Wehrdienstgesetz, Auslandsreisen

Neuer Ärger um Wehrdienstgesetz und Auslandsreisen

Veröffentlicht am: 01.06.2026 um 10:55 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Verteidigungsministerium will die allgemeine Freistellung fĂŒr lĂ€ngere Auslandsreisen wehrfĂ€higer MĂ€nner auch per Gesetz regeln.

Eine Änderung am Wehrpflichtgesetz sei dazu in das ReservestĂ€rkungsgesetz aufgenommen worden, das sich derzeit in der Abstimmung befinde, sagte eine Sprecherin des Ministeriums auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Die Regelung zu Auslandsaufenthalten nach § 3 Wehrpflichtgesetz wird darin auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschrĂ€nkt."

Juristische BeschrĂ€nkungen und eine Genehmigungspflicht fĂŒr Auslandsreisen im Wehrdienstgesetz hatten zuvor fĂŒr Aufregung gesorgt. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte einen Fehler eingerĂ€umt und eine allgemeine Ausnahme ("AllgemeinverfĂŒgung") erlassen, mit der die Regelung außer Vollzug gesetzt wurde.

Gutachten bemĂ€ngelt AllgemeinverfĂŒgung fĂŒr Auslandsreisen

Unterdessen zweifelte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Vorgehen an, eine vom Parlament beschlossene gesetzliche Regelung mit einer AllgemeinverfĂŒgung des Ministeriums außer Kraft zu setzen. Es "dĂŒrfte angenommen werden können, dass die AllgemeinverfĂŒgung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist", heißt es in einem Gutachten, das die Linke in Auftrag gegeben und ĂŒber das das ARD-Hauptstadtstudio zuerst berichtet hat. Die Linken-Abgeordnete Desiree Becker warf Pistorius vor, seine Kompetenzen zu ĂŒberschreiten und die Gewaltenteilung zu untergraben.

Das Ministerium erklĂ€rte, es werde der schnellstmögliche Weg genutzt, um fĂŒr Rechtssicherheit zu sorgen und mögliche Unklarheiten auszurĂ€umen. "Die AllgemeinverfĂŒgung gilt also nur fĂŒr den Übergangszeitraum, bis das ReservestĂ€rkungsgesetz in Kraft tritt. Das soll noch in diesem Jahr geschehen", sagte die Sprecherin. Und: "In der Sache Ă€ndert sich nichts. Eine Genehmigung fĂŒr Auslandsaufenthalte muss derzeit nicht eingeholt werden."

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