ROUNDUP, Gasbohrungen

Gasbohrungen in Meeresschutzgebieten sollen verboten werden

03.09.2025 - 14:26:10

In den sechs Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee soll die Öl- und Gas-Förderung verboten werden.

Das sieht ein Gesetzentwurf aus dem Bundesumweltministerium vor, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat. "Der Schutz der Meeresnatur und der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energien passt mit Öl- und Gasbohrungen nicht zusammen", erklĂ€rte Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Das Gesetz muss allerdings noch vom Bundestag verabschiedet werden.

In Deutschlands Ausschließlicher Wirtschaftszone (AWZ) - also dem Seegebiet jenseits der KĂŒstengewĂ€sser - gibt es schon heute sechs Schutzgebiete mit einer GesamtflĂ€che von rund 10.000 Quadratkilometern, etwa westlich von Sylt und in der Pommerschen Bucht. Dort gelten unter anderem EinschrĂ€nkungen fĂŒr die kommerzielle Fischerei.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll dort nun die Aufsuchung und Gewinnung von BodenschÀtzen grundsÀtzlich auf Sand- und Kiesabbau beschrÀnkt werden. Ausnahmen zur Förderung von Erdöl und Erdgas sollen nur in bestimmten EinzelfÀllen möglich sein.

UmweltschĂŒtzer fordern Nachbesserungen

Nach EinschĂ€tzung der Umweltschutzorganisation Greenpeace ist das Vorhaben ĂŒberfĂ€llig, aber nicht ausreichend. "Schweinswale, Seevögel und viele andere Meeresbewohner brauchen echte RĂŒckzugsrĂ€ume", hob Greenpeace-Meeresexpertin Daniela von Schaper hervor. "Solange in den Schutzgebieten weiter gebaggert, gebaut oder gefischt werden darf, sind sie nicht wirksam geschĂŒtzt."

Nicht betroffen von dem Verbot wĂ€re die Gasförderung, die das niederlĂ€ndische Unternehmen One-Dyas nordwestlich der Nordseeinsel Borkum plant. Das entsprechende Erdgasfeld liege vollstĂ€ndig im niedersĂ€chsischen KĂŒstenmeer und bliebe von dem Verbot in der AWZ unberĂŒhrt, sagte ein Sprecher des niedersĂ€chsischen Landesamtes fĂŒr Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Allerdings könnten weitere Erdgasfelder in der NĂ€he, die One-Dyas bereits im Blick hat, von dem Verbot betroffen sein.

@ dpa.de