ROUNDUP, Wirecard-Pleite

AktionĂ€re mĂŒssen sich hinten anstellen

13.11.2025 - 12:28:34

KARLSRUHE - Nach der Pleite von Wirecard hofften zehntausende AktionÀre zumindest auf etwas Geld aus der Insolvenzmasse des Skandal-Konzerns.

(Neu: Reaktion Insolvenzverwalter 8. Absatz)

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach der Pleite von Wirecard hofften zehntausende AktionĂ€re zumindest auf etwas Geld aus der Insolvenzmasse des Skandal-Konzerns. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird daraus absehbar nichts. Der neunte Zivilsenat entschied in Karlsruhe, dass geschĂ€digte AktionĂ€re im Insolvenzverfahren keine einfachen GlĂ€ubiger sind - und ihre AnsprĂŒche auf Schadenersatz daher hinter den Forderungen anderer GlĂ€ubiger zurĂŒcktreten.

In dem konkreten Fall hatte die Vermögensverwaltung Union Investment von Wirecard Schadenersatz gefordert. Sie warf dem Konzern vor, ĂŒber Jahre ein nicht existentes GeschĂ€ftsmodell vorgetĂ€uscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt zu haben. HĂ€tten Anleger die Wahrheit gewusst, hĂ€tten sie keine Aktien gekauft, argumentierte die Investmentfirma. Sie hĂ€tten deswegen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Vermögensschadens.

Welche Forderungen haben Vorrang?

Union Investment hatte daher AnsprĂŒche in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Doch Insolvenzverwalter Michael JaffĂ© wollte die Forderungen nicht annehmen. Er hielt die Forderungen anderer GlĂ€ubiger fĂŒr vorrangig. Denn: Wirecard schuldet etwa kreditgebenden Banken und ehemaligen Angestellten viel Geld. HĂ€tten die AnsprĂŒche der AktionĂ€re denselben Rang, bekĂ€men die ĂŒbrigen GlĂ€ubiger sehr viel weniger.

Nachdem sie am Landgericht MĂŒnchen zunĂ€chst abgewiesen wurde, hatte die Klage von Union Investment auf Feststellung ihrer Forderungen zuletzt Erfolg. Das Oberlandesgericht MĂŒnchen entschied im September 2024 in einem Zwischenurteil, dass AktionĂ€re ihre AnsprĂŒche auf Schadenersatz als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können.

AktionÀre gehen wohl leer aus

Diese Entscheidung hob der BGH nun auf und stellte das vorherige Urteil des Landgerichts wieder her. Die Klage von Union Investment ist damit abgewiesen, ihre AnsprĂŒche mĂŒssen nicht in die Insolvenztabelle. Zwar könnten AktionĂ€re, die durch bewusst falsche Angaben zum Kauf von Aktien veranlasst wurden, grundsĂ€tzlich von der Gesellschaft Erstattung verlangen, erklĂ€rte der BGH.

Die SchadenersatzansprĂŒche seien aber eng mit der Stellung der GeschĂ€digten als AktionĂ€re verknĂŒpft und daher nach der Insolvenzordnung erst nach den Forderungen einfacher GlĂ€ubiger zu berĂŒcksichtigen. Ob die AktionĂ€re als nachrangige InsolvenzglĂ€ubiger oder sogar erst nach einer Schlussverteilung aus einem möglicherweise bleibenden Überschuss zu bedienen sind, ließ der BGH offen. Die Wirecard-AktionĂ€re gingen in beiden FĂ€llen vermutlich leer aus.

Insolvenzverwalter begrĂŒĂŸt Urteil

Denn: Laut BGH haben etwa 50.000 Wirecard-AktionĂ€re Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Milliarden Euro zur Insolvenztabelle angemeldet. Insgesamt fordern die Wirecard-GlĂ€ubiger 15,4 Milliarden Euro. Die Insolvenzmasse betrĂ€gt aber nur rund 650 Millionen Euro. Voraussichtlich werden die GlĂ€ubiger also auch ohne Beteiligung der AktionĂ€re nur einen sehr kleinen Teil ihrer Forderungen bekommen - geschweige denn, dass danach Geld ĂŒbrig bliebe.

Auch Insolvenzverwalter JaffĂ© bekrĂ€ftigte nach der UrteilsverkĂŒndung, dass ein Übererlös fĂŒr AktionĂ€re in dem Wirecard-Insolvenzverfahren nicht zu erwarten sei. Er begrĂŒĂŸe, dass der BGH nach jahrelangem Rechtsstreit Klarheit geschaffen habe. Das Gericht habe seine Auffassung, dass die Insolvenzmasse den InsolvenzglĂ€ubigern zusteht, vollumfĂ€nglich bestĂ€tigt.

AktionÀre als Eigenkapitalgeber

Mit seiner Entscheidung habe der BGH klargestellt, dass AktionÀre auch mit ihren Schadensersatzforderungen den Eigenkapitalgebern gleichgestellt werden - die in einem Insolvenzverfahren in der Regel leer ausgehen - sagt Rechtsanwalt Michael Rozijn von der Kanzlei Schultze & Braun. Das Urteil stÀrke damit die Position der GlÀubiger einer Gesellschaft im VerhÀltnis zu ihren Gesellschaftern als Eigenkapitalgeber.

WĂ€re die Entscheidung des BGH anders ausgefallen, wĂ€ren Insolvenzverfahren wohl komplizierter und aufwendiger geworden, ergĂ€nzt Insolvenzverwalterin Elske Fehl-Weileder von derselben Kanzlei. Außerdem hĂ€tte die Beteiligung der AktionĂ€re an der Insolvenzmasse eine geringere Quote fĂŒr die ĂŒbrigen InsolvenzglĂ€ubiger bedeutet. Die können nach dem BGH-Urteil nun aufatmen.

@ dpa.de