ROUNDUP, SPD

Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant

13.01.2026 - 06:35:00

Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen von Hunderten Milliarden vererbt oder verschenkt.

Die Steuern darauf haben Rekordhöhe erreicht - doch das System gilt politisch quasi flĂŒgelĂŒbergreifend als reformbedĂŒrftig. Denn die Statistik zeigt: Wer richtig viel erbt, der zahlt hĂ€ufig gar keine Steuern. Das System sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip, sagt Vizekanzler Lars Klingbeil.

Jetzt legt seine SPD als erster Regierungspartner ein Konzept vor. Zwar winkt die Union umgehend ab - ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte Schwarz-Rot aber bereits in wenigen Monaten zu einer Neuregelung zwingen.

Wer zahlt bisher Erbschaftsteuer - und wie viel?

GrundsÀtzlich ist jeder erbschaftsteuerpflichtig, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhÀlt. Das kann Bargeld sein, aber auch das geerbte Haus, eine geerbte Firma, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder wertvoller Schmuck. Bevor die Steuer berechnet wird, werden mögliche Schulden des Gestorbenen abgezogen.

Wie viel Erbschaftsteuer anfÀllt, hÀngt erst einmal vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Die SteuersÀtze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. Kurz könnte man sagen: Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.

Muss man auf jedes Erbe Steuern zahlen?

Nein, betrÀchtliche Summen können aktuell ohne einen Cent Steuern vererbt werden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von FreibetrÀgen. So können etwa Ehepartner bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.

Legal Steuern sparen kann man auch ĂŒber Schenkungen, bei denen Vermögen noch zu Lebzeiten ĂŒbertragen wird. Hier gelten die gleichen FreibetrĂ€ge wie beim Erben - allerdings nicht einmalig, sondern alle zehn Jahre erneut. Wer frĂŒh anfĂ€ngt, kann also enorme Summen ĂŒbertragen, ohne den Staat zu beteiligen.

Das Haus oder die Eigentumswohnung der Eltern kann man zudem steuerfrei erben, wenn man selbst fĂŒr mindestens zehn Jahre einzieht und die WohnflĂ€che 200 Quadratmeter nicht ĂŒbersteigt.

Was wird an dem System kritisiert?

Vor allem Ausnahmen und Steuerbefreiungen beim Vererben von Betriebsvermögen. Der Staat will vermeiden, dass Betriebe aufgegeben werden mĂŒssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können. Durch eine sogenannte Verschonungsregelung können Vermögen ab 26 Millionen Euro kĂŒnstlich arm gerechnet werden, um keine Erbschaftsteuer zu zahlen.

463-mal wechselten in den vergangenen zehn Jahren Vermögen im Wert von 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mehr als der HĂ€lfte der FĂ€lle wurden keine Steuern fĂ€llig. Im Subventionsbericht des Bundes werden die Ausnahmen als grĂ¶ĂŸte aller SteuervergĂŒnstigungen aufgelistet: Dem Staat entgingen dadurch jĂ€hrlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro.

Es herrsche ein System, "in dem nicht nur Vermögen vererbt und verschenkt wird - sondern auch Chancenungleichheit, soziale Spaltung und wachsender Unmut", analysierten kĂŒrzlich die SPD-Seeheimer. Linken-HaushĂ€lter Dietmar Bartsch bezeichnete die Erbschaftsteuer als "die ungerechteste Steuer des Landes".

Studien zufolge machen Erbschaften die Vermögenden in Deutschland noch reicher. Wer ohnehin ein gut gefĂŒlltes Konto hat, erbt am hĂ€ufigsten und zugleich die höchsten BetrĂ€ge.

Was schlÀgt die SPD jetzt vor?

Sie will unter dem Strich Erben großer Vermögen höher besteuern. Auf die Höhe des Steuersatzes will sie sich einem Bericht der ARD zufolge aber bisher nicht festlegen.

KĂŒnftig solle es fĂŒr jeden Erben einen sogenannten Lebensfreibetrag von rund einer Million Euro geben, berichtet der Sender aus einem Konzeptpapier, das heute offiziell vorgestellt werden soll. Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus 900.000 Euro fĂŒr Erbschaften aus der Familie und 100.000 Euro von nicht oder entfernt verwandten Personen. Die Zehn-Jahres-Regel fĂŒr Schenkungen fiele damit weg.

FĂŒr das Vererben von Unternehmen will die SPD einen zusĂ€tzlichen Freibetrag von fĂŒnf Millionen Euro schaffen. Damit sei sichergestellt, dass die meisten Familienbetriebe steuerfrei in die nĂ€chste Generation weitergegeben werden könnten, zitiert die "Tagesschau" die Partei.

Erst ab einem Unternehmenswert von mehr als fĂŒnf Millionen Euro wĂ€ren Steuern fĂ€llig. Diese Steuerschuld soll ĂŒber zwanzig Jahre gestundet werden können, damit niemand deswegen seinen Betrieb aufgeben muss. Die Verschonungsregel fiele dafĂŒr weg.

MĂŒsste man damit auf das Elternhaus Erbschaftsteuer zahlen?

Nein, selbst genutzte Eigenheime werden im SPD-Konzept ausgenommen. Wenn Kinder also im Haus der gestorbenen Eltern wohnen bleiben, bliebe die Vererbung zusĂ€tzlich zum Freibetrag in Höhe von einer Million Euro steuerfrei. "Es ist fĂŒr uns selbstverstĂ€ndlich, dass das Wohnhaus von Oma steuerfrei geerbt werden kann, aber fĂŒr drei Villen Erbschaftsteuer anfĂ€llt", zitiert die "Bild"-Zeitung aus dem SPD-Konzept.

Wie reagiert die Union?

Der Koalitionspartner befĂŒrchtet, dass das SPD-Konzept Familienunternehmen im Mittelstand zusĂ€tzlich belastet - und das in einer Zeit, in der Unternehmen eigentlich jeden Cent fĂŒr zusĂ€tzliche Investitionen und die Ankurbelung der Wirtschaft nutzen sollen.

"Nach vier Jahren wirtschaftlichem Stillstand sind aber nicht Steuererhöhungen, sondern Steuersenkungen dringend notwendig", betont Unionsfraktionsvize Matthias Middelberg. Familienunternehmen brĂ€uchten Verschonungsregeln, sonst mĂŒssten sie vier bis sechs komplette Jahresgewinne allein zur Zahlung der Erbschaftsteuer aufbringen.

Auch in der Union sieht man allerdings Korrekturbedarf bei den aktuellen Regeln zum Vererben von Unternehmen - nur nicht so, wie die SPD das vorschlÀgt.

Wie viel Erbschaftsteuer nimmt der Staat ein?

Wie viel Geld jedes Jahr in Deutschland vererbt oder verschenkt wird, weiß niemand genau. Wer unter den FreibetrĂ€gen bleibt, taucht in der Statistik der Finanzbehörden nicht auf. GeschĂ€tzt wird, dass jĂ€hrlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer wechseln.

Im vergangenen Jahr kassierten die Finanzverwaltungen dafĂŒr laut Statistischem Bundesamt Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro - weniger als aus der Tabaksteuer eingenommen wurde (15,6 Milliarden). Trotzdem war das ein Rekord und 12,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer fließen an die LĂ€nder, der Bund hat davon unmittelbar erstmal nichts.

@ dpa.de