Behörde schlÀgt Anpassung von Windkraft-AuktionsflÀchen in der Nordsee vor
22.06.2026 - 20:13:56 | dpa.deDie FlĂ€chen N-10.1 und N-10.2 sollen so angepasst werden, dass die Auslastung von Windenergieanlagen gesteigert werden kann. Das geht aus einem Ănderungsentwurf des Bundesamts fĂŒr Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Deutschlands zentraler maritimer Behörde, hervor.
Der Entwurf, zu dem Behörden und Ăffentlichkeit demnach noch nahezu einen Monat Stellung nehmen können, ist bereits am Freitag veröffentlicht worden. Aufmerksamkeit auf die Veröffentlichung lenkte der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO), der die VorschlĂ€ge weitgehend lobte.
Der BWO "begrĂŒĂt die stĂ€rkere Ausrichtung der FlĂ€chenplanung auf den tatsĂ€chlichen Stromertrag und die Wirtschaftlichkeit von Offshore-Windprojekten", heiĂt es in einer Stellungnahme.
FlÀchen nicht versteigert
Im August vergangenen Jahres wurde bekannt, dass die FlÀchen N-10.1 und N-10.2 bei einer Auktion der Bundesnetzagentur nicht versteigert worden sind. Nach Angaben von BranchenverbÀnden schlug damit erstmals eine Versteigerung von WindflÀchen auf See in Deutschland fehl.
Der Platz in der deutschen Nord- und Ostsee ist vergleichsweise begrenzt. WirtschaftsverbĂ€nde wie der BWO und Unternehmen weisen darauf hin, dass der Betrieb der WindrĂ€der unwirtschaftlich werden kann, wenn diese zu nah beieinander aufgestellt werden mĂŒssen. Denn das kann den Ertrag mindern.
Die FlĂ€chen N-10.1 und N-10.2 sollen 2027 erneut ausgeschrieben werden. Der Entwurf sieht auĂerdem vor, dass weitere FlĂ€chen angepasst und Ausschreibungen verschoben werden.
