NIS2-Gesetz, Personalsicherheit

NIS2-Gesetz macht Personalsicherheit zur Chefsache

23.01.2026 - 17:14:12

Das verschärfte IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Unternehmen zu umfassenden Integritätsprüfungen ihrer Mitarbeiter. Die Geschäftsführung haftet persönlich für Verstöße gegen die neuen Compliance-Vorgaben.

Seit Dezember 2025 gilt das verschärfte IT-Sicherheitsgesetz. Für Personalabteilungen bedeutet das eine neue Schlüsselrolle im Kampf gegen Insider-Bedrohungen – bei Strafe von bis zu zehn Millionen Euro.

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit über einem Monat in Kraft. Die Übergangsfristen sind vorbei. Rund 29.500 Unternehmen in Deutschland, darunter viele Mittelständler, müssen nun nachweisen, dass sie nicht nur ihre Technik, sondern vor allem ihre Mitarbeiter absichern. Aus einer technischen ist eine Management- und Personalaufgabe geworden. Die Geschäftsführung haftet persönlich für Verstöße.

Integritätsprüfungen werden Pflicht

Der Kern der neuen Anforderungen liegt im Begriff „Personalsicherheit“. Für kritische Sektoren wie Energie, Verkehr oder digitale Infrastruktur reicht ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis nicht mehr aus. Das Gesetz verlangt umfassende „Integritätsprüfungen“ für Mitarbeiter mit Zugang zu sensiblen Systemen.

Das bedeutet: Kontinuierliche Überprüfungen der beruflichen Vergangenheit, möglicher Interessenkonflikte und des Verhaltens. Besonders im Fokus stehen Administratoren und Führungskräfte mit privilegierten Zugriffsrechten. Diese Checks müssen den gesamten Mitarbeiter-Lebenszyklus begleiten – von der Einstellung bis zum Ausscheiden. Wer hier nachlässig ist, riskiert hohe Bußgelder.

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Die unterschätzte Gefahr: Schatten-IT und Austritte

Eine besonders heikle Schnittstelle ist das ordnungsgemäße Offboarding. Wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, genügt es nicht mehr, sein E-Mail-Konto zu sperren. Personalabteilung und IT müssen eng zusammenarbeiten, um alle physischen Zugangsmedien wie Sicherheitstokens einzuziehen und versteckte Berechtigungen zu löschen.

Ungenehmigte Geräte, die Mitarbeiter oft unbemerkt ins Netzwerk einbringen, müssen identifiziert und entfernt werden. Diese „Schatten-IT“ stellt ein enormes Risiko dar. Experten warnen: Protokolle über die Rückgabe von Hardware und die Zugriffssperrung werden bei den ersten Compliance-Prüfungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im zweiten Quartal 2026 ganz oben auf der Liste stehen.

Chance für den Mittelstand

Während Großkonzerne seit Monaten vorbereiten, herrscht in vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) noch Aufholbedarf. Doch die Regulierung birgt auch eine Chance. Viele KMU sind Zulieferer für größere, als „wesentlich“ eingestufte Unternehmen. Eine robuste Personalsicherheit kann zum Wettbewerbsvorteil werden.

Wer nachweislich Integritätsprüfungen durchführt und eine lückenlose Personalpolitik vorweisen kann, positioniert sich als vertrauenswürdiger Partner in der Lieferkette. Das kann bei Auftragsvergaben den entscheidenden Unterschied machen.

Standardisierte Zertifikate in Aussicht

Die Regulierungswelle ist noch nicht zu Ende. Der Digitalverband Bitkom begrüßte diese Woche einen Vorschlag der EU-Kommission, der Bürokratie abbauen soll. Im Zentrum steht eine Stärkung der EU-Agentur für Cybersicherheit (ENISA).

Langfristig könnten standardisierte Cybersecurity-Zertifikate eingeführt werden, die auch die Einhaltung der NIS2-Vorgaben belegen. Für Personalabteilungen wäre das eine Erleichterung: Einheitliche „Personalsicherheits-Zertifikate“ könnten den Wechsel von Mitarbeitern zwischen Unternehmen der kritischen Infrastruktur vereinfachen.

Die Botschaft an Personalverantwortliche ist eindeutig: Integritätsprüfungen sind kein „Kann“ mehr, sondern ein „Muss“. In der nächsten Phase der NIS2-Compliance wird sich zeigen, wer seine Mitarbeiter genauso gut absichert wie seine Server.

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