SteuererklĂ€rung 2025: Das Ă€ndert sich fĂŒr Familien und SelbststĂ€ndige
10.03.2026 - 08:31:58 | boerse-global.de
Die FinanzĂ€mter bearbeiten seit Mitte MĂ€rz die SteuererklĂ€rungen fĂŒr das Jahr 2025. Millionen Steuerpflichtige mĂŒssen dabei umfassende Neuerungen beachten, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 in Kraft traten. Die Reform bringt mehr Geld fĂŒr Familien, neue Regeln fĂŒr SelbststĂ€ndige und schĂ€rfere Vorgaben fĂŒr die Digitalisierung.
Mehr Netto fĂŒr Familien: Höhere FreibetrĂ€ge und Kinderbetreuung
Das Gesetzespaket entlastet vor allem private Haushalte. Der Grundfreibetrag stieg 2025 auf 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 6.672 Euro pro Kind.
Die gröĂte Neuerung betrifft die Kinderbetreuung. Eltern können jetzt 80 Prozent der Kosten als Sonderausgaben absetzen â maximal 4.800 Euro je Kind. Bisher waren es nur 66 Prozent und 4.000 Euro.
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Doch Vorsicht: Bei Unterhaltszahlungen gelten strengere Regeln. Das Finanzamt erkennt nur noch Ăberweisungen an. Barzahlungen sind nicht mehr zulĂ€ssig.
Neue Spielregeln fĂŒr SelbststĂ€ndige und den Mittelstand
FĂŒr Freiberufler und Kleinunternehmer hat sich die Lage grundlegend gewandelt. Die Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung wurden angehoben. Zur Befreiung von der Umsatzsteuer dĂŒrfte der Vorjahresumsatz 2025 nicht ĂŒber 25.000 Euro liegen. Die Prognose fĂŒr das laufende Jahr muss unter 100.000 Euro bleiben.
Zudem mĂŒssen seit 2025 alle Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Diese E-Rechnung-Pflicht treibt die Digitalisierung im Mittelstand voran, stellte viele Betriebe aber vor technische Herausforderungen.
Ein Lichtblick: Deutsche Kleinunternehmer können jetzt auch bei grenzĂŒberschreitenden VerkĂ€ufen innerhalb der EU eine Umsatzsteuerbefreiung beantragen.
Immobilien, Investitionen und SpezialfÀlle
Das Gesetz bringt auch gezielte Anpassungen fĂŒr Kapitalanleger und Immobilienbesitzer. Um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, wurde die Steuerbefreiung fĂŒr kleine Photovoltaik-Anlagen ausgeweitet. Steuerfrei sind nun Anlagen bis 30 kWp pro Wohneinheit.
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FĂŒr private Investoren, die aus Deutschland wegziehen, gilt eine neue Abgeltungsteuer. Sie betrifft den Verkauf von Fondsanteilen im Wert von 500.000 Euro oder mehr, einschlieĂlich ETFs.
Bei Erbschaften ab 2025 wurde die Erbfallkostenpauschale von 10.300 auf 15.000 Euro erhöht. Das bringt Erben mehr Netto vom Nachlass.
Fristen und Ausblick: Worauf Sie jetzt achten mĂŒssen
Die Abgabefrist fĂŒr die SteuererklĂ€rung 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. MĂ€rz 2027 Zeit.
Experten raten, die Belege fĂŒr Kinderbetreuungskosten und die Umsatzeinstufung im Betrieb besonders sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen. So lassen sich die neuen FreibetrĂ€ge voll ausschöpfen.
Die Digitalisierung schreitet weiter voran: Ab 2028 wird die Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtend. Und auch 2026 steigt der Grundfreibetrag erneut â auf dann 12.348 Euro. Die SteuererklĂ€rung wird also auch in Zukunft im Wandel bleiben.
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