RumÀniens, Arbeitsmarkt

RumĂ€niens Arbeitsmarkt im Umbruch: Neue Regeln fĂŒr GehĂ€lter, Krankengeld und auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte

15.03.2026 - 00:00:21 | boerse-global.de

RumĂ€nische Unternehmen mĂŒssen 2026 mehrere arbeitsrechtliche Reformen umsetzen, darunter strengere Gehaltstransparenz, unbezahlte Krankheitstage und weniger Arbeitserlaubnisse fĂŒr Drittstaaten.

RumĂ€niens Arbeitsmarkt im Umbruch: Neue Regeln fĂŒr GehĂ€lter, Krankengeld und auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte - Foto: ĂŒber boerse-global.de
RumĂ€niens Arbeitsmarkt im Umbruch: Neue Regeln fĂŒr GehĂ€lter, Krankengeld und auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte - Foto: ĂŒber boerse-global.de

RumĂ€niens Arbeitgeber stehen 2026 vor einem Berg neuer Vorschriften. Gleich mehrere GesetzesĂ€nderungen zu Gehaltstransparenz, Krankengeld und Arbeitserlaubnissen treffen Unternehmen zeitgleich – und verlangen schnelles Handeln.

Anzeige

Die neuen Transparenzregeln fordern eine prĂ€zise Anpassung Ihrer ArbeitsvertrĂ€ge an aktuelle gesetzliche Standards. Mit diesen 19 fertigen Muster-Formulierungen sichern Sie Ihr Direktionsrecht rechtssicher ab und vermeiden teure Bußgelder. 19 Muster-Formulierungen fĂŒr ArbeitsvertrĂ€ge jetzt sichern

EU-Vorgabe mit schÀrferen Fristen: Das neue Gehaltstransparenz-Gesetz

Die grĂ¶ĂŸte Herausforderung ist die Umsetzung der EU-Gehaltstransparenzrichtlinie. Ein am 10. MĂ€rz 2026 vorgelegter Gesetzentwurf sieht striktere Regeln vor als von BrĂŒssel gefordert. KĂŒnftig dĂŒrfen Arbeitgeber Bewerber nicht mehr nach ihrer Gehaltshistorie fragen. Sie mĂŒssen bereits vor dem VorstellungsgesprĂ€ch eine Gehaltsspanne nennen.

Die nationale Umsetzung geht ĂŒber die EU-Vorgaben hinaus: WĂ€hrend die Richtlinie zwei Monate fĂŒr die Beantwortung von Anfragen zum Gender-Pay-Gap vorsieht, verlangt der rumĂ€nische Entwurf eine Antwort innerhalb von 30 Werktagen. Die Aufsicht ĂŒbernimmt die Nationale Agentur fĂŒr Chancengleichheit (ANES). Alle Stellenausschreibungen und GehaltsbĂ€nder mĂŒssen zudem geschlechtsneutral formuliert sein – ein erheblicher administrativer Aufwand fĂŒr Personalabteilungen.

Erster Krankheitstag unbezahlt: Änderungen beim Krankengeld

Seit 1. Februar 2026 gilt die Notfallverordnung Nr. 91/2025. Sie bringt eine einschneidende Änderung: Der erster Tag einer ArbeitsunfĂ€higkeit wird nicht mehr vom Arbeitgeber bezahlt. Bislang trug das Unternehmen die Kosten fĂŒr die ersten fĂŒnf Krankheitstage.

Jetzt ist der Arbeitgeber nur noch fĂŒr die Tage zwei bis sechs verantwortlich. Der erste Tag muss jedoch offiziell als Krankheitstag erfasst werden, um SozialversicherungsbeitrĂ€ge und VertragskontinuitĂ€t zu wahren. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Gleichzeitig wurden die Befugnisse der Nationalen Krankenkasse (CNAS) erweitert, um auf Anfrage die RechtmĂ€ĂŸigkeit von Krankmeldungen zu prĂŒfen.

