Investitionssofortprogramm: 30-Prozent-Abschreibung bringt LiquiditÀt
28.01.2026 - 06:31:12Deutsche Unternehmen können ab sofort mit einer großzügigen degressiven Abschreibung von bis zu 30 Prozent investieren. Dieses Kernstück des steuerlichen Investitionssofortprogramms soll die Modernisierung der Wirtschaft vorantreiben und dringend benötigte Liquidität in die Betriebe bringen. Die Regelung gilt für Anschaffungen bis Ende 2027.
So funktioniert der steuerliche Turbo
Die wiedereingeführte degressive Abschreibung erlaubt es, in den ersten Jahren nach einer Investition deutlich höhere Beträge steuerlich geltend zu machen. Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder Software, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, können bis zu 30 Prozent des Restbuchwerts abgeschrieben werden. Der Satz darf dabei das Dreifache der linearen Rate nicht überschreiten.
Der Effekt: Die Steuerlast sinkt in der Anfangsphase, mehr Geld bleibt im Unternehmen. Ein großer Vorteil ist die Flexibilität. Firmen können später zur linearen Methode wechseln, sobald diese einen höheren Abschreibungsbetrag bringt. So wird die steuerliche Entlastung über die gesamte Nutzungsdauer optimiert.
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Vom Wachstumschancengesetz zum „Wachstumsbooster“
Die aktuelle Regelung ist das Ergebnis eines langen politischen Prozesses. Sie ist Teil eines „Wachstumsboosters“, der im Sommer 2025 verabschiedet wurde und das ursprüngliche Wachstumschancengesetz ablöste. Dieses war im März 2024 nach zähen Verhandlungen in Kraft getreten.
Der Unterschied ist deutlich: Die AfA von 2024 galt nur für neun Monate und war auf maximal 20 Prozent begrenzt. Die jetzige, erweiterte Fassung mit 30 Prozent und einer Laufzeit bis Ende 2027 soll ein kraftvollerer Anreiz für eine breite Investitionswelle sein.
Strategische Planung für maximale Vorteile
Die degressive AfA steht allen Unternehmen offen, unabhängig von ihrer Größe. Sie gilt für neue oder gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Steuerberater raten nun zu strategischer Planung: Geplante Investitionen sollten in das aktuelle Förderfenster bis Ende 2027 vorverlegt werden.
Besonders bei Gütern mit langer Nutzungsdauer kann der anfängliche Liquiditätseffekt erheblich sein. Die Maßnahme zielt gezielt auf die digitale und ökologische Transformation der Betriebe ab.
Ein Konjunkturimpuls zur rechten Zeit
Das Investitionssofortprogramm ist eine direkte Reaktion auf die verhaltene Konjunkturentwicklung der Vorjahre. Die Bundesregierung will mit besseren steuerlichen Rahmenbedingungen Planungssicherheit schaffen und Investitionsentscheidungen erleichtern. Wirtschaftsverbände begrüßen die unbürokratische Maßnahme als essenziell, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und Arbeitsplätze zu sichern.
Das Zeitfenster schließt Ende 2027
Unternehmen sollten handeln: Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der 30-Prozent-Abschreibung endet am 31. Dezember 2027 für alle qualifizierenden Anschaffungen. Es wird erwartet, dass viele Betriebe ihre Investitionszyklen anpassen, um den Vorteil zu nutzen. Ob das Programm die gewünschte Wirkung entfaltet, wird sich an der Investitionsquote in den kommenden Jahren zeigen.
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