BĂŒrger, Hunderttausende

BĂŒrger installieren Hunderttausende 'Balkonkraftwerke'

28.12.2025 - 17:11:04 | dpa.de

In Deutschland sind auch 2025 wieder Hunderttausende "Balkonkraftwerke" in Betrieb genommen worden.

Der Bundesverband Solarwirtschaft schĂ€tzt, dass es bis zum Jahresende rund 500.000 neue Anlagen sein werden. "Die Gesamtzahl registrierter SteckersolargerĂ€te in Betrieb in Deutschland steigt damit bis Jahresende auf ĂŒber 1,2 Millionen", berichtete der Branchenverband auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Bis zum 12. Dezember waren bei der Bundesnetzagentur rund 413.400 SteckersolargerĂ€te - auch bekannt als "Balkonkraftwerke" - neu registriert und in Betrieb genommen worden. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum waren es fast genau so viele, nĂ€mlich rund 413.800. Bis zum Jahresende kommen laut Verband noch weitere An- und Nachmeldungen hinzu. Außerdem gebe eine relevante Anzahl von Systemen, die nicht gemeldet wĂŒrden. SteckersolargerĂ€te mĂŒssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Leistung der SteckersolargerÀte nimmt deutlich zu

Auch wenn etwa genau so viele GerĂ€te wie 2024 installiert wurden - deren Power war insgesamt grĂ¶ĂŸer: "Die neu installierte Leistung von SteckersolargerĂ€ten nahm hingegen im gleichen Zeitraum um rund 26 Prozent zu, da die SteckersolargerĂ€te im Durchschnitt leistungsfĂ€higer geworden sind", so der Verband.

SteckersolargerĂ€te seien eine sinnvolle Möglichkeit, einen Teil des Strombedarfs kostengĂŒnstig selbst zu decken und aktiv die Energiewende mitzugestalten, meint der Solarverband. Die GerĂ€te seien beliebt, weil die KĂ€ufer sie selbst in Betrieb nehmen könnten und die Anschaffungskosten vergleichsweise niedrig seien. "Die Investition in ein SteckersolargerĂ€t amortisiert sich oft schon innerhalb weniger Jahre."

Mietwohnungen: "Ablehnung ohne BegrĂŒndung nicht mehr zulĂ€ssig"

FĂŒr Miet- und Eigentumswohnungen gilt laut Verbraucherzentrale, dass der Vermieter oder die Eigentumsgemeinschaft zustimmen mĂŒssen. Vermietende oder die EigentĂŒmer-Versammlung dĂŒrfen die Anfrage aber nur ablehnen, wenn die Installation fĂŒr sie unzumutbar wĂ€re. "Eine Ablehnung ohne BegrĂŒndung oder nur aus optischen GrĂŒnden ist nicht mehr zulĂ€ssig", betont die Verbraucherzentrale NRW.

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis   Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
boerse | 68437399 |