NoVA, Fahrzeuge

Österreich verschärft 2026 die NoVA für Fahrzeuge

20.03.2026 - 00:00:34 | boerse-global.de

Die österreichische Normverbrauchsabgabe wird 2026 verschärft, mit strengeren CO2-Grenzen und drastisch reduzierten Steuerrückerstattungen beim Export. Dies verteuert Verbrenner deutlich und begünstigt Elektrofahrzeuge.

Österreich verschärft 2026 die NoVA für Fahrzeuge - Foto: über boerse-global.de
Österreich verschärft 2026 die NoVA für Fahrzeuge - Foto: über boerse-global.de

Ab 2026 gelten in Österreich strengere Regeln für die Normverbrauchsabgabe. Die Reform trifft Käufer von Neuwagen mit hohem CO2-Ausstoß deutlich härter und schränkt Steuerrückerstattungen beim Export massiv ein. Für Unternehmen und Händler ändert sich damit die Kalkulation beim Fahrzeugkauf grundlegend.

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Strengere CO2-Grenzen erhöhen die Steuerlast

Die österreichische NoVA wird jährlich an verschärfte Klimaziele angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 ist der Basisabzug für Pkw von 94 auf nur noch 91 Gramm CO2 pro Kilometer gesunken. Dieser Wert wird von den offiziellen WLTP-Emissionen des Fahrzeugs abgezogen. Aus der Differenz errechnet sich der Steuersatz, der maximal 80 Prozent des Nettokaufpreises betragen kann.

Die Schmerzgrenze bleibt bei 155 Gramm. Für jedes Gramm darüber müssen Käufer pauschal 80 Euro zusätzlich zahlen. Eine Übergangsfrist gilt noch bis 1. April 2026 für Verträge, die vor dem 1. Dezember 2025 unterschrieben wurden. Danach ist die neue, ungünstigere Berechnung verbindlich.

Export-Erstattung wird radikal beschnitten

Eine der einschneidendsten Neuerungen betrifft den Steuerrückerstatt beim Export. Bislang konnten Händler und Halter bei einem Verkauf ins Ausland einen Teil der NoVA zurückfordern. Ab 1. Juli 2026 ist damit Schluss.

Künftig gibt es eine Erstattung nur noch, wenn das Fahrzeug höchstens 48 Monate ununterbrochen in Österreich zugelassen war. Für ältere Gebrauchtwagen entfällt der Anspruch komplett. Zudem müssen für Rückzahlungen über 5.000 Euro amtliche Gutachten zum Fahrzeugwert vorgelegt werden. Experten warnen: Diese Regelung wird den grenzüberschreitenden Gebrauchtwagenhandel erheblich beeinträchtigen und die Restwerte von Firmenflotten senken.

Entlastung für Händler bei gewerblichen Transaktionen

Im Gegenzug entfällt eine bürokratische Hürde für Autohäuser. Verkaufen gewerbliche Ersthalter – wie Taxiunternehmen oder Fahrschulen – ihr steuerbefreites Fahrzeug an einen Händler, löst dieser Weiterverkauf keine NoVA mehr aus. Bisher wurde die Steuer in diesem Fall fällig.

Voraussetzung ist, dass der vorherige Befreiungsstatus auf der Rechnung vermerkt ist. Der Handel begrüßt diese Vereinfachung. Sie reduziert administrativen Aufwand und vermeidet gebundenes Kapital. Klar ist aber: Verkauft der Händler das Auto später an einen Privatkunden, wird die reguläre NoVA fällig.

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Klare Trennung zwischen Pkw und Nutzfahrzeugen fällt weg

Für gewerbliche Flottenbesitzer wird die Anschaffung teurer. Seit Mitte 2025 werden leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, die nicht ausschließlich für den Gütertransport konstruiert sind, wie Pkw besteuert. Diese Regelung gilt 2026 unverändert.

Das bedeutet: Für Transporter, die auch für Personentransport oder Dienstleistungen genutzt werden, gilt der gleiche strenge CO2-Abzug von 91 Gramm. Für kleine und mittlere Unternehmen, die auf solche Allround-Fahrzeuge angewiesen sind, steigen die Anschaffungskosten für Verbrenner spürbar. Nur reine Transportfahrzeuge mit festem Laderaum und ohne Seitenfenster können von Befreiungen profitieren.

Elektromobilität wird immer attraktiver

Die Botschaft der Reform ist eindeutig: Österreich treibt die Verkehrswende mit steuerlichem Druck voran. Vollelektrische Fahrzeuge mit 0 Gramm CO2-Emission bleiben komplett von der NoVA befreit.

Durch die höheren Anschaffungskosten für Verbrenner und den Wegfall der Export-Erstattung verschiebt sich die Gesamtkostenrechnung immer weiter zugunsten der E-Mobilität. In Verbindung mit anderen umweltbezogenen Abgaben wie der motorbezogenen Versicherungssteuer entsteht ein finanzieller Doppeleffekt.

Unternehmen sollten ihre Flottenstrategie daher dringend überprüfen. Die Beratung durch Steuerexperten und Fahrzeugwirtschaftler wird 2026 unerlässlich sein, um im neuen NoVA-Dickicht budgetgerecht zu navigieren.

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