WDH: Klage gegen LohnkĂŒrzung - VW-Betriebsrat gewinnt in 2. Instanz
08.02.2024 - 16:40:25(Tippfehler im vorletzten Satz des 4. Absatzes: Der Termin wurde angesetzt).
HANNOVER (dpa-AFX) - Im Streit um die KĂŒrzung der GehĂ€lter von BetriebsrĂ€ten bei Volkswagen DE0007664039 hat erstmals auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen einem klagenden Arbeitnehmervertreter recht gegeben. Die 6. Kammer bestĂ€tigte am Donnerstag in Hannover ein Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig von Juli 2023, das die von VW DE0007664039 vorgenommene GehaltskĂŒrzung fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt hatte. Das Gericht verurteilte VW dazu, die KĂŒrzung zurĂŒckzunehmen und dem KlĂ€ger den Ausfall mit Zinsen nachzuzahlen.
VW hatte den 61-jĂ€hrigen KlĂ€ger, der seit 2002 in Wolfsburg als freigestelltes Mitglied im Betriebsrat sitzt, im Februar 2023 rĂŒckwirkend ab Oktober 2022 um zwei Entgeltgruppen heruntergestuft und das Gehalt laut Betriebsrat um rund 650 Euro pro Monat gekĂŒrzt. Das sei unzulĂ€ssig gewesen, urteilte nun das Landesarbeitsgericht. Es schloss sich damit dem Arbeitsgericht Braunschweig an, gegen dessen Entscheidung VW Berufung eingelegt hatte.
Urteil des BGH verunsichert
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang des vergangenen Jahres. Dessen Strafsenat hatte FreisprĂŒche fĂŒr vier frĂŒhere VW-Personalmanager gekippt, denen vorgeworfen worden war, BetriebsrĂ€ten zu hohe GehĂ€lter bewilligt zu haben. Die Strafrichter verwarfen die auch in anderen Unternehmen ĂŒbliche Praxis fĂŒr Gehaltssteigerungen bei langjĂ€hrigen Arbeitnehmervertretern. Sie setzen strengere Regeln an als das Bundesarbeitsgericht, an dem sich die Arbeitsgerichte orientieren. Das, so ein Sprecher des Betriebsrats, habe zur Folge: "Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann."
Um sich nicht möglicherweise strafbar zu machen, hatte VW nach dem BGH-Urteil mehreren BetriebsrĂ€ten die GehĂ€lter gekĂŒrzt. Viele zogen dagegen vor Gericht. Laut Betriebsrat gab es allein bei Volkswagen bisher 42 Urteile in erster Instanz, von denen 40 zugunsten der klagenden BetriebsrĂ€te ausgingen. Nur in zwei FĂ€llen habe VW gewonnen. Am Donnerstag habe es noch einmal vier Urteile in Emden gegeben, die alle zugunsten der klagenden ausgegangen seien, so ein Sprecher des VW-Betriebsrats. Weitere Verfahren gab es bei Konzerntöchtern wie Porsche. Dort hatte erst am 2. Februar der Leipziger Betriebsratsvorsitzende Knut Lofski vor dem Arbeitsgericht Leipzig gewonnen. Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover war laut VW-Betriebsrat nun die erste Entscheidung in der zweiten Instanz. Ein weiteres Berufungsverfahren ist fĂŒr den 18. Februar angesetzt, ebenfalls in Hannover. Weitere sind laut Gericht bereits anhĂ€ngig.
Richterin hofft auf KlÀrung durch Bundesarbeitsgericht
Das Urteil des BGH habe fĂŒr viel Verunsicherung gesorgt, sagte die Vorsitzende Richterin Karola Klausmeyer, die ĂŒber das erste Berufungsverfahren entschied. Es sei weiter streitig, welche Auswirkungen das auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) habe. Die Richterin lieĂ daher ausdrĂŒcklich eine Revision vor dem höchsten Arbeitsgericht zu. "Das BAG sollte die Gelegenheit haben, sich dazu zu positionieren, insbesondere mit Blick auf das, was der BGH dazu sagte." Und fĂŒgte nach ihrem Urteil hinzu: "Ich bin gespannt, was das BAG daraus macht."
Dem KlĂ€ger kam im verhandelten Fall zugute, dass VW ihm 2015 tatsĂ€chlich eine entsprechend bezahlte Stelle angeboten hatte. "Und das war kein Fake-Angebot", erklĂ€rte die Vorsitzende Richterin. "Er hĂ€tte die Stelle auch bekommen." Es sei daher korrekt gewesen, ihn danach auch als Betriebsrat so zu bezahlen. FĂŒr die ZurĂŒckstufung durch VