Fall in Italien: Komplett-Leistungsentzug fĂŒr Asylbewerber unzulĂ€ssig
18.12.2025 - 12:53:29Das hat der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Mailand entschieden. Auslöser war das Vorgehen der italienischen Behörden gegen einen sich dort aufhaltenden tunesischen Asylbewerber und seinen minderjÀhrigen Sohn.
Dem Mann waren alle materiellen Aufnahmeleistungen - darunter Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und finanzielle UnterstĂŒtzung - gestrichen worden, nachdem er sich geweigert hatte, eine zugewiesene Unterkunft zu rĂ€umen und in ein anderes Zentrum umzuziehen. Zudem wurde ihm vorgeworfen, den Betrieb und die Sicherheit der ersten Einrichtung beeintrĂ€chtigt zu haben.
VerhĂ€ltnismĂ€Ăige Sanktionen sind jedoch möglich
Ein italienisches Gericht Ă€uĂerte an dem Vorgehen Zweifel und legte den Fall den Luxemburger Richtern vor, weil es einen solchen kompletten Leistungsentzug fĂŒr womöglich unvereinbar mit der EU-Aufnahmerichtlinie hielt.
Der EuGH stellte nun klar, dass der vollstĂ€ndige Leistungsentzug in diesem Fall nicht zu rechtfertigen ist. Gleichzeitig werteten die Richter das Verhalten des Tunesiers als schwerwiegenden VerstoĂ gegen geltende Regeln. Dieser könne grundsĂ€tzlich mit Sanktionen belegt werden. Diese mĂŒssten jedoch verhĂ€ltnismĂ€Ăig sein. Der Entzug sĂ€mtlicher materieller Leistungen sei dies nicht. Allerdings hĂ€tte Italien das Recht, eine Verlegung durchzusetzen.

