Minijob-Reform, Höhere

Minijob-Reform 2026: Höhere Grenzen und mehr Rente

28.03.2026 - 00:00:35 | boerse-global.de

Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2026 auf 603 Euro. Ab Juli können Beschäftigte erstmals freiwillig Rentenbeiträge zahlen, müssen sich aber endgültig entscheiden.

Minijob-Reform 2026: Höhere Grenzen und mehr Rente - Foto: über boerse-global.de
Minijob-Reform 2026: Höhere Grenzen und mehr Rente - Foto: über boerse-global.de

Die Minijob-Landschaft in Deutschland wird 2026 neu justiert. Höhere Verdienstgrenzen und eine wichtige Option für die Rentenversicherung stehen an. Diese Änderungen sind direkt an den steigenden Mindestlohn gekoppelt und sollen Planungssicherheit bieten.

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro. Grund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro. Diese automatische Kopplung sorgt dafür, dass Minijobber weiterhin etwa zehn Stunden pro Woche arbeiten können. Die nächste Erhöhung steht bereits fest: Ab Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, die Minijob-Grenze dann auf 633 Euro.

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Midijob: Die untere Grenze zieht mit

Auch der Übergangsbereich, der Midijob, wird angepasst. Die untere Grenze startet nun bei 603,01 Euro und schließt nahtlos an den Minijob an. Die Obergrenze von 2.000 Euro bleibt. Beschäftigte in diesem Bereich zahlen weiterhin reduzierte Sozialbeiträge, genießen aber vollen Versicherungsschutz. Diese Regelung soll den Schritt in die reguläre Beschäftigung erleichtern.

Neue Flexibilität für Landwirtschaft und Rente

Zwei spezifische Neuerungen treten 2026 in Kraft. In der Landwirtschaft gilt für kurzfristige Jobs nun eine verlängerte Grenze von 90 Tagen oder 15 Wochen pro Jahr. Das kommt den saisonalen Erfordernissen entgegen.

Die wichtigste Änderung für viele Minijobber folgt am 1. Juli 2026: Sie können dann erstmals ihre Befreiung von der Rentenversicherung widerrufen. Wer sich bisher befreien ließ, kann künftig freiwillig Beiträge zahlen und so Rentenansprüche aufbauen. Achtung: Diese Entscheidung ist endgültig. Eine spätere erneute Befreiung ist nicht mehr möglich.

Gelegentliches Mehrverdienen bleibt erlaubt

Die Flexibilität für unvorhergesehene Einkommensspitzen bleibt erhalten. Die 603-Euro-Grenze darf in maximal zwei Monaten pro Jahr überschritten werden – bis auf das Doppelte (1.206 Euro). Das Jahresgesamtverdienst darf inklusive dieser Ausreißer 8.442 Euro nicht übersteigen. Das hilft bei Krankheitsvertretungen oder saisonalen Spitzen. Arbeitgeber müssen diese Überschreitungen jedoch genau dokumentieren.

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Analyse: Mehr Sicherheit und bewusste Wahl

Die Reformen zielen auf zwei Ziele: mehr Planbarkeit und bessere soziale Absicherung. Die automatische Kopplung an den Mindestlohn schafft Transparenz. Die neue Rentenoption gibt Minijobbern endlich die Chance, aktiv fürs Alter vorzusorgen – wenn auch mit einer schwerwiegenden Entscheidung.

Unternehmen sollten ihre Lohnsysteme prüfen und die neuen Grenzen einpflegen. Minijobber stehen vor der Frage: Nutze ich die Chance auf eine eigene Rente oder nicht? Beratungsangebote der Minijob-Zentrale und der Deutschen Rentenversicherung können hier Orientierung bieten.

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