Frist, Heizungsgesetz

Neue Frist fĂŒr altes 'Heizungsgesetz'

Veröffentlicht am: 21.05.2026 um 19:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Wegen Verzögerungen bei der Reform des "Heizungsgesetzes" hat der Bundestag eine Frist aus dem bisherigen Gesetz verlÀngert.

Mit dem Beschluss der Abgeordneten tritt die sogenannte 65-Prozent-Regelung nicht - wie bislang vorgesehen - zum 1. Juli in Kraft, sondern frĂŒhestens zum 1. November. Sie schreibt fĂŒr grĂ¶ĂŸere StĂ€dte vor, dass neue Heizungen dort zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mĂŒssen.

Mit der angepeilten Reform will die Koalition diese Vorschrift komplett aus dem Gesetz streichen. Doch die Neuregelung wird voraussichtlich erst nach dem bisher vorgesehenen Starttermin fertig, weshalb die Umsetzungsfrist vorsorglich um vier Monate verlĂ€ngert wurde. Damit dĂŒrfen auch nach dem 1. Juli Heizungen eingebaut werden, die die 65-Prozent-Quote verfehlen.

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