Sicherheitsbranche bricht Rekorde – und reformiert ihre Prüfung
14.03.2026 - 00:00:26 | boerse-global.deDie private Sicherheitswirtschaft in Deutschland wächst rasant und stellt neue Rekorde auf. Gleichzeitig wird die zentrale Qualifikation für Sicherheitskräfte, die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung, grundlegend reformiert. Für Unternehmen und Bewerber ist 2026 ein Jahr des Umbruchs.
Historische Höchstwerte bei Umsatz und Beschäftigung
Die wirtschaftliche Bedeutung der Branche hat sich in einem Jahrzehnt mehr als verdoppelt. Nach Angaben des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) stieg der Umsatz von 6,96 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 14,02 Milliarden Euro 2024. Für 2025 wird ein weiterer Anstieg auf rund 14,75 Milliarden Euro erwartet.
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Parallel erreichte die Beschäftigung einen historischen Höchststand. Mitte 2025 arbeiteten fast 291.000 Menschen in der Sicherheitsbranche, davon etwa 277.000 direkt im Bewachungsgewerbe. Interessant: Der extreme Fachkräftemangel zeigt erste Entspannungstendenzen. Im Februar 2026 waren noch 5.478 Stellen unbesetzt – ein leichter Rückgang. Der Verband führt dies auf bessere Personalbindung und den effizienteren Einsatz von Technologie zurück, die menschliche Kräfte entlastet.
Die große Reform der Sachkundeprüfung
Seit dem 1. Juli 2025 gilt eine neue Prüfungsordnung für die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Die größte Neuerung betrifft die Bewertung: Statt des alten "Alles-oder-Nichts"-Prinzips bei Multiple-Choice-Fragen gibt es jetzt Teilpunkte. Für jede richtig angekreuzte Antwortoption gibt es einen Punkt.
Diese fairere, aber auch differenziertere Bewertung erforderte eine Ausweitung der Prüfung. Statt 72 Fragen umfasst der schriftliche Teil nun 82 Aufgaben. Die Maximalpunktzahl stieg von 100 auf 120 Punkte. Die Bestehensgrenze liegt nach wie vor bei 50 Prozent – Bewerber müssen also mindestens 60 Punkte erreichen, um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden. Ausbildungsinstitute im ganzen Land haben ihre Lehrpläne bereits an die neuen Anforderungen angepasst.
Wer muss die Prüfung wirklich ablegen?
Nicht jede Sicherheitstätigkeit erfordert die aufwändige Sachkundeprüfung. Für einfache Objektbewachung reicht oft eine 40-stündige Unterrichtung. Die umfassende Prüfung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben für Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko und Publikumskontakt.
Dazu zählen:
* Streifendienste im öffentlichen Raum
* Ladendetektive zur Diebstahlsprävention
* Einlasskontrollen in Diskotheken und Clubs
* Leitungspersonal in Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen
Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass in sensiblen Situationen fundierte Kenntnisse in Rechtsfragen und Deeskalation vorhanden sind.
Die Forderung nach einem eigenen Sicherheitsgewerbegesetz
Trotz der Prüfungsreform gilt die aktuelle Regelung über das Gewerberecht (§ 34a GewO) vielen als nicht mehr zeitgemäß für eine 14-Milliarden-Euro-Branche. Seit Jahren wird ein eigenständiges Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG) gefordert.
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Ein erster Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums von 2023 scheiterte, doch die Deebatte ist 2026 lebendiger denn je. Die Branche drängt auf höhere, verbindliche Qualitätsstandards, besonders für den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Gefordert werden unter anderem schärfere Zuverlässigkeitsüberprüfungen und eine bessere rechtliche Definition von Sicherheitsdienstleistungen.
Ausblick: Qualifikation und Technologie wachsen zusammen
Die Branche steht vor einer spannenden Entwicklung. Die reformierte Prüfung soll mehr qualifizierte Kräfte hervorbringen, während Technologie wie intelligente Videoüberwachung Routineaufgaben übernimmt. Die Sicherheitsfachkraft der Zukunft wird immer mehr zum Operator und Analysten solcher Systeme.
Damit wird auch das unter § 34a geprüfte Grundwissen regelmäßig an die digitale Transformation angepasst werden müssen. Und der politische Druck für ein modernes Sicherheitsgewerbegesetz wird voraussichtlich weiter wachsen – eine Reform, die die Grundqualifikation für die gesamte Branche neu definieren könnte.
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