Kolumne, DGA

EQS-News: MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C. (deutsch)

22.11.2024 - 08:00:48

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C. EQS-News: Multitude P.L.C. / Schlagwort(e): Hauptversammlung MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C. 22.11.2024 / 08:00 CET/CEST FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.

EQS-News: Multitude P.L.C. / Schlagwort(e): Hauptversammlung
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.

22.11.2024 / 08:00 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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MULTITUDE P.L.C. (C 109441)
ST Business Centre, 120, The Strand
Gzira, GZR 1027
Malta

MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C.

Die AktionÀre der Multitude P.L.C. ("Gesellschaft" und/oder "Multitude")
werden hiermit darĂŒber informiert, dass am 16.Dezember 2024 um 15:00 Uhr UTC
(16:00 Uhr MEZ / MitteleuropĂ€ische Zeit) eine außerordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet ("Hauptversammlung").

Die Hauptversammlung findet in den GeschÀftsrÀumen von Lenz & Staehelin,
Brandschenkestrasse 24, 8027 ZĂŒrich, Schweiz, statt. Instruktionen fĂŒr die
Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.

1. TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

Generelles:

(1) Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden

Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemĂ€ĂŸ Artikel 59 der Satzung der
Gesellschaft (die "Satzung").

(2) Quorum

GemĂ€ĂŸ Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfĂ€hig, wenn
mindestens ein (1) AktionÀr persönlich oder durch einen BevollmÀchtigten
anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen.

Besondere Angelegenheiten (außerordentliche BeschlĂŒsse):

(3) BestÀtigung der Schweizer Statuten

An der außerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft, welche am
5.September 2024 stattfand, genehmigten die AktionÀre unter anderem die
Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz (die
"Sitzverlegung") sowie die revidierten Statuten, welche vollstÀndig dem
Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer Statuten").

Aus technischen GrĂŒnden und im Zusammenhang mit der Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, sind die AktionÀre an
der Hauptversammlung nun verpflichtet, mittels außerordentlichem Beschluss
die Genehmigung der Schweizer Statuten, per Sitzverlegung zu bestÀtigen.

Der Verwaltungsrat schlÀgt daher vor, dass die Versammlung den folgenden
außerordentlichen Beschluss fasst:

"(1) Die Generalversammlung stellt fest, dass die ausserordentliche
Generalversammlung der Gesellschaft, welche am 5. September 2024 stattfand,
unter anderem die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz
(die "Sitzverlegung") sowie die revidierten Statuten, welche vollstÀndig dem
Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer Statuten") genehmigt
hat, fĂŒr technische Zwecke und im Zusammenhang mit der Eintragung der
Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, beschliesst die
Gesellschaft mittels ausserordentlichem Beschluss die Genehmigung der
Schweizer Statuten, per Sitzverlegung zu bestÀtigen.

(2) Jedes einzelne Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft wird hiermit
ermÀchtigt, alle ErklÀrungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die
erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz
einzutragen und alle damit zusammenhÀngenden und ergÀnzenden Handlungen
vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell
alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet
werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit
zusammenhÀngenden Handlungen vorzunehmen."

(4) Beendigung der Hauptversammlung

2. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Diese Mitteilung (die auch die AntrÀge des Verwaltungsrats zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthÀlt) sowie die Schweizer
Statuten sind auf der Website der Gesellschaft ( www.multitude.com)
verfĂŒgbar. Diese Dokumente werden zudem (a) an AktionĂ€re versandt, die dies
beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift mitteilen, und (b) an der
Hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellt.

Das Protokoll der Hauptversammlung wird spÀtestens eine Woche nach dem Datum
der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.

3. INSTRUKTIONEN FÜR DIE TEILNAHME

WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN
INSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE
ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.
WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEI
BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU
SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com.

3.1 Nachweisstichtag

Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu
sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen
ermitteln kann), mĂŒssen die AktionĂ€re am 16.November 2024 in das von der
Clearstream Banking AG ("Clearstream") gefĂŒhrte AktionĂ€rsregister
eingetragen sein.

3.2 Vorbereitend

Den AktionÀren wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee
unverzĂŒglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung
von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die AktionÀre sicherstellen,
dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
ĂŒbermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und
leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die
maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die
Gesellschaft weiter.

GemĂ€ĂŸ der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten
AktionÀrsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')
spÀtestens am 14.Dezember 2024 um 10:00 Uhr (MEZ / MitteleuropÀische Zeit)
erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten
Instruktionen werden als ungĂŒltig behandelt. Dementsprechend werden die
AktionÀre aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen
Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen
Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht
werden.

Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse
abgehalten. AktionÀre und BevollmÀchtigte, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, mĂŒssen daher die Registrierungsanforderungen fĂŒr die
Hauptversammlung erfĂŒllen und ihre eigenen Vorkehrungen fĂŒr die Teilnahme an
der Hauptversammlung treffen.

3.3 Persönliche Teilnahme

AktionÀre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen
möchten, mĂŒssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen
Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits
verpflichtet, Clearstream die Absicht der AktionÀre, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die
Anweisungen gemĂ€ĂŸ den bestehenden Verfahren von Clearstream zu ĂŒbermitteln
sind.

Die Depotbanken / Nominees können die vollstÀndigen Namen der AktionÀre,
Passnummern / Firmenregisternummern (oder Àhnliches), vollstÀndige Adressen,
Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsĂŒber), die Anzahl der Aktien der
Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den BevollmÀchtigten verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung ĂŒbermittelten Informationen werden
elektronisch erfasst und ausschließlich fĂŒr die Hauptversammlung verwendet.

3.4 Stimmrechtsvertreter

Ein AktionÀr, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere BevollmÀchtigte zu
ernennen, die im Namen des AktionÀrs teilnehmen und abstimmen. Ein
BevollmÀchtigter muss kein AktionÀr sein. Die Ernennung eines
BevollmÀchtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim
AktionÀr um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder
(b) wenn es sich beim AktionÀr um eine Gesellschaft handelt, von einem
ordnungsgemĂ€ĂŸ bevollmĂ€chtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet
werden. Das von den AktionÀren zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der
Website der Gesellschaft verfĂŒgbar: www.multitude.com.

Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der BevollmÀchtigte
nach eigenem GutdĂŒnken oder gemĂ€ĂŸ den dem Vollmachtsformular beigefĂŒgten
Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die AktionÀre werden darauf
hingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungen
effektiv im Voraus abstimmen.

Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim AktionÀr um
eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,
der GrĂŒndungsunterlagen oder eines Ă€hnlichen Dokuments, das die
Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person
belegt, mĂŒssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim
jeweiligen Nominee des AktionÀrs eingereicht werden. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der AktionÀre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu
ĂŒbermitteln, wobei diese Daten gemĂ€ĂŸ den bestehenden Verfahren von
Clearstream ĂŒbermittelt werden mĂŒssen.

Die AktionÀre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.
beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.À.) so bald wie möglich
zu versenden oder abzugeben.

Hinweis fĂŒr die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, mĂŒssen von der Malta Stock
Exchange mindestens 48 Stunden vor dem fĂŒr die Hauptversammlung anberaumten
Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet
werden, andernfalls werden sie als ungĂŒltig betrachtet.

3.5 Recht, Fragen zu stellen

Jeder AktionÀr (oder BevollmÀchtigter) hat das Recht, bis spÀtestens
9.Dezember 2024 um 22:59 Uhr UTC (23:59 Uhr (MEZ)) per E-Mail an
agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen
sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.

Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten
FĂ€llen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der
Gesellschaft verfĂŒgbar).

3.6 Weitere Informationen

Zum Datum dieser Mitteilung betrÀgt die Gesamtzahl der Aktien von Multitute
P.L.C. 21'723'960 und jede dieser Aktien gewÀhrt eine Stimme. Die
Gesellschaft hĂ€lt 119,300 ihrer Aktien als eigene Aktien. GemĂ€ĂŸ Artikel 109
des maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst
hÀlt, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend betrÀgt die Anzahl der
Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21,604,660.

Weitere Informationen ĂŒber die Verarbeitung personenbezogener Daten
entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General
Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie
auch die Mitteilung von Clearstream ĂŒber die Datenschutzbestimmungen der
EuropÀischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, ĂŒbertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (
https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).

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Malta, 22 November 2024

MULTITUDE P.L.C.
Der Verwaltungsrat


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22.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Multitude P.L.C.
                   ST Business Centre 120, The Strand
                   GZR 1027 Gzira
                   Malta
   E-Mail:         ir@multitude.com
   Internet:       https://www.multitude.com/
   ISIN:           MT0002810100
   WKN:            A40G1Q
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm
   EQS News ID:    2036009



   Ende der Mitteilung    EQS News-Service
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2036009 22.11.2024 CET/CEST

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