ROUNDUP, Alkohol

Kein Alkohol mehr fĂŒr 14-JĂ€hrige

Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 15:04 Uhr | dpa.de

(Aktualisierung: ErgĂ€nzt wurden eine Reaktion des ParitĂ€tischen Gesamtverbands und die erwartete Kostenersparnis durch die Reform.)BERLIN - FĂŒr Konsum und Kauf von Bier, Wein und Sekt soll kĂŒnftig eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren gelten.

(Aktualisierung: ErgÀnzt wurden eine Reaktion des ParitÀtischen Gesamtverbands und die erwartete Kostenersparnis durch die Reform.)

BERLIN (dpa-AFX) - FĂŒr Konsum und Kauf von Bier, Wein und Sekt soll kĂŒnftig eine strikte Altersgrenze von 16 Jahren gelten. Das Bundeskabinett billigte PlĂ€ne von Familienministerin Karin Prien (CDU), das "begleitete Trinken" von 14- und 15-JĂ€hrigen unter Aufsicht der Eltern abzuschaffen. Dies ist Teil einer Reform der Kinder- und Jugendhilfe, die ZustĂ€ndigkeiten neu ordnen und Milliardenkosten dĂ€mpfen soll. Das berĂŒhrt unter anderem Hilfen fĂŒr Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. SozialverbĂ€nde befĂŒrchten RĂŒckschritte.

Die Streichung des "begleiteten Trinkens" hat inhaltlich wenig mit der Strukturreform zu tun, passte fĂŒr Prien aber in den Gesetzentwurf, der jetzt in den Bundestag geht. Darin heißt es: "Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer GetrĂ€nke durch 14- und 15-jĂ€hrige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen."

Ziel ist, Jugendliche besser vor Gesundheitsgefahren durch Alkohol zu schĂŒtzen. In einer Forsa-Umfrage im Auftrag der KaufmĂ€nnischen Krankenkasse unterstĂŒtzten das 2025 knapp zwei Drittel der Erwachsenen.

System "zukunftsfest aufstellen"

Der gesamte, 56 Seiten starke Gesetzentwurf hat ein umfassenderes Ziel: Als erster Teil einer Strukturreform sollen die PlĂ€ne helfen, die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt "zukunftsfest aufzustellen", wie das Familienministerium unterstreicht. "Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestĂ€rkt, und unnötige BĂŒrokratie abgebaut werden."

Das hat Auswirkungen auf viele Punkte von der Unterbringung in Pflegefamilien bis zur vereinfachten Altersfeststellung bei unbegleiteten auslĂ€ndischen MinderjĂ€hrigen. Am meisten Unruhe lösten jedoch vorab Neuerungen fĂŒr Kinder und Jugendliche mit BeeintrĂ€chtigungen aus. Sie haben bei Hilfebedarf Anspruch auf eine Assistenz in Kita oder Schule.

Widerspruch vom SoVD

Vorgesehen ist laut dem aktuellen Entwurf, dass dies möglichst als "Gruppenangebote" fĂŒr mehrere Kinder und Jugendliche geleistet wird. Gibt es ein solches "infrastrukturelles Angebot" vor Ort nicht, "besteht weiter ein individueller Anspruch auf die Anleitung und Begleitung" als Einzelfallhilfe.

Die Formulierung wurde im Vergleich zu einem frĂŒheren Entwurf neu gefasst, denn Fachleute haben Vorbehalte. "Besonders kritisch sehen wir die Möglichkeit, Schulassistenz stĂ€rker gemeinsam fĂŒr mehrere Kinder zu organisieren", sagte Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland der Deutschen Presse-Agentur. "FĂŒr manche Kinder kann eine gemeinsame Inanspruchnahme von Assistenz funktionieren." Das gelte aber nicht fĂŒr Kinder mit komplexeren Behinderungen.

Der ParitÀtische Gesamtverband zeigte sich enttÀuscht vom Reformentwurf: "Unterm Strich bleibt eine Verwaltungslogik, die an Akten und ZustÀndigkeiten denkt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht." Die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe werde komplett aufgegeben, moniert der Verband.

Milliardenkosten im System

Familienministerin Prien betonte, der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibe "uneingeschrĂ€nkt bestehen". Doch erklĂ€rte die CDU-Politikerin auch, Familien mĂŒssten sich auch kĂŒnftig auf Hilfen verlassen können. "DafĂŒr brauchen wir ein UnterstĂŒtzungs- und Schutzsystem, das leistungsfĂ€hig, verlĂ€sslich und zugleich finanzierbar ist."

Die Gesamtkosten fĂŒr die Kinder- und Jugendhilfe sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts zuletzt deutlich gestiegen. 2024 gaben Bund, LĂ€nder und Gemeinden dafĂŒr 78,8 Milliarden Euro aus. Hilfen fĂŒr behinderte Kinder und Jugendliche sind nur ein kleiner Teil. Zwei Drittel der Kosten entfielen laut Statistik auf die Kindertagesbetreuung, ein weiteres Viertel auf Hilfen zur Erziehung, einschließlich der Unterbringung junger Menschen in Heimen, WGs oder Pflegefamilien.

Priens Reform soll laut Entwurf ab 2028 rund 149 Millionen Euro pro Jahr sparen. Die erwartete Summe wÀchst bis 2036 auf 1,3 Milliarden Euro jÀhrlich.

ErklĂ€rtermaßen soll das ganze System einfacher, wirksamer und ĂŒbersichtlicher werden. Einige Beispiele: Den Kommunen soll es ermöglicht werden, Hilfen ĂŒber einen zentralen Ansprechpartner fĂŒr junge Menschen mit Behinderungen zu organisieren. Das Verfahren zur Verteilung unbegleiteter auslĂ€ndischer MinderjĂ€hriger und zur Altersfeststellung soll einfacher werden. Familien, die UnterstĂŒtzung brauchen, sollen zunĂ€chst einfach zugĂ€ngliche Angebote nutzen, bevor eine erzieherische Hilfe greift. Angebote wie Elternkurse, Beratungsstellen oder Familienfreizeiten sollen gestĂ€rkt werden.

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