NRW, Gericht

NRW: Gericht prĂŒft erstmals Landarztquoten-VertrĂ€ge

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 06:22 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen befasst sich am Dienstag in mĂŒndlicher Verhandlung (10.00 Uhr) mit den ersten von mehreren anhĂ€ngigen Verfahren gegen die Landarztquote.

Geklagt haben angehende Mediziner aus Nordrhein-Westfalen, die per Landarztquote einen der begehrten StudienplÀtze auch ohne Spitzenabitur bekommen haben.

Im Gegenzug haben sie sich bei Aufnahme ihres Studiums verpflichtet, nach ihrer Weiterbildung zehn Jahre lang in einem unterversorgten Gebiet tĂ€tig zu sein - ansonsten drohen ihnen 250.000 Euro Vertragsstrafe. Als erstes von inzwischen zehn BundeslĂ€ndern hatte Nordrhein-Westfalen die Quotenregelung 2019 eingefĂŒhrt, um dem HausĂ€rztemangel auf dem Land entgegenzuwirken.

Sind 250.000 Euro Vertragsstrafe angemessen?

Insgesamt sind mindestens 20 Ă€hnliche Verfahren in NRW anhĂ€ngig. Am Dienstag sollen zunĂ€chst vier FĂ€lle entschieden werden. Laut einem Gerichtsprecher wollen die KlĂ€ger erreichen, dass der Vertrag, den sie mit dem Land geschlossen haben, fĂŒr nichtig erklĂ€rt wird. Als Hauptgrund fĂŒhren sie an, dass die vorgesehene Vertragsstrafe zu hoch sei. Das Land argumentiere, die Strafe mĂŒsse hoch sein, um ihren Zweck zu erfĂŒllen: Sie soll die angehenden LandĂ€rzte zur Einhaltung des Vertrages anhalten.

Einige Klagen betreffen auch Absolventen, die lieber Kinderarzt- oder Àrztin werden möchten und eine entsprechende Weiterbildung anstreben. In diesem Bereich sieht das Land aber keine Unterversorgung.

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