EQS-News: Mitteilung zur auĂerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE (deutsch)
03.07.2024 - 07:30:34Mitteilung zur auĂerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE
EQS-News: Multitude SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Mitteilung zur auĂerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE
03.07.2024 / 07:30 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SE
Die AktionÀre der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden
hiermit darĂŒber informiert, dass am 21. August 2024 um 08:00 Uhr UTC (10:00
Uhr CEST) eine auĂerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft,
stattfindet.
Die auĂerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business Centre, 120, The
Strand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt. Instruktionen fĂŒr die Teilnahme sind
in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.
Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.
1 Tagesordnung der Hauptversammlung
An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:
Generelles:
1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden
Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemÀà Artikel 59 der Satzung der
Gesellschaft (die "Satzung").
2. Quorum
GemÀà Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfÀhig, wenn
mindestens ein (1) AktionÀr persönlich oder durch einen BevollmÀchtigten
anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen.
Besondere Angelegenheiten (auĂerordentliche BeschlĂŒsse):
3. Genehmigung der Umwandlung der Gesellschaft in eine (maltesische)
Public Limited Liability Company und der damit verbundenen Ănderung der
Firma der Gesellschaft sowie der Ănderung der Satzung der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft ("Verwaltungsrat") stellt den AktionÀren
den Antrag, durch auĂerordentlichen Beschluss die Umwandlung der
Gesellschaft von einer Societas Europaea in eine Public Limited Liability
Company ("p.l.c.") im Sinne von Artikel 2 des Companies Act, Kapitel 386 des
maltesischen Rechts (der "Companies Act") in Ăbereinstimmung mit den
Bestimmungen von Artikel 66 der Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der
EuropÀischen Union in der geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") zu
genehmigen (die "Umwandlung").
In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat gemÀà Artikel 66 der
SE-Verordnung einen Entwurf des Umwandlungsplans (der "Umwandlungsplan") und
einen Bericht (der "Bericht des Verwaltungsrats") erstellt, um (a) die
wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Umwandlung zu erlÀutern und zu
begrĂŒnden und (b) die Auswirkungen der Umwandlung fĂŒr die AktionĂ€re und
Arbeitnehmer der Gesellschaft zu definieren.
Vor der Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat auch einen Bericht von
PricewaterhouseCoopers Malta (als unabhÀngige SachverstÀndige) einholen, der
bestĂ€tigt, dass die Gesellschaft ĂŒber Vermögenswerte verfĂŒgt, die mindestens
ihrem Kapital entsprechen (der "SachverstÀndigenbericht").
Die AktionĂ€re werden darĂŒber informiert, dass der Umwandlungsplan derzeit
vom maltesischen Handelsregister ("MBR") im Hinblick auf die
Veröffentlichung gemÀà Artikel 66 der SE-Verordnung geprĂŒft wird.
DarĂŒber hinaus schlĂ€gt der Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der Umwandlung
vor, (1) den Namen der Gesellschaft von 'Multitude SE' in 'Multitude p.l.c.'
zu Àndern und (2) die derzeitige Satzung der Gesellschaft ('Memorandum and
Articles of Assocation', "M&A") in ihrer Gesamtheit zu ersetzen, um unter
anderem die Ănderung des Namens der Gesellschaft widerzuspiegeln und die M&A
mit den Anforderungen des Companies Act in Bezug auf Public Limited
Liability Company in Einklang zu bringen (die "revidierte M&A").
Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher vor, folgenden
auĂerordentlichen Beschluss zu fassen:
"(1) Dass die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas Europaea in
eine (maltesische) Public Limited Liability Company ("Umwandlung") gemÀss
Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der EuropÀischen Union, in der
geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") hiermit genehmigt wird;
(2) Dass der Entwurf des Umwandlungsplans, in dem die rechtlichen und
wirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erlĂ€utert und begrĂŒndet werden und
die Auswirkungen der Umwandlung auf die AktionÀre und Arbeitnehmer der
Gesellschaft dargelegt werden, hiermit genehmigt wird;
(3) Dass alle vorgeschlagenen Ănderungen an der aktuellen Satzung der
Gesellschaft ("aktuelle M&A") genehmigt werden und dass die aktuelle Satzung
in ihrer Gesamtheit durch die revidierte Satzung in der vorliegenden Form
oder im Wesentlichen in der gleichen Form ersetzt wird, wie sie den
AktionÀren zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichen
Hauptversammlung ĂŒbermittelt wurde ("revidierte M&A"); und
(4) Den SekretÀr der Gesellschaft und/oder einen Verwaltungsrat der
Gesellschaft, jeweils einzeln, zu ermÀchtigen:
i. alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente zu unterzeichnen, die
erforderlich sind, um diese BeschlĂŒsse zu vollziehen;
ii. alle vom maltesischen Handelsregister (Malta Business Registry)
angeordneten Ănderungen an den revidierten M&A vorzunehmen;
iii. die revidierten M&A im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen;
iv. einen beglaubigten Auszug dieser BeschlĂŒsse auszustellen; und
v. die revidierten M&A und den vorgenannten Auszug beim MBR und/oder jeder
anderen zustĂ€ndigen Behörde, in Ăbereinstimmung mit den gesetzlichen
Anforderungen, einzureichen.
4. Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz nach
Abschluss der Umwandlung
Als Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der Gesellschaft beantragt
der Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der erfolgreichen
Umsetzung der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer
Societas Europaea in eine maltesische Public Limited Liability Company), den
Prozess der Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Ăbereinstimmung mit
den Bestimmungen der Continuation of Companies Regulations (Subsidiary
Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und dem Schweizer Recht
(insbesondere den einschlÀgigen Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzes
ĂŒber das Internationale Privatrecht) einleitet. Der Verwaltungsrat nimmt
ferner zur Kenntnis, dass die Sitzverlegung in die Schweiz davon abhÀngt,
dass (a) die Gesellschaft einen positiven Bescheid der FINMA erhÀlt und (b)
die Bescheide der finnischen Steuerverwaltung rechtskrÀftig werden (dass
heisst, dass gegen die Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung
fĂŒr jeden Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beim
Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle eines
Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskrÀftig, wenn (i) gegen die
Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein Rechtsmittel eingelegt
wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht keine Berufung gegen die
Entscheidungen zulĂ€sst und schlieĂlich (iii) im Falle positiver Entscheide
des obersten Verwaltungsgerichts).
Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der Gesellschaft in
das Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als eine in der Schweiz
fortbestehende Gesellschaft nach schweizerischem Recht weder die KontinuitÀt
der Gesellschaft beeintrĂ€chtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berĂŒhrt
und die Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten und
Verpflichtungen behÀlt.
In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat fĂŒr die AktionĂ€re eine Tabelle
erstellt, in der die Rechte von MinderheitsaktionÀren nach maltesischem
Recht mit denen von MinderheitsaktionÀren nach Schweizer Recht verglichen
werden (die "Vergleichstabelle").
Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den folgenden
auĂerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die Genehmigung der
revidierten Statuten in Ăbereinstimmung mit dem schweizerischen
Gesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem Inkrafttreten der Sitzverlegung
von Malta in die Schweiz in Kraft treten werden (die "Schweizer Statuten"):
"(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug), Schweiz
Die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz, in
Ăbereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of Companies
Regulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und des
schweizerischen Rechts, vorbehaltlich (a) des Wirksamwerdens (d.h. sobald
die revidierten Statuten der Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister
(Malta Business Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. der
Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesische
Public Limited Liability Company), (b) dass die Rulings der Finnischen
Steuerverwaltung rechtskrÀftig werden (dass heisst, dass gegen die Bescheide
innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung fĂŒr jeden Bescheid angegebenen
Frist keine Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden,
und im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskrÀftig,
wenn (i) gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein
Rechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht
keine Berufung gegen die Entscheidungen zulĂ€sst und schlieĂlich (iii) im
Falle positiver Entscheide des obersten Verwaltungsgerichts) und (c) des
Vorliegens eines positiven Bescheids der FINMA, zu genehmigen (die
"Sitzverlegung");
(2) Ănderung des Sitzes der Gesellschaft
Dass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung in der Stadt
Zug (Kanton Zug, Schweiz) befinden wird;
(3) Ănderung der Firma der Gesellschaft
Die Ănderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG (mit den
Ăbersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per Sitzverlegung zu
genehmigen.
