EU-Regeln, Auto-Importeure

Neue EU-Regeln: So hart trifft es Auto-Importeure 2026

29.01.2026 - 12:25:12

Verschärfte EU-Regeln zu NG eCall, Euro 6e-bis und CO2-Strafen stellen Autoimporteure vor massive Zulassungshürden und finanzielle Risiken im Jahr 2026.

Ab sofort gelten in Europa und der Schweiz verschärfte Vorgaben für Notrufsysteme, Plug-in-Hybride und CO2-Strafen. Für Händler wird die Zulassung zum Hindernislauf.

NG eCall: Das Aus für 2G/3G-Notrufe

Die technisch anspruchsvollste Neuerung betrifft das Notrufsystem Next Generation eCall (NG eCall). Seit 1. Januar 2026 erteilen die Zulassungsbehörden keine neue Typgenehmigung mehr für Fahrzeuge, die auf die alten 2G- und 3G-Systeme setzen. Stattdessen ist jetzt paketvermittelter Notruf über 4G- und 5G-Netze Pflicht.

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Das stellt Importeure vor ein Problem. Ältere Fahrzeugarchitekturen ohne moderne Telematik-Einheit erhalten keine EU-Zulassung mehr. Bestehende Genehmigungen gelten zwar noch, doch jedes neue Modell oder Facelift in diesem Jahr muss die Technik-Erneuerung mitmachen. Prüfdienste wie Applus+ IDIADA testen bereits nach dem neuen Standard EN 17240:2024. Systeme, die nicht mithalten, scheitern bei der Antragstellung.

Euro 6e-bis: Die Rechnung für Plug-in-Hybride

Gleichzeitig verschärft die Euro 6e-bis-Norm die Vorgaben für Plug-in-Hybride (PHEV). Sie ändert, wie der Umweltnutzen dieser Fahrzeuge berechnet wird – insbesondere den „Nutzfaktor“, also den angenommenen Anteil elektrischer Fahrten.

Bisher kamen PHEV mit sehr günstigen offiziellen CO2-Werten davon. Die neue Berechnung soll die Realität abbilden, in der der Verbrenner häufiger läuft. Die Folge? Viele Modelle wie der Ford Kuga PHEV mussten neu homologiert werden. Ihre offiziellen CO2-Werte sind teils deutlich gestiegen. Das kann sie aus steuerlich günstigen Klassen katapultieren und die Flottenemissionen der Hersteller in die Höhe treiben.

Für Händler bedeutet das: Fahrzeuge, die nach alter Zertifizierung produziert wurden, hätten bis 31. Dezember 2025 zugelassen werden müssen. Jetzt drohen teure Einzelgenehmigungsverfahren. Die Norm ist ein Vorbote der noch strengeren Euro-7-Regeln und zwingt die Industrie zu größeren Batterien oder höheren Emissionen.

Schweiz: Keine Gnade bei CO2-Strafen

Während die EU die Technik reguliert, hat in der Schweiz eine politische Entscheidung die finanzielle Lage der Importeure verschärft. Die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) lehnte am 27. Januar einen Antrag ab, der die neuen CO2-Vorgaben flexibler gestaltet hätte.

Die knappe Abstimmung (13:12) bestätigt: Die seit 1. Januar 2025 geltenden strikten Ziele – 93,6 g CO2/km für Pkw und 153,9 g CO2/km für leichte Nutzfahrzeuge – werden für das Referenzjahr 2025 voll durchgesetzt. Der Branchenverband auto-schweiz hatte vor Strafen in dreistelliger Millionenhöhe gewarnt, besonders weil der Elektroauto-Markt abkühlt.

Die Kommission blieb hart. Importeure müssen ihre CO2-Strafzahlungen für 2025 nun ohne Hoffnung auf Nachbesserung begleichen. Für den Schwerverkehr, der 2025 erstmals eine CO2-Reduktion von 15 Prozent gegenüber 2019 erreichen muss, bleibt das Umfeld damit streng. Marktbeobachter erwarten, dass hoch-emittierende Modelle schneller vom Markt verschwinden und Verbrenner teurer werden, um Elektroautos zu subventionieren.

Ausblick: Nächste Hürde kommt im Juli

Die aktuelle Regulierungswelle ist Teil eines größeren Plans. Während die Branche die Januar-Vorgaben verdaut, rückt der nächste Stichtag näher: Juli 2026. Dann wird die erweiterte General Safety Regulation (GSR II) wirksam.

Die Pflicht zu Advanced Driver Distraction Warning (ADDW)-Systemen wird ausgeweitet. Bisher nur für neue Fahrzeugtypen vorgeschrieben, sollen sie bald für alle Neuzulassungen gelten. Importeure, die Fahrzeuge aus Märkten mit niedrigeren Sicherheitsstandards – etwa bestimmte US- oder Asien-Modelle – über Einzelgenehmigungen einführen, stehen vor massiven Problemen. Diese komplexen Assistenzsysteme nachzurüsten, ist kaum machbar.

Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA beobachten, dass die Komplexität moderner Typgenehmigungen den „Graumarkt“-Import nicht EU-konformer Fahrzeuge praktisch beendet. Cybersecurity (UNECE R155), Software-Updates (R156) und Assistenzsysteme erfordern tiefe Software-Integration und validierte Sensoren. Die Zeit, in der ein simpler Umbau der Scheinwerfer genügte, ist vorbei.

Das müssen Händler jetzt prüfen

Für Autoimporteure und Logistiker ergeben sich vier dringende Handlungsfelder:

  1. Bestand kontrollieren: Alle Plug-in-Hybride im Lager müssen auf Euro-6e-bis-Konformität überprüft werden. Nicht konforme Fahrzeuge benötigen Ausnahmegenehmigungen oder müssen in Drittländer exportiert werden.

  2. Telematik prüfen: Neue Modelle müssen NG eCall mit 4G/5G unterstützen. Reine 2G/3G-Systeme sind für neue Typgenehmigungen obsolet.

  3. Schweiz-Strategie anpassen: Importeure in die Schweiz müssen ihre CO2-Strafen für 2025 begleichen. Eine politische Entschärfung ist vom Tisch.

  4. Dokumente genau lesen: Die Konformitätsbescheinigung (CoC) ist entscheidender denn je. Abweichungen bei der eCall-Generation oder den WLTP-Nutzfaktoren führen sofort zur Zulassungssperre.

Die Übergangsfristen der letzten Jahre sind weitgehend abgelaufen. 2026 wird zum Jahr, in dem Compliance über Marktzugang entscheidet. Der regulatorische Druck wird nicht nachlassen.

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