontoinhaber legte dagegen im Juli 2021 Widerspruch ein - und forderte anschlieĂend vor Gericht eine RĂŒckzahlung der von 2018 bis 2021 erhobenen Entgelte. Der BGH gab der Klage nun in vollem Umfang statt. (Az. XI ZR 139/23)
Die Sparkasse hatte die GebĂŒhrenerhebung auf eine Zustimmungsfiktionsklausel gestĂŒtzt. Demnach gelten Ănderungen der Vertragsbedingungen als akzeptiert, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Der BGH erklĂ€rte bereits 2021 solche Klauseln - die damals viele Banken und Sparkassen nutzten - fĂŒr unwirksam.
Trotzdem hatte der KlĂ€ger in den Vorinstanzen zunĂ€chst keinen Erfolg. Das Landgericht Ingolstadt argumentierte, der Kunde habe aufgrund der Dreijahreslösung keinen Anspruch auf RĂŒckzahlung, da er der GebĂŒhrenerhebung erst mehr als drei Jahre spĂ€ter widersprach. Der BGH sah das nun anders. Der Senat hob das landgerichtliche Urteil auf und entschied unter anderem: Dem KlĂ€ger stehe eine RĂŒckzahlung in voller Höhe von 192 Euro zu.

