Ryanair-Klage gegen Italiens Corona-Hilfen scheitert
Veröffentlicht am: 08.07.2026 um 10:40 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Beihilferegelung Italiens sei mit EU-Recht vereinbar, erklÀrte das Gericht in Luxemburg. Gegen das Urteil kann noch vor dem Gerichtshof der EuropÀischen Union (EuGH) vorgegangen werden.
Italien gewĂ€hrte strauchelnden italienischen Fluglinien wĂ€hrend der Corona-Pandemie 2020 Beihilfen von insgesamt 130 Millionen Euro. Dadurch sollten SchĂ€den wiedergutgemacht werden, die den Fluglinien durch die ReisebeschrĂ€nkungen entstanden waren. Die EU-Kommission in BrĂŒssel gab dafĂŒr grĂŒnes Licht. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Unternehmen subventionieren will, muss die BrĂŒsseler Behörde in der Regel prĂŒfen, ob solche Beihilfen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren.
In einer ersten Entscheidung war Ryanair erfolgreich
Gegen diese Genehmigung klagte Ryanair und hatte damit 2023 zunÀchst vor dem EU-Gericht Erfolg. Die nÀchsthöhere Instanz, der EuGH, hob das Urteil jedoch auf, daher musste das Gericht in dem Fall erneut entscheiden. WÀhrenddessen verlÀngerte Italien die Beihilfenregelung und erhöhte das Budget um 100 Millionen Euro. Auch dies focht Ryanair nun vor dem EU-Gericht an - erfolglos.
Dass Airlines fĂŒr die Bewilligung von Hilfen eine italienische Betriebsgenehmigung benötigten, verstoĂe nicht gegen das Diskriminierungsverbot, stellten die Luxemburger Richterinnen und Richter unter anderem fest. Dieses Kriterium ziele nĂ€mlich auf die Unternehmen ab, die am schwersten von den einschrĂ€nkenden Corona-MaĂnahmen in Italien betroffen waren.
Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen fĂŒr Konkurrenten vorgeht. Zuletzt erklĂ€rte der EuGH im April das milliardenschwere deutsche Hilfspaket fĂŒr die Lufthansa DE0008232125 fĂŒr nichtig.
