Italien, Komplett-Leistungsentzug

Fall in Italien: Komplett-Leistungsentzug fĂŒr Asylbewerber unzulĂ€ssig

18.12.2025 - 12:53:29

Italien darf einem Asylbewerber nicht sĂ€mtliche Leistungen wie Unterkunft, Essen und finanzielle UnterstĂŒtzung entziehen, nur weil er sich einer Verlegung in ein anderes Aufnahmezentrum widersetzt.

Das hat der EuropÀische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Mailand entschieden. Auslöser war das Vorgehen der italienischen Behörden gegen einen sich dort aufhaltenden tunesischen Asylbewerber und seinen minderjÀhrigen Sohn.

Dem Mann waren alle materiellen Aufnahmeleistungen - darunter Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und finanzielle UnterstĂŒtzung - gestrichen worden, nachdem er sich geweigert hatte, eine zugewiesene Unterkunft zu rĂ€umen und in ein anderes Zentrum umzuziehen. Zudem wurde ihm vorgeworfen, den Betrieb und die Sicherheit der ersten Einrichtung beeintrĂ€chtigt zu haben.

VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸige Sanktionen sind jedoch möglich

Ein italienisches Gericht Ă€ußerte an dem Vorgehen Zweifel und legte den Fall den Luxemburger Richtern vor, weil es einen solchen kompletten Leistungsentzug fĂŒr womöglich unvereinbar mit der EU-Aufnahmerichtlinie hielt.

Der EuGH stellte nun klar, dass der vollstĂ€ndige Leistungsentzug in diesem Fall nicht zu rechtfertigen ist. Gleichzeitig werteten die Richter das Verhalten des Tunesiers als schwerwiegenden Verstoß gegen geltende Regeln. Dieser könne grundsĂ€tzlich mit Sanktionen belegt werden. Diese mĂŒssten jedoch verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig sein. Der Entzug sĂ€mtlicher materieller Leistungen sei dies nicht. Allerdings hĂ€tte Italien das Recht, eine Verlegung durchzusetzen.

@ dpa.de