Hund bei Flugreise verloren - EntschÀdigung wie bei GepÀck
16.10.2025 - 14:27:16Ein Hund gehöre beim Flugtransport zu der gleichen Kategorie wie Koffer und Taschen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
Hintergrund ist ein Fall aus Spanien: Eine Frau wollte nach Angaben des Gerichtshofs ihre HĂŒndin auf ihrer Flugreise von Buenos Aires nach Barcelona mitnehmen. Das Tier sollte im Frachtraum befördert werden, befreite sich jedoch auf dem Weg zum Flugzeug aus einer Transportbox und blieb anschlieĂend verschwunden. Die Passagierin verlangt von der Airline vor einem spanischen Gericht daher 5.000 Euro immateriellen Schadenersatz.
Was sagt das Montrealer Ăbereinkommen?
Die Fluggesellschaft verwies hingegen auf das Montrealer Ăbereinkommen fĂŒr internationale Flugreisen, das die Beförderung von GĂŒtern sowie Personen und ReisegepĂ€ck regelt. Darin ist auch eine Haftungsobergrenze fĂŒr ReisegepĂ€ck enthalten. Das spanische Gericht wollte daher von dem EU-Gerichtshof wissen, ob die HaftungsbeschrĂ€nkung auch fĂŒr Tiere gilt.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg entschieden, der Begriff "Personen" beziehe sich auf den Begriff "Reisende", so dass ein Haustier nicht einem "Reisenden" gleichgestellt werden könne. Der vorgesehene Schadenersatz, der durch den Verlust des Tiers entstanden sei, richte sich also nach den Haftungsregeln fĂŒr ReisegepĂ€ck.

