Linnemann: Totalsanktion bei Grundsicherung verfassungsfest
Veröffentlicht am: 17.12.2025 um 08:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS"Das ist verfassungsfest. Wir beziehen uns da auf ein Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahre 2019 aus Karlsruhe, wo klar drinsteht, dass es zu einem Zeitpunkt kommen kann, wo der Staat sieht: Da will einer nicht mitarbeiten", sagte Linnemann im Deutschlandfunk. Weitere Details nannte er nicht.
Angesprochen auf hohe HĂŒrden in dem Urteil fĂŒr solche Totalsanktionen und die Frage nach der aktuellen Studienlage sagte Linnemann: "Also die Studienlage zeigt mir, dass es nur 16 Personen gibt in Deutschland, die von der sogenannten Totalverweigerung betroffen sind."
Darf der Staat das BĂŒrgergeld vollstĂ€ndig streichen?
Das Bundesverfassungsgericht hatte Totalsanktionen 2019 enge Grenzen gesetzt. Der vollstĂ€ndige Wegfall sei "auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen MaĂgaben nicht vereinbar", heiĂt es dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe von damals. "Es liegen keine tragfĂ€higen Erkenntnisse vor, aus denen sich ergibt, dass ein völliger Wegfall von existenzsichernden Leistungen geeignet wĂ€re, das Ziel der Mitwirkung an der Ăberwindung der eigenen HilfebedĂŒrftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit zu fördern."
GrundsĂ€tzlich heiĂt es in dem Urteil aber auch: "Wird eine solche tatsĂ€chlich existenzsichernde und zumutbare ErwerbstĂ€tigkeit ohne wichtigen Grund verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, kann ein vollstĂ€ndiger Leistungsentzug zu rechtfertigen sein."
Koalition will Reform beschlieĂen
Rund drei Jahre nach dem Start der BĂŒrgergeldreform will die Koalition die Regeln verschĂ€rfen und den Namen wieder streichen. Das Bundeskabinett will heute grĂŒnes Licht fĂŒr einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) geben. Mit der neuen Grundsicherung soll es grundsĂ€tzlich möglich werden, die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen auf null zu kĂŒrzen.
