Familiennachzug, Visa

Familiennachzug: Bisher fast keine Visa fĂŒr HĂ€rtefĂ€lle

03.01.2026 - 10:45:41 | dpa.de

In den ersten Monaten seit Aussetzung des Familiennachzugs fĂŒr bestimmte GeflĂŒchtete ist noch fast niemand als HĂ€rtefall anerkannt worden.

Nach Angaben der Bundesregierung wurden zwar 2.586 solcher HĂ€rtefĂ€lle bei der Internationalen Organisation fĂŒr Migration (IOM) angezeigt. Bis Mitte Dezember hat das AuswĂ€rtige Amt aber nur in zwei FĂ€llen Visa erteilt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara BĂŒnger hervor.

Die "Phase der Sachverhaltskonsolidierung"

Ende Juli war der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschrĂ€nktem Schutzstatus in Deutschland fĂŒr zunĂ€chst zwei Jahre gestoppt worden. Gemeint sind sogenannte subsidiĂ€r Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in "HĂ€rtefĂ€llen" sollen sie noch Ehepartner, minderjĂ€hrige Kinder und im Fall unbegleiteter MinderjĂ€hriger die Eltern nachholen dĂŒrfen.

Das Verfahren lĂ€uft nach Angaben der Bundesregierung so: HĂ€rtefĂ€lle werden bei der Internationalen Organisation fĂŒr Migration angezeigt, mit deren Hilfe dann der Sachverhalt geprĂŒft wird. Im Anschluss geht das Dossier ans AuswĂ€rtige Amt. Wie es in der Antwort auf BĂŒngers Frage heißt, befinden sich die meisten der bei IOM angezeigten FĂ€lle in der "Phase der Sachverhaltskonsolidierung" beim IOM. Im AuswĂ€rtigen Amt seien die Anzeigen von 90 Personen in der PrĂŒfung.

Linke beklagt strikte Regeln

Die Bundesregierung versprach sich von der Aussetzung des Familiennachzugs die Entlastung bei Aufnahme und Integration. BĂŒnger hat in der Vergangenheit kritisiert, die Regeln seien so streng gefasst, dass sich fast niemand auf darauf berufen könne. GeflĂŒchtete Familien wĂŒrden so auseinandergerissen.

SubsidiĂ€ren Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren fĂŒr Leib und Leben fĂŒrchten mĂŒssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer FlĂŒchtlingskonvention fallen.

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