Infolgedessen und unter BerĂŒcksichtigung der Ănderung des Sitzes der
Gesellschaft gemÀà Beschluss (2) oben, wird Artikel 1 der Schweizer Statuten
(wie in Beschluss (5) unten definiert) wie folgt lauten:
1 Firma und Sitz Unter der 1 Name and Registered Seat Under the
Firma Multitude AG (Multitude corporate name of Multitude AG
Ltd) (Multitude SA) besteht (Multitude Ltd) (Multitude SA) exists
mit Sitz in Zug auf for an unlimited period of time a
unbestimmte Dauer eine corporation limited by shares
Aktiengesellschaft gemÀss Art. according to art. 620 et seq. of the
620 ff. des Schweizerischen Swiss Code of Obligations (CO) with
Obligationenrechts (OR) (die registered seat in Zug (the
"Gesellschaft"). "Company").
(4) Ănderung des Zwecks der Gesellschaft
Die Ănderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel 2 der
Schweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert), per
Sitzverlegung, wie folgt zu genehmigen:
Zweck 1 Zweck der Gesellschaft ist Purpose 1 The purpose of the
der Erwerb, das Halten, die Company is to acquire, hold,
Verwaltung, die Verwertung und die manage, exploit and sell,
VerÀusserung von inund whether directly or indirectly,
auslÀndischen Beteiligungen, ob interests in participations in
direkt oder indirekt, unter anderem Switzerland and abroad, inter
an Unternehmen, die insbesondere in alia in companies active among
den Bereichen other things in financial
Finanzdienstleistungen wie services, such as consumer
Verbraucherkrediten, Mikrokrediten credits, microcredits and other
und anderen Krediten und credits and financing, as well
Finanzierungen tÀtig sind, sowie as to provide services
die Erbringung von internally or to other
Dienstleistungen, intern oder fĂŒr subsidiaries of the group to
andere Tochtergesellschaften des which the Company belongs 2 The
Konzerns, zu dem die Gesellschaft Company may acquire, hold,
gehört. 2 Die Gesellschaft kann manage and sell participations
Beteiligungen an Gesellschaften in companies of all kinds in
aller Art in der Schweiz und im Switzerland and abroad. 3 The
Ausland erwerben, halten, verwalten Company may also carry out any
und verÀussern. 3 Die Gesellschaft and all transactions and enter
kann ausserdem alle GeschÀfte into any and all agreements
abschliessen und Vereinbarungen which serve directly or
eingehen, die direkt oder indirekt indirectly its corporate purpose
dem Gesellschaftszweck dienen oder or are directly related thereto.
mit diesem in direktem Zusammenhang 4 The Company may (directly or
stehen. 4 Die Gesellschaft kann indirectly) grant loans or
ihren direkten oder indirekten provide other types of financing
Tochtergesellschaften (direkt oder to its direct or indirect
indirekt) Darlehen oder andere subsidiaries. The Company may
Finanzierungen gewÀhren. Die grant guarantees, security
Gesellschaft kann fĂŒr interests and other undertakings
Verbindlichkeiten von solchen of any kind in respect of
Gesellschaften Garantien, obligations of such companies,
Sicherheiten und andere including by means of fiduciary
Verpflichtungen jeglicher Art transfers or fiduciary
gewÀhren, einschliesslich durch assignments of, and pledges
fiduziarische Ăbereignungen oder over, assets of the Company. The
Abtretungen von und Pfandrechten an Company may further operate or
Vermögenswerten der Gesellschaft. participate in cash pooling
Die Gesellschaft kann ferner ein arrangements of any kind. Any
Cash-Pooling (jeglicher Art) transaction referred to in this
betreiben oder daran teilnehmen. paragraph may be entered into
Jede in diesem Absatz genannte irrespective of any
Transaktion kann unabhÀngig von concentration of risk and with
allfÀlligen Klumpenrisiken und mit or without any compensation. 5
oder ohne Gegenleistung erfolgen. 5 The Company may set up branch
Die Gesellschaft kann offices and subsidiaries in
Zweigniederlassungen und Switzerland and abroad and
Tochtergesellschaften in der acquire, manage, hold and sell
Schweiz und im Ausland errichten real estate.
und GrundstĂŒcke erwerben, halten,
verwalten und verÀussern.
