Neue Melde-Pflicht: GoAML-Portal wird für alle Pflicht
08.02.2026 - 13:23:12Ab 1. März 2026 müssen auch Makler und Händler Geldwäsche-Verdachte digital melden. Die Aufsichtsbehörden haben jetzt die finalen Leitlinien für die Umstellung veröffentlicht. Sie geben der lange als schwach geltenden Kontrolle im Nicht-Finanzsektor scharfe Zähne.
Countdown für die digitale Meldepflicht läuft
Die zentrale Neuerung ist die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV), die pünktlich zum Frühlingsbeginn in Kraft tritt. Sie schreibt verbindlich vor, wie Verdachtsmeldungen auszusehen haben. Der größte praktische Einschnitt: Alle Meldungen müssen über das goAML-Portal der Financial Intelligence Unit (FIU) in einem strukturierten XML-Format eingereicht werden. Bislang waren manuelle Eingaben oder andere Wege oft geduldet. Künftig gibt es keine Ausnahmen mehr. Die Leitlinien legen detailliert offen, wie interne Systeme für die Generierung der Dateien konfiguriert werden müssen. Das Ziel ist klar: Die Bearbeitung bei der FIU soll massiv beschleunigt werden.
Die Verordnung, bereits im September 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, schreibt zudem bestimmte Pflichtangaben vor. Die neuen Leitlinien erklären diese „Mindestinformationen“ nun mit Blick auf typische Geschäfte des Nicht-Finanzsektors – etwa Immobilienverkäufe oder den Handel mit hochpreisigen Gütern. So sollen unvollständige und damit abweisbare Meldungen vermieden werden.
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Fokus auf eine schwache Stelle im System
Der Nicht-Finanzsektor steht seit Langem im Fokus der Aufseher. Dazu zählen Immobilienmakler, Edelmetallhändler, Kunstvermittler und Glücksspielanbieter. Die jetzt veröffentlichten, sektorspezifischen Leitlinien unterstreichen den Willen, die Meldedisziplin hier endlich zu erhöhen.
Die Zahlen zeigen den Handlungsbedarf: Der FIU-Jahresbericht 2024 wies für den Nicht-Finanzsektor einen Anteil von nur rund 3,9 Prozent an allen Verdachtsmeldungen aus. Die neuen Richtlinien setzen hier an und liefern branchenspezifische Beispiele für Warnsignale („Red Flags“). Besonderes Augenmerk liegt auf Bargeldtransaktionen und komplexen Eigentümerstrukturen, die den wahren wirtschaftlich Berechtigten verschleiern sollen. Experten deuten die detaillierten Vorgaben als Strategiewechsel: von reiner Aufklärung hin zu strikter Durchsetzung. Wo die Technik klar vorgeschrieben ist, kann Unwissenheit kaum mehr als Entschuldigung gelten.
Neue Hochrisiko-Länder verändern Due Diligence
Integriert in die Leitlinien ist auch die aktualisierte EU-Liste der Hochrisikodrittländer, die seit dem 29. Januar 2026 gilt. Besonders relevant: Die Russische Föderation wurde als Hochrisikoland eingestuft.
Diese Einstufung zieht verschärfte Sorgfaltspflichten nach sich. Für einen Makler oder Händler bedeutet das: Bei Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen mit Beteiligten aus diesen Ländern sind intensivierte Überwachung, zusätzliche Informationen zur Herkunft der Mittel und möglicherweise die Freigabe durch das Top-Management erforderlich. Neben Russland wurden auch Bolivien und die Britischen Jungferninseln neu aufgenommen. Länder wie Nigeria und Südafrika wurden von der Liste gestrichen. Compliance-Verantwortliche müssen ihre internen Risikobewertungen und Länderlisten sofort aktualisieren.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Bis zum Stichtag am 1. März bleibt weniger als ein Monat. Experten drängen auf sofortiges Handeln. Die Leitlinien nennen konkrete Schritte:
- Technische Vorbereitung: Zugang zum goAML-Portal sichern und prüfen, ob die interne Software die geforderten XML-Schemata erzeugen kann.
- Handbücher aktualisieren: Interne Geldwäsche-Prüfhandbücher müssen die neuen Mindestangaben für Verdachtsmeldungen enthalten.
- Mitarbeiterschulungen: Das Personal muss über die neue Hochrisikoländerliste und die melderelevanten Tatbestände der neuen Verordnung informiert sein.
Die Leitlinien harmonisieren zudem die neuen Pflichten mit bestehenden Regelungen, etwa der Immobilien-Meldeverordnung vom 17. Februar 2025. Es entsteht ein einheitliches Compliance-System.
Ausblick: Europäische Harmonisierung schreitet voran
Die Leitlinien sind Teil eines europäischen Trends zu digitaler und harmonisierter Geldwäsche-Aufsicht. Am Horizont steht die neue Europäische Geldwäschebekämpfungsbehörde (AMLA), die voraussichtlich ab 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisikounternehmen übernehmen wird.
Die unmittelbare Priorität für deutsche Unternehmen des Nicht-Finanzsektors ist jedoch der März-Termin. Wer die neuen Form- und Inhaltsvorgaben nicht einhält, riskiert, dass seine Meldung als „nicht eingereicht“ gilt. Die Konsequenzen können hohe Bußgelder und erhebliche Reputationsrisiken sein.
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