Fernverkehrsbeschluss der Netzagentur rechtswidrig
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 13:35 Uhr | dpa, AD HOC NEWS(Aktualisierung: Durchgehend mit Details und Reaktionen ergÀnzt)
KĂLN (dpa-AFX) - Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der KapazitĂ€ten freirĂ€umen. Das Gericht erklĂ€rte einen Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtet, in einem Eilbeschluss fĂŒr rechtswidrig. Die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Ein Sprecher der zur Bahn gehörenden InfraGo begrĂŒĂte die Entscheidung. Ziel der Klage seien frĂŒhe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen fĂŒr alle gewesen. Der Beschluss schaffe diese Klarheit. Dies sei auch angesichts der sehr knappen KapazitĂ€ten auf dem deutschen Schienennetz gut.
Italo drÀngt auf den deutschen Markt
Die Bundesnetzagentur betonte dagegen, eine "entsprechende Regelung weiterhin fĂŒr sachlich geboten" zu halten, um den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der FahrgĂ€ste zu fördern. Bis der Rechtsstreit endgĂŒltig in der Hauptsache geklĂ€rt sei, mĂŒsse die InfraGo die Wettbewerbsklausel jedoch nicht anwenden.
Von dem Beschluss der Bundesnetzagentur sollten vor allem die FahrgÀste profitieren. Die Behörde versprach sich niedrigere Ticketpreise durch mehr Wettbewerb im Fernverkehr.
Hintergrund ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Italo hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten SchienenkapazitĂ€ten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Rahmenbedingungen fĂŒr neue Wettbewerber verbessert werden.
Denn wer in Deutschland einen Zug fahren will, benötigt eine sogenannte Trasse, also eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit. Vergeben werden sie von der DB InfraGo. Doch der Platz auf der Schiene ist begrenzt. Insbesondere an groĂen Knoten wie Hamburg, Berlin oder Köln stauen sich die ZĂŒge - ein Grund fĂŒr die vielen VerspĂ€tungen bei der Bahn.
Der Fernverkehr wird zu 95 Prozent von dem bundeseigenen Konzern dominiert. Der gröĂte Wettbewerber ist bislang das MĂŒnchner Unternehmen Flix mit seinen grĂŒnen ZĂŒgen. Die Bundesnetzagentur wollte erreichen, dass diese Konkurrenten mehr Platz auf den ĂŒberlasteten Strecken bekommen.
Gericht: Klausel ist ungeeignet, um Ziel zu erreichen
Deshalb entschied die Behörde am 17. Juli, dass die zustĂ€ndige Bahn-Infrastrukturtochter InfraGo kĂŒnftig 25 bis 40 Prozent der KapazitĂ€ten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach fĂŒr stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen KapazitĂ€tsobergrenzen, wie es etwa fĂŒr die Knoten MĂŒnchen und Frankfurt geplant ist.
Die Deutsche Bahn ging in einem Eilverfahren gegen den Beschluss der BNetzA vor und argumentierte, dass dadurch die Zahl der Konflikte ĂŒber die Nutzung bestimmter Trassen zu bestimmten ZeitrĂ€umen deutlich zunehmen werde. Daraus entstĂŒnden rechtliche und praktische Probleme fĂŒr die Bewirtschaftung der TrassenkapazitĂ€ten durch die InfraGo.
Das Gericht begrĂŒndete seine Entscheidung nun damit, dass weder das europĂ€ische Recht noch das nationale Eisenbahnregulierungsrecht "eine Verpflichtung des Betreibers von Schienenwegen zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen" vorsehen. AuĂerdem sei die Klausel ungeeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen.