(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere Anpassung der Statuten
bezĂŒglich Ăbereinstimmung mit der schweizerischen Gesetzgebung
Auf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten Statuten, welche
vollstÀndig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "Schweizer
Statuten"), per Sitzverlegung zu genehmigen. Der Schweizer Statuten liegen
vor;
(6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung als anwendbare bzw.
massgebende Rechtsordnung
Die schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das schweizerische
Aktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw. massgebende
Rechtsordnung, anzuerkennen;
(7) Feststellungen ĂŒber den Mittelpunkt der GeschĂ€ftstĂ€tigkeit
Den Mittelpunkt der GeschÀftstÀtigkeit der Gesellschaft, per Sitzverlegung,
in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw. festzustellen;
(8) BestÀtigung der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und des
VerwaltungsratsprÀsidenten
(8.1) BestÀtigung von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;
(8.2) BestÀtigung von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;
(8.3) BestÀtigung von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;
(8.4) BestÀtigung von Kristiina LeppÀnen als Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Kristiina LeppĂ€nen als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;
(8.5) BestÀtigung von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestÀtigen;
(8.6) BestĂ€tigung von Marion KhĂŒny als Mitglied des Verwaltungsrats
Die Wahl von Marion KhĂŒny als Mitglied des Verwaltungsrats fĂŒr eine
Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet, zu bestÀtigen;
(8.7) BestÀtigung und Wahl des VerwaltungsratsprÀsidenten
Die Wahl von Ari Tiukkanen als VerwaltungsratsprĂ€sident fĂŒr eine Amtszeit,
die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung endet, zu
bestÀtigen;
(9) Wahl des People and Culture Committee
(9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des People and Culture Committee
Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen
Generalversammlung endet;
(9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee
Die Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and Culture
Committee fĂŒr eine Amtszeit, die mit dem Ende der nĂ€chsten ordentlichen
Generalversammlung endet;
(9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee
Die Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee fĂŒr
eine Amtszeit, die mit dem Ende der nÀchsten ordentlichen Generalversammlung
endet;
(10) Wahl der Revisionsstelle
Die PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 ZĂŒrich,
CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle fĂŒr die GeschĂ€ftsjahre
2024 und 2025 zu wÀhlen;
(11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen DurchfĂŒhrung der
Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in
eine maltesische Public Limited Liability Company) hiermit ermÀchtigt wird:
i. beim Malta Nisomess Regsitry ("MBR") eine Genehmigung fĂŒr den
Fortbestand der Gesellschaft in der Schweiz zu beantragen;
ii. beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine in der
Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen;
iii. dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als in der
Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden; und
iv. alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente auszustellen, die
erforderlich sind, um die Eintragung als eine in der Schweiz
fortbestehende Gesellschaft, unter der Firma 'Multitude AG' (mit den
Ăbersetzungen: 'Multitude Ltd' und 'Multitude SA') mit Sitz in der Stadt
Zug (Kanton Zug, Schweiz), zu erwirken.
(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft hiermit ermÀchtigt
wird, alle ErklÀrungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die
erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz
einzutragen und alle damit zusammenhÀngenden und ergÀnzenden Handlungen
vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der
Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell
alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet
werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit
zusammenhÀngenden Handlungen vorzunehmen."
5. Beendigung der Hauptversammlung
2 Unterlagen zur Hauptversammlung
Diese Mitteilung (die auch die AntrÀge des Verwaltungsrats zu den
Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthÀlt) sowie der
Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten M&A, die
Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf der Website der
Gesellschaft ( www.multitude.com) verfĂŒgbar. Der SachverstĂ€ndigenbericht
wird spĂ€testens am 31. Juli 2024 auf der Website der Gesellschaft verfĂŒgbar
sein. Der Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten
M&A, die Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auch dieser
Mitteilung beigefĂŒgt. Diese Dokumente werden zudem (a) an AktionĂ€re
versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift
mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellt.
Das Protokoll der Hauptversammlung wird spÀtestens eine Woche nach dem Datum
der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.
3 Instruktionen fĂŒr die Teilnahme
WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN
INSTRUKTIONEN FĂR FRĂHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE
ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.
WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFĂLTIG ZU LESEN UND SICH BEI
BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE
MĂGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU
SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN [email protected].
1. Nachweisstichtag ('Record Date')
Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu
sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen
ermitteln kann), mĂŒssen die AktionĂ€re am 22. Juli 2024 in das von der
Clearstream Banking AG ("Clearstream") gefĂŒhrte AktionĂ€rsregister
eingetragen sein.
2. Vorbereitend
Den AktionÀren wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee
unverzĂŒglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur
Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung
von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die AktionÀre sicherstellen,
dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream
ĂŒbermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und
leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die
maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die
Gesellschaft weiter.
GemÀà der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten
AktionÀrsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')
spÀtestens am 19. August 2024 um 10:00 Uhr CEST erhalten, und alle nach
diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als
ungĂŒltig behandelt. Dementsprechend werden die AktionĂ€re aufgefordert, sich
so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um
sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden
Frist bei Clearstream eingereicht werden.
Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse
abgehalten. AktionÀre und BevollmÀchtigte, die an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, mĂŒssen daher die Registrierungsanforderungen fĂŒr die
Hauptversammlung erfĂŒllen und ihre eigenen Vorkehrungen fĂŒr die Teilnahme an
der Hauptversammlung treffen.
3. Persönliche Teilnahme
AktionÀre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen
möchten, mĂŒssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen
Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits
verpflichtet, Clearstream die Absicht der AktionÀre, an der Hauptversammlung
teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream
auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die
Anweisungen gemÀà den bestehenden Verfahren von Clearstream zu ĂŒbermitteln
sind.
Die Depotbanken / Nominees können die vollstÀndigen Namen der AktionÀre,
Passnummern / Firmenregisternummern (oder Àhnliches), vollstÀndige Adressen,
Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsĂŒber), die Anzahl der Aktien der
Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den BevollmÀchtigten verlangen.
Die im Zusammenhang mit der Anmeldung ĂŒbermittelten Informationen werden
elektronisch erfasst und ausschlieĂlich fĂŒr die Hauptversammlung verwendet.
4. Stimmrechtsvertreter
Ein AktionÀr, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und
abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere BevollmÀchtigte zu
ernennen, die im Namen des AktionÀrs teilnehmen und abstimmen. Ein
BevollmÀchtigter muss kein AktionÀr sein. Die Ernennung eines
BevollmÀchtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim
AktionÀr um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder
(b) wenn es sich beim AktionÀr um eine Gesellschaft handelt, von einem
ordnungsgemÀà bevollmÀchtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet
werden. Das von den AktionÀren zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der
Website der Gesellschaft verfĂŒgbar: www.multitude.com.
Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der BevollmÀchtigte
nach eigenem GutdĂŒnken oder gemÀà den dem Vollmachtsformular beigefĂŒgten
Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die AktionÀre werden darauf
hingewiesen, dass sie durch die Ăbermittlung von Abstimmungsanweisungen
effektiv im Voraus abstimmen.
Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim AktionÀr um
eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,
der GrĂŒndungsunterlagen oder eines Ă€hnlichen Dokuments, das die
Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person
belegt, mĂŒssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim
jeweiligen Nominee des AktionÀrs eingereicht werden. Die Depotbanken /
Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der AktionÀre so
schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu
ĂŒbermitteln, wobei diese Daten gemÀà den bestehenden Verfahren von
Clearstream ĂŒbermittelt werden mĂŒssen.
Die AktionÀre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.
beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.À.) so bald wie möglich
zu versenden oder abzugeben.
Hinweis fĂŒr die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):
Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von
Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, mĂŒssen von der Malta Stock
Exchange mindestens 48 Stunden vor dem fĂŒr die Hauptversammlung anberaumten
Zeitpunkt per E-Mail an [email protected] an die Gesellschaft gesendet
werden.
5. Antragsrecht zur Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung
GemÀà Artikel 48 der Satzung kann ein AktionĂ€r, der mindestens fĂŒnf (5)
Prozent des stimmberechtigten ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschaft
hÀlt (a) von der Gesellschaft die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung
der Hauptversammlung verlangen, vorausgesetzt, dass jedem Punkt eine
BegrĂŒndung oder eine Beschlussvorlage fĂŒr die Hauptversammlung beigefĂŒgt
ist; und/oder (b) Beschlussvorlagen fĂŒr Punkte einreichen, die auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden.
GemÀà Artikel 49 der Satzung mĂŒssen der Antrag auf Aufnahme von Punkten in
die Tagesordnung der Hauptversammlung und die Einreichung von
Beschlussvorlagen in Papierform oder in elektronischer Form (an
[email protected]) bis spÀtestens 6. Juli 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr
(CEST)) bei der Gesellschaft eingehen und von der/den einreichenden
Person(en) authentifiziert werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,
AntrĂ€ge von AktionĂ€ren zu berĂŒcksichtigen, die nach diesem Zeitpunkt
gestellt werden.
Es liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft zu entscheiden, ob die von
den AktionÀren eingereichten AntrÀge ordnungsgemÀà eingereicht wurden.
Sollte ein Antrag eine Ănderung der Tagesordnung der Hauptversammlung (wie
oben beschrieben) erfordern, wird die Gesellschaft so bald wie möglich eine
ĂŒberarbeitete Tagesordnung auf ihrer Website zusammen mit aktualisierten
Vollmachtsformularen und Stimmanweisungen (falls vorhanden) zur VerfĂŒgung
stellen. Den AktionÀren wird daher empfohlen, nach Ablauf der oben genannten
Frist auf der Website der Gesellschaft nachzusehen, ob es Ănderungen an der
Tagesordnung gibt, und sicherzustellen, dass sie die neuesten
Vollmachtsformulare und Stimmanweisungen einreichen.
6. Recht, Fragen zu stellen
Jeder AktionÀr (oder BevollmÀchtigte) hat das Recht, bis spÀtestens 14.
August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) per E-Mail an
[email protected] Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen
sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.
Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten
FĂ€llen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der
Gesellschaft verfĂŒgbar).
7. Weitere Informationen
Zum Datum dieser Mitteilung betrÀgt die Gesamtzahl der Aktien der Multitude
SE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewÀhrt eine Stimme. Die Multitude SE
hÀlt 74'993 ihrer Aktien als eigene Aktien. GemÀà Artikel 109 des
maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst
hÀlt, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend betrÀgt die Anzahl der
Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21'648'967.
Weitere Informationen ĂŒber die Verarbeitung personenbezogener Daten
entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General
Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie
auch die Mitteilung von Clearstream ĂŒber die Datenschutzbestimmungen der
EuropÀischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von
Clearstream verwendet, gespeichert, ĂŒbertragen oder anderweitig verarbeitet
werden (
https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).
-------------------------
Malta, 2. Juli 2024
MULTITUDE SE
Der Verwaltungsrat
ANHANG
1. Umwandlungsplan
2. Bericht des Verwaltungsrats
3. Revidierte M&A (Maltesisches Recht)
4. Vergleichstabelle
5. Schweizer Statuten (Schweizer Recht)
About Multitude SE:
Multitude is a listed European FinTech company, offering digital lending and
online banking services to consumers, small and medium-sized businesses, and
other FinTechs overlooked by traditional banks. The services are provided
through three independent business units, which are served by our internal
Banking-as-a-Service Growth Platform. Multitude's business units are
consumer banking (Ferratum), SME banking (CapitalBox) and wholesale banking
(Multitude Bank). Multitude Group employs over 700 people in 25 countries
and offers services in 16 countries, achieving a combined turnover of 230
million euros in 2023. Multitude was founded in Finland in 2005 and is
listed on the Prime Standard segment of the Frankfurt Stock Exchange under
the symbol 'E4I'. www.multitude.com
---------------------------------------------------------------------------
03.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Multitude SE
Ratamestarinkatu 11 A
00520 Helsinki
Finnland
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.multitude.com/
ISIN: FI4000106299
WKN: A1W9NS
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Hamburg, Hannover,
MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm
EQS News ID: 1938313
Ende der Mitteilung EQS News-Service
---------------------------------------------------------------------------
1938313 03.07.2024 CET/CEST

