Welche Rechte haben FluggÀste? EU ringt um Regeln
21.01.2026 - 06:13:07Heute gibt es dazu eine wichtige Abstimmung im EuropĂ€ischen Parlament. Bevor neue Regeln in Kraft treten könnten, mĂŒsste noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden. Was im Raum steht und was das fĂŒr Reisende bedeutet:
Was ist bei Flug-VerspÀtungen vorgesehen?
Hier gehen die Vorstellungen sehr auseinander. Die EU-Staaten wollen, dass FluggĂ€ste kĂŒnftig erst ab vier Stunden VerspĂ€tung entschĂ€digt werden, bei LangstreckenflĂŒgen sogar erst ab sechs Stunden. DafĂŒr sprach sich die Mehrheit der EU-Verkehrsminister im vergangenen Juni aus. Je nach Entfernung sollen die Passagiere auĂerdem weniger Geld bekommen.
Der Verkehrsausschuss des EuropĂ€ischen Parlaments hat dagegen vergangene Woche festgehalten, dass Reisende Ă€hnlich entschĂ€digt werden sollen wie bisher. Heute stimmt das gesamte Parlament ĂŒber seine Position ab. Der Vorschlag der Parlamentarier sieht bei VerspĂ€tungen ab drei Stunden oder FlugausfĂ€llen folgende Stufen vor:
* 300 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung (bisher: 250 Euro)
* 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 400 Euro)
* 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung (bisher: 600 Euro)
Voraussetzung ist, dass die Airline die VerspĂ€tung zu verschulden hat. Ausgenommen wĂ€ren nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen. Die Mitgliedsstaaten wollen dagegen keine abschlieĂende Liste aufnehmen.
Um es Verbrauchern einfacher zu machen, die Erstattung zu beantragen, sollen Fluggesellschaften laut dem Vorschlag der Abgeordneten auĂerdem bei VerspĂ€tungen vorausgefĂŒllte Formulare an ihre Passagiere schicken.
Was sagen andere dazu?
Die europĂ€ische Verbraucherschutzorganisation Beuc will, dass es bei der Drei-Stunden-Grenze bleibt. WĂŒrde die Grenze auf vier oder sechs Stunden hochgesetzt, hĂ€tten viele Passagiere keinen Anspruch mehr auf EntschĂ€digung, so der Verband - 60 Prozent der jetzt Betroffenen.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) blickt dagegen kritisch auf die vorgesehenen Anpassungen und argumentiert mit den Kosten, die sich auch in höheren Ticketpreisen bemerkbar machen wĂŒrden.
Innerhalb von drei Stunden lieĂen sich zudem in der Praxis technische Probleme, Flugzeug- oder Crew-Wechsel oft nicht lösen, so dass FlĂŒge annulliert wĂŒrden. Die aktuelle Regelung setze so einen finanziellen Anreiz, FlĂŒge zu streichen, statt sie mit Verzögerung durchzufĂŒhren.
"Sinnvoller wĂ€re es, die EntschĂ€digungsschwellen auf fĂŒnf Stunden anzuheben, um den Airlines mehr Spielraum zu geben, ErsatzflĂŒge durchzufĂŒhren, statt den Ursprungsflug zu annullieren, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. Das wĂŒrde den Reisenden am Ende mehr helfen als zusĂ€tzliche PauschalansprĂŒche", so HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Joachim Lang.
Was ist bei HandgepÀck geplant?
FluggĂ€ste sollen nach der Vorstellung der Verkehrsexperten im Parlament kĂŒnftig ohne zusĂ€tzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines HandgepĂ€ckstĂŒck mit an Bord nehmen dĂŒrfen. Dieses HandgepĂ€ckstĂŒck soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei KantenmaĂe (LĂ€nge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein.
Die Minister der Mitgliedsstaaten haben dagegen keine genauen MaĂe und Gewicht vorgeschlagen und wollen nur festhalten, dass Airlines die Freimengen deutlich kommunizieren mĂŒssen.
Bislang hat die EU die HandgepĂ€ckregeln weitgehend den Airlines selbst ĂŒberlassen. Nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014 ist nur klar, dass fĂŒr HandgepĂ€ck auch beim gĂŒnstigsten Ticket keine zusĂ€tzliche GebĂŒhr erhoben werden darf. Die vom Gericht verlangten "angemessenen Vorgaben" zu GröĂe und Gewicht gibt es in der EU aber bis heute nicht. Bisher erlauben manche Airlines als kostenloses HandgepĂ€ck nur einen sehr kleinen Gegenstand, fĂŒr alles andere muss extra gezahlt werden.
Der Luftverkehrsverband BDL sieht die PlĂ€ne kritisch: Bei einer Vereinheitlichung könnten Passagiere nicht mehr individuell wĂ€hlen. AuĂerdem seien die Vorgaben nicht praxistauglich: Gerade Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge seien nicht darauf ausgelegt, pro Gast ein bis zwei HandgepĂ€ckstĂŒcke zu befördern. "Die Folge wĂ€re dann, dass vermehrt GepĂ€ck am Gate ad hoc in den Frachtraum verladen werden mĂŒsste, um die entsprechenden Sicherheitsanforderungen zu erfĂŒllen - was wiederum VerspĂ€tungen im Flugbetrieb nach sich ziehen kann", schreibt der Verband.
Welche neuen Rechte könnte es auĂerdem geben?
Die Abgeordneten wollen festschreiben, dass Passagiere nicht extra fĂŒrs Einchecken zahlen mĂŒssen oder dafĂŒr, dass Rechtschreibfehler in ihrem Namen korrigiert werden. Kinder sollen zudem neben ihren Eltern sitzen können, ohne dass fĂŒr die Platz-Reservierung zusĂ€tzlich gezahlt werden muss. Das Gleiche soll fĂŒr Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen oder eingeschrĂ€nkter MobilitĂ€t gelten.
FluggĂ€ste sollen auĂerdem frei wĂ€hlen können, ob sie digitale BoardingpĂ€sse oder solche aus Papier nutzen. Das ist nicht mehr selbstverstĂ€ndlich: Der Billigflieger Ryanair IE00BYTBXV33 schaffte im November die ausgedruckte Bordkarte ab. Die Passagiere von Europas gröĂter Direktfluggesellschaft mĂŒssen seitdem ihre Tickets in elektronischer Form bereithalten, wenn sie einsteigen wollen.
Ăndert sich auf jeden Fall etwas?
Nein, das ist nicht sicher. Die aktuellen Fluggastrechte gelten seit 2004, seitdem hat sich im Flugverkehr viel getan. Die EuropĂ€ische Union arbeitet seit Jahren an einer Aktualisierung, bisher gibt es keine Einigung. Wenn das Parlament heute eine gemeinsame Position beschlieĂt, ist im nĂ€chsten Schritt eine Einigung mit den EU-Mitgliedsstaaten nötig. Deren Forderungen weichen teilweise sehr von denen der Abgeordneten ab. Sollte es ĂŒber lĂ€ngere Zeit keine Einigung geben, könnte die Anpassung vorerst sogar ganz scheitern.

