Meta Aktie: Milliarden-Deal mit AMD
24.02.2026 - 17:15:28 | boerse-global.deMeta geht eine strategische Partnerschaft mit AMD ein, die bis zu 6 Gigawatt KI-Rechenleistung umfasst. Der Deal im Wert von ĂŒber 100 Milliarden Dollar könnte dem Social-Media-Konzern ermöglichen, bis zu zehn Prozent der AMD-Aktien zu erwerben. An der Wall Street sorgt die Nachricht fĂŒr Euphorie â die AMD-Aktie springt vorbörslich zweistellig nach oben.
AMD fordert Nvidia heraus
Die Vereinbarung markiert einen entscheidenden Schritt fĂŒr AMD im Wettbewerb mit dem dominierenden MarktfĂŒhrer Nvidia. Ab der zweiten JahreshĂ€lfte 2026 sollen die ersten Lieferungen der kundenspezifischen AMD Instinct GPUs auf Basis der MI450-Architektur beginnen. Die Systeme werden mit Prozessoren der 6. Generation AMD EPYC kombiniert.
Im Rahmen der mehrjĂ€hrigen Zusammenarbeit gleichen beide Unternehmen ihre Produkt-Roadmaps ab. AMD passt Hardware und Software an Metas spezifische KI-Anforderungen an. CEO Lisa Su bezeichnet die Partnerschaft als Durchbruch: "Dies beschleunigt eine der gröĂten KI-Implementierungen der Branche und positioniert AMD im Zentrum des globalen KI-Ausbaus."
Performance-basierte Aktien-Warrants
Als Teil der Vereinbarung erhĂ€lt Meta leistungsbasierte Warrants fĂŒr bis zu 160 Millionen AMD-Aktien. Die Ausgabe ist an Liefermeilensteine und weitere Performance-Ziele gekoppelt. AMD erwartet durch die Kooperation signifikantes Umsatzwachstum ĂŒber mehrere Jahre und einen positiven Beitrag zum bereinigten Gewinn je Aktie.
"Wir sind begeistert, eine langfristige Partnerschaft mit AMD einzugehen", kommentiert Meta-GrĂŒnder Mark Zuckerberg. "Dies ist ein wichtiger Schritt fĂŒr Meta, um unsere RechenkapazitĂ€ten zu diversifizieren." Der Konzern verfolgt damit seine Vision der "persönlichen Superintelligenz" â und reduziert gleichzeitig die AbhĂ€ngigkeit von Nvidia.
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Berliner Gerichtsurteil belastet kaum
Parallel zum AMD-Deal muss Meta allerdings auch eine juristische Niederlage verkraften. Das Landgericht Berlin II erklĂ€rte die Facebook-Freunde-Finder-Funktion fĂŒr rechtswidrig. Die Richter untersagten das Hochladen von Kontaktdaten von Nicht-Nutzern auf Meta-Server. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
ZusĂ€tzlich darf der Konzern Nutzungsprofile aus verschiedenen Datenquellen nur noch mit ausdrĂŒcklicher Einwilligung fĂŒr Werbezwecke zusammenfĂŒhren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2018 geklagt â das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. An der Börse zeigt sich die Meta-Aktie davon unbeeindruckt und notiert vorbörslich leicht im Plus bei 640,74 Dollar.
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