Neue Regeln: Reparieren statt Wegwerfen wird bald Pflicht
Veröffentlicht am: 10.07.2026 um 11:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNachdem der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren bereits Ende Juni beschlossen hatte, gaben nun auch die LĂ€nder im Bundesrat grĂŒnes Licht.
Hersteller bestimmter Produkte wie etwa Waschmaschinen, Mobiltelefone, Tablets oder E-Bikes werden damit gesetzlich verpflichtet, ihre Produkte wĂ€hrend der ĂŒblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. AuĂerdem mĂŒssen die GerĂ€te kĂŒnftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist, verstöĂt gegen das Gesetz.
Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur fĂŒr VertrĂ€ge zwischen Unternehmen. Zwischen ihnen soll der Anspruch auf Reparierbarkeit vertraglich ausgeschlossen werden können. Die Neuregelung sieht auch Anreize fĂŒr die Verbraucher vor: Entscheiden sie sich fĂŒr eine Reparatur statt fĂŒr den Tausch eines defekten GerĂ€ts, verlĂ€ngert sich eine laufende GewĂ€hrleistungsfrist um zwölf Monate.
Inkrafttreten des neuen Gesetzes
Das Gesetz tritt stufenweise in Kraft. Das Recht, vom Hersteller eine Reparatur zu fordern, wird ab Ende Juli gelten - und zwar auch fĂŒr GerĂ€te, die schon vorher gekauft wurden. Die Verpflichtung, reparierbare GerĂ€te herzustellen, und die VerlĂ€ngerung der GewĂ€hrleistungsfrist sollen dagegen fĂŒr GerĂ€te gelten, die ab dem 31. Juli gekauft werden. Die neue Regelung fĂŒr KaufvertrĂ€ge zwischen Unternehmen soll erst gelten, wenn diese nach dem 31. Dezember 2027 geschlossen wurden.
Umsetzung von EU-Richtlinie
Mit dem geplanten Gesetz wird die sogenannte "Recht-auf-Reparatur-Richtlinie" der EuropĂ€ischen Union in deutsches Recht umgesetzt. Die EU-Richtlinie gehört zu einer ganzen Reihe von Vorhaben der EuropĂ€ischen Union, mit denen Elektroschrott reduziert und Verbraucherrechte gestĂ€rkt werden sollen. Belastbare SchĂ€tzung dazu wie viel MĂŒll mit der Richtlinie vermieden wird, gibt es nicht.
