Irle Moser RechtsanwÀlte / Insolvenzgutachten zur Gröner Group GmbH ...
25.07.2025 - 08:03:08Philipp HacklĂ€nder, White & Case LLP,zur Korrektur aufBerlin / Leipzig (ots) - Die Gröner Group GmbH hat den Verfasser des vomAmtsgericht Leipzig beauftragten Insolvenzgutachtens, Dr. Philipp HacklĂ€nder,White & Case LLP, nachdrĂŒcklich aufgefordert, mehrere eindeutig unzutreffendeDarstellungen und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen in seinem Gutachtenvom 19. Mai 2025 unverzĂŒglich zu korrigieren.
Das Gutachten, das offenbar auch Grundlage der jĂŒngsten Berichterstattung indiversen Medien war, enthĂ€lt nach eingehender PrĂŒfung durch eine von der GrönerGroup beauftragte Rechtsanwaltskanzlei schwerwiegende sachliche und rechtlicheFehler, die geeignet sind, ein geordnetes Insolvenzverfahren zu gefĂ€hrden, wieauch das Ansehen des Unternehmens, ihrer Organmitglieder sowie desUnternehmensgrĂŒnders und GeschĂ€ftsfĂŒhrers Christoph Gröner erheblich zubeschĂ€digen.
Im Einzelnen beanstandet die Gröner Group GmbH insbesondere:
- Fehlende BerĂŒcksichtigung der tatsĂ€chlichen Finanzierungsstruktur:Das Gutachten suggeriert eine pflichtwidrige Vergabe unbesicherter Darleheninnerhalb der Unternehmensgruppe. TatsĂ€chlich entsprach die Weiterreichung vonFremdkapital an Projektgesellschaften einer branchenĂŒblichen und wirtschaftlichabgesicherten Finanzierungsstruktur, bei der regelmĂ€Ăig dingliche Sicherheitenund RĂŒckflussmechanismen ĂŒber Zwischenholdings bestanden.
- Unzutreffende Annahmen zu angeblich "verschwundenen" Forderungen in Höhe von643 Millionen Euro:Der Vorwurf, ein dreistelliger Millionenbetrag sei "verschwunden", entbehrtjeder Grundlage. Vielmehr wurden im Rahmen einer bilanziellen Klarstellungbestehende Forderungen korrekt den wirtschaftlich zustÀndigen Zwischenholdingszugeordnet. Forderungsverzichte haben nachweislich nicht stattgefunden.
- Falsche Darstellung von Zahlungen an die Gröner Family Office GmbH:Die Behauptung, die Gröner Family Office GmbH habe sich zum Nachteil der GrönerGroup GmbH bereichert, ist irrefĂŒhrend. Denn die Family Office GmbH hat selbstZahlungen in Höhe von rund 29,3 Millionen Euro an die Gröner Group geleistetund zusĂ€tzlich Verbindlichkeiten in Höhe von mindestens 22,7 Millionen EuroĂŒbernommen - was eine erhebliche Gegenleistung darstellt, die im GutachtenunberĂŒcksichtigt blieb.
- UnbegrĂŒndete Vermutung einer Insolvenzverschleppung:Die im Gutachten angedeutete Annahme, die Gröner Group GmbH sei bereits Anfang2024 zahlungsunfĂ€hig gewesen, wird durch die zitierten Indizien nicht belegt.Insbesondere ist es unzulĂ€ssig, aus ZahlungsrĂŒckstĂ€nden andererKonzernunternehmen auf die ZahlungsunfĂ€higkeit der Muttergesellschaft zuschlieĂen. Zudem wurden Zahlungsaufforderungen, die nach Angaben im Gutachtenam 25. Juni 2024 an die Gröner Group gerichtet wurden, nicht ordnungsgemĂ€Ăzugestellt. Laut den einschlĂ€gigen KreditvertrĂ€gen war eine Zustellungpostalisch oder per Fax erforderlich. TatsĂ€chlich erfolgte diese wĂ€hrend einerurlaubsbedingten Abwesenheit des GeschĂ€ftsfĂŒhrers ausschlieĂlich per E-Mail -und blieb daher zunĂ€chst unbeachtet. Ferner fanden bis zum 23. Oktober 2024aktive Verhandlungen mit dem Finanzierungspartner Emerald statt - also bis zumTag der Insolvenzantragstellung.
- Fehlinterpretation der Umstrukturierung im Juni 2024:Entgegen den AusfĂŒhrungen im Gutachten hat die Gröner Group GmbH durch dieUmstrukturierung weder Beteiligungen noch werthaltige Forderungen verloren.Vielmehr bestehen diese weiterhin. Die CG Group GmbH hat im Rahmen derTransaktionen erhebliche Gegenleistungen ĂŒbernommen, darunterFreistellungsverpflichtungen in Höhe von circa 87,3 Millionen Euro. DarĂŒberhinaus wurden bei Ăbernahme der Beteiligungen sĂ€mtliche Projektgesellschaftenmit den zum Stichtag 31. Dezember 2023 gutachterlich festgestelltenVerbindlichkeiten ĂŒbernommen - was wirtschaftlich einem vollstĂ€ndigen Ăbergangder Projektverantwortung einschlieĂlich der bestehenden Belastungen entspricht.Die Gesamtverpflichtungen summieren sich auf rund 90 Millionen Euro.
Die Gröner Group GmbH sieht sich gezwungen, auf die schwerwiegenden Fehler desInsolvenzgutachtens öffentlich hinzuweisen, da diese nicht nur das laufendeInsolvenzverfahren gefĂ€hrden, sondern auch die Reputation des Unternehmens undseines GrĂŒnders Christoph Gröner nachhaltig rechtswidrig schĂ€digen.
Dr. Philipp HacklĂ€nder wurde mit Schreiben vom 24. Juli 2025 aufgefordert, dieunzutreffenden Darstellungen in seinem Gutachten im Bericht zurGlĂ€ubigerversammlung zu korrigieren und etwaige diesbezĂŒgliche Informationen anMedien, die ĂŒber sein Gutachten berichtet haben, richtigzustellen, um weiterenwirtschaftlichen Schaden und persönliche RufschĂ€digungen zu vermeiden.
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