Angehörige scheitern mit Klage
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 15:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWS(aktualisierte Fassung)
BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Es geht ihnen gar nicht ums Geld, auch nicht um Schuldzuweisungen. Sie wollen wissen, ob der Absturz einer Germanwings-Maschine von 2015 hĂ€tte verhindert werden können - und ob der Luftverkehr heute sicherer ist. Bei dem UnglĂŒck am 24. MĂ€rz 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach DĂŒsseldorf in den französischen Alpen abgestĂŒrzt - vom damaligen Co-Piloten absichtlich gegen einen Berg gesteuert. 150 Menschen starben. Mehr als elf Jahre spĂ€ter sind Angehörige der Opfer mit einer neuen Schadenersatzklage am Landgericht Braunschweig gescheitert.
Richterin: AnsprĂŒche gegen Bundesrepublik scheiden aus
"Die Klage wird abgewiesen", sagte die Richterin. Nach Auffassung der Kammer scheiden AnsprĂŒche gegen die Bundesrepublik Deutschland aus, vorrangig seien gleichwertige AnsprĂŒche gegen Germanwings. Deshalb stehe ihnen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik zu.
Bei dem UnglĂŒck, das groĂe BestĂŒrzung und Trauer auslöste, waren 144 Passagiere und 6 Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Unter den Insassen des abgestĂŒrzten Passagierflugzeugs waren auch 16 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem RĂŒckweg von einem SchĂŒleraustausch in Spanien waren.
Hinterbliebene fordern jeweils bis zu 110.000 Euro
30 Hinterbliebene verlangten mit ihrer neuen Klage jeweils bis zu 110.000 Euro von der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ăberzeugung der KlĂ€ger wurde die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend ĂŒberwacht. Aus ihrer Sicht waren die flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychische Erkrankungen nicht weitreichend genug. Verhandelt wurde das Zivilverfahren gegen den Staat in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) seinen Sitz in Braunschweig hat.
Das Ziel der KlĂ€ger: Es sei nicht die Frage, wer am Ende eine EntschĂ€digung zahle, sagte KlĂ€geranwalt Julis Reiter. Sondern darum, ob die staatliche Kontrolle funktioniert habe: "EntschĂ€digung ist nicht AufklĂ€rung. Es geht nicht primĂ€r um weiteres Geld, sondern um die bis heute ungeklĂ€rte Frage, ob staatliche Sicherheits- und Aufsichtsstrukturen versagt haben - und welche Konsequenzen daraus fĂŒr die Sicherheit des Luftverkehrs zu ziehen sind."
KlĂ€geranwalt: AufklĂ€rung ist Vorsorge fĂŒr morgen
So stelle sich die Frage, ob flugmedizinische Untersuchungen von 2013 und 2014 den Anforderungen entsprachen. Und: HĂ€tte der Co-Pilot mit einer depressiven Vorgeschichte möglicherweise eine weitergehende psychiatrische Beurteilung gebraucht? Er betonte: "AufklĂ€rung ĂŒber 2015 ist Vorsorge fĂŒr morgen."
Schon nach dem Prozessbeginn in Braunschweig hatten AnwĂ€lte und KlĂ€ger wenig Hoffnung auf ein fĂŒr sie positives Ergebnis. In der Verhandlung hatte die Richterin darauf verwiesen, dass die Kammer von geringen Erfolgsaussichten fĂŒr die Klage ausgehe. Sie betonte damals aber auch, die Argumentation der KlĂ€ger bis zur Entscheidung prĂŒfen zu wollen.
Mit der Abweisung verwies die Richterin unter anderem auf das Montrealer Ăbereinkommen, das die Haftung im internationalen Luftverkehr regelt. Auf dieser Grundlage könnten GeschĂ€digte grundsĂ€tzlich sowohl eigene als auch auf sie ĂŒbergegangene SchmerzensgeldansprĂŒche geltend machen.
Gericht: AnsprĂŒche gegen Germanwings sind vorrangig
Die Kammer stellte mit dem Urteil klar, dass AnsprĂŒche gegen die Bundesrepublik im Wege der Amtshaftung ausscheiden. AnsprĂŒche gegen die Fluggesellschaft - namentlich die Germanwings GmbH - seien vorrangig. Das Gericht in Braunschweig ist der Auffassung, dass die AnsprĂŒche gegen Germanwings eine andere gleichwertige Ersatzmöglichkeit darstellen.
Die Lufthansa DE0008232125 hatte nach dem UnglĂŒck Zahlungen geleistet. Nach frĂŒheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nĂ€chste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, fĂŒr jedes Todesopfer sollen auĂerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
Weitere Niederlage fĂŒr Hinterbliebene vor Gericht
Die Folgen der Katastrophe beschĂ€ftigten ĂŒber die Jahre mehrere Gerichte in verschiedenen LĂ€ndern. In Prozessen um zusĂ€tzliches Schmerzensgeld allerdings erlitten Hinterbliebene der Opfer Niederlagen an den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Hamm. Nun mĂŒssen sie mit einer weiteren Abweisung leben.
Dabei hatten Angehörige rund um den Verhandlungsauftakt in Braunschweig betont, dass es ihnen nicht ums Geld gehe. Sie wollten vielmehr erreichen, dass Verantwortliche endlich benannt und auch verurteilt werden. Auch die Angehörigen verwiesen damals auf das vorrangige Ziel, sicherzustellen, dass so eine Katastrophe nie wieder passiere.
KlĂ€ger wollen Berufung prĂŒfen
Gegen das Urteil kann binnen eines Monats Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig eingelegt werden. KlĂ€ger-Anwalt Reiter kĂŒndigte an, dies prĂŒfen zu wollen. Denn fĂŒr die Angehörigen bleibe das Ziel unverĂ€ndert: Es gehe nicht um Schuldzuweisungen, sondern die KlĂ€rung staatlicher Verantwortung und die Frage, welche Lehren aus der Katastrophe fĂŒr die Sicherheit des Luftverkehrs gezogen werden mĂŒssen.
