SPD, Mieten

SPD will Berliner Mieten mit Grundgesetz-Artikel 15 deckeln

28.01.2026 - 16:31:11

Die Berliner SPD will Mieten für 1,4 Millionen Wohnungen einfrieren und Gewinne großer Vermieter deckeln. Der Plan nutzt einen neuen juristischen Weg und ist hoch umstritten.

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus plant einen neuen Mietendeckel. Sie stützt sich dabei auf den bisher kaum genutzten Artikel 15 des Grundgesetzes. Der Vorstoß soll die Preisspirale auf dem angespannten Wohnungsmarkt der Hauptstadt durchbrechen.

Konkret wollen die Sozialdemokraten die Kaltmieten für etwa 1,4 Millionen Wohnungen einfrieren. Zukünftige Erhöhungen sollen nur noch an die Inflationsrate gekoppelt sein. Ausgenommen wären:
* Neubauten
* Wohnungen von Genossenschaften und kommunalen Gesellschaften
* Kleinvermieter mit maximal zwei Wohnungen

Ein möglicher Stichtag für das Einfrieren ist der 1. Januar 2028. Der Plan wurde auf einer Klausurtagung in Rostock einstimmig beschlossen.

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Ein juristischer Neuanfang nach dem ersten Scheitern

Die Wahl des rechtlichen Weges ist eine direkte Reaktion. Der erste Berliner Mietendeckel scheiterte 2021 vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Richter entschieden, dass dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für das Mietpreisrecht fehle – diese liegt beim Bund.

Mit Artikel 15 des Grundgesetzes geht die SPD nun einen anderen Pfad. Die Bestimmung ermöglicht die „Vergesellschaftung“ von Grund und Boden und ist eine Ländersache. Die Fraktion betont, es gehe nicht um Enteignung, sondern um eine starke Marktregulierung. Für mögliche Einnahmeverluste der Vermieter ist eine finanzielle Entschädigung, ein „Vergesellschaftungsabschlags“, vorgesehen.

Kann dieser Trick die Kompetenzfrage umgehen und eine verfassungsfeste Lösung schaffen? Die Antwort darauf wird den Rechtsstreit bestimmen.

Gewinndeckel und Investitionspflicht für Konzerne

Neben der Mietpreisbremse sieht der SPD-Plan eine Deckelung der Gewinnausschüttungen von großen Wohnungsunternehmen vor. Zudem sollen Vermieter mit Beständen ab 500 Wohnungen verpflichtet werden, einen festen Anteil ihrer Mieteinnahmen zu reinvestieren.

  • Diskutiert werden zunächst drei, später fünf Prozent der Einnahmen.
  • Das Geld muss in Instandhaltung, energetische Sanierung und barrierefreien Umbau fließen.

Ziel ist es, dass Überschüsse dem Wohnungsbestand zugutekommen und nicht allein der Renditemaximierung dienen. Geplant sind außerdem ein Mietenkataster zur Überwachung und verschärfte Regeln für Eigenbedarfskündigungen und befristete Mietverträge.

Ein politischer Paukenschlag vor der Wahl

Der Vorstoß fällt mitten in den Wahlkampf für die Abgeordnetenhauswahl im September 2026. Er ist auch eine Antwort auf den erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ von 2021. Die SPD positioniert ihren Plan als Weg, die Ziele der Initiative zu erreichen – bezahlbare Mieten –, aber ohne Enteignungen.

Die Reaktionen sind gespalten. Während Mieterverbände und linke Kräfte den Vorstoß begrüßen dürften, lehnen ihn Eigentümerverbände und der Koalitionspartner CDU ab. Auch unter Verfassungsrechtlern gehen die Meinungen auseinander. Einige sehen gute Chancen, da Artikel 15 juristisch kaum erschlossen ist. Andere bleiben skeptisch und verweisen auf die hohen Hürden und möglichen Kosten für das Land Berlin.

Ein langer Weg bis zur möglichen Umsetzung

Bis zur Umsetzung ist es ein weiter und steiniger Weg. Zunächst soll ein Rechtsgutachten die Verfassungsmäßigkeit des Konzepts prüfen. Fällt es positiv aus, muss ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Die Zustimmung im Abgeordnetenhaus ist angesichts des CDU-Widerstands ungewiss.

Selbst bei einer Verabschiedung ist eine erneute Klage vor dem Verfassungsgericht sehr wahrscheinlich. Die endgültige Klärung der Rechtslage könnte Jahre dauern. Für Berlins Mieter bedeutet das: Eine schnelle Lösung der Wohnkostenfrage ist auch mit diesem ambitionierten Plan nicht in Sicht. Sein Ausgang wird die wohnungspolitische Debatte in ganz Deutschland prägen.

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