Weniger Arbeitserlaubnisse: Kontingent fĂŒr Nicht-EU-KrĂ€fte sinkt

Seit Januar 2026 gilt ein neues Einwanderungsgesetz. Es soll Verfahren beschleunigen, stellt aber auch strengere Anforderungen an Vermittlungsagenturen. Ein zentrales Ziel: Missbrauch von rumÀnischen Arbeitserlaubnissen als Sprungbrett in andere Schengen-LÀnder zu verhindern.

Das Kontingent fĂŒr ArbeitskrĂ€fte aus Drittstaaten wurde fĂŒr 2026 auf 90.000 gedeckelt. Das sind 10.000 weniger als in den Vorjahren. BranchenverbĂ€nde, die angesichts des ArbeitskrĂ€ftemangels 150.000 Erlaubnisse gefordert hatten, kritisieren diese KĂŒrzung. Die neuen Regeln verbieten es zudem, eine rumĂ€nische Arbeitserlaubnis fĂŒr einen Wechsel in einen anderen EU-Staat zu nutzen.

Steueranpassungen und höherer Mindestlohn

Parallel zu den arbeitsrechtlichen Änderungen mĂŒssen sich Unternehmen auf steuerliche Neuerungen einstellen. Eine Steuerbefreiung fĂŒr Geringverdiener wird schrittweise abgebaut: Von Januar bis Juni 2026 gilt ein steuerfreier Zuschlag von 300 RON (rund 60 Euro) fĂŒr VollzeitkrĂ€fte mit Mindestlohn. Von Juli bis Dezember sinkt dieser Betrag auf 200 RON.

Zudem steigt der gesetzliche Mindestlohn: Ab dem 1. Juli 2026 betrĂ€gt er brutto 4.325 RON (etwa 870 Euro). Auch die GrĂŒndungsvorschriften wurden verschĂ€rft. Neue GmbHs (SRL) benötigen ein Mindeststammkapital von 500 RON. Bestehende Unternehmen mit einem Umsatz ĂŒber 400.000 RON mĂŒssen ihr Kapital bis zum Ende des folgenden GeschĂ€ftsjahres auf 5.000 RON erhöhen.

Anzeige

Steigende Personalkosten und neue gesetzliche Dokumentationspflichten zwingen Unternehmen zu einer exakteren Personalplanung. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen mit praxisnahen Checklisten, wie Sie Ihre Personalbedarfsplanung auf eine faktenbasierte Basis stellen. Kostenlose Anleitung zur Personalbedarfsplanung herunterladen

Hoher Anpassungsdruck fĂŒr internationale Unternehmen

Die Gleichzeitigkeit dieser Reformen stellt eine der umfassendsten Änderungen des rumĂ€nischen Arbeitsrechts der letzten Jahre dar. Die digitale Meldepflicht ĂŒber das REGES-Online-System und die Gehaltstransparenz-Richtlinie belasten Personal- und IT-Abteilungen stark.

Multinationale Konzerne mĂŒssen ihre Gehaltssysteme schnell anpassen. Sie mĂŒssen den unbezahlten ersten Krankheitstag implementieren und gleichzeitig interne Gehaltsanalysen durchfĂŒhren. FĂŒr Branchen wie Bau, Logistik und Gastgewerbe, die auf auslĂ€ndische ArbeitskrĂ€fte angewiesen sind, verschĂ€rft die Kontingent-KĂŒrzung den FachkrĂ€ftemangel.

Die nĂ€chsten großen Fristen stehen bereits fest: Bis zum 7. Juni 2026 muss die Gehaltstransparenzrichtlinie vollstĂ€ndig umgesetzt sein. Am 1. Juli folgt die Anpassung an den neuen Mindestlohn. Rechtsexperten raten Unternehmen zu proaktivem Handeln, um Strafen und Betriebsstörungen zu vermeiden.

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis  Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
boerse | 68681449 |