KORREKTUR, Strengere

KORREKTUR 2: Strengere Haftungsregeln bei E-Scooter-UnfÀllen

Veröffentlicht: 10.07.2026 um 11:34 Uhr, dpa.de

(In einer frĂŒheren Version des Artikels vom 9.7. wurde ein Zitat von Justizministerin Hubig nicht eindeutig zugeordnet.

Das wurde behoben.)

BERLIN (dpa-AFX) - Bei UnfĂ€llen mit Elektrorollern gelten kĂŒnftig strengere Regeln fĂŒr deren Vermieter. Der Bundestag hat am spĂ€ten Abend eine GesetzesĂ€nderung verabschiedet, durch die die GeschĂ€digten leichter an Schadenersatz kommen sollen. "Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung fĂŒr die SchĂ€den ĂŒbernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden", erlĂ€uterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Vorfeld laut Mitteilung.

Deshalb fĂŒhrt der Bundestag eine verschuldensunabhĂ€ngige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte fĂŒr die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Bei UnfĂ€llen mit parkenden Elektroscootern mĂŒssen GeschĂ€digte außerdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat.

Drastischer Anstieg von UnfÀllen

Seit in Deutschland immer mehr E-Scooter unterwegs sind, ist die Zahl der UnfĂ€lle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen deutlich gestiegen - laut Statistischem Bundesamt von rund 5.900 im Jahr 2020 auf rund 12.500 im Jahr 2024. Bislang blieben GeschĂ€digte oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln fĂŒr Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.

Die GesetzesĂ€nderung betrifft aber nur "selbstbalancierende" Fahrzeuge wie Elektroroller und sogenannte Segways. SitzrasenmĂ€her sind damit ebenso von den verschĂ€rften Haftungsregeln ausgenommen wie Elektromobile fĂŒr Gehbehinderte.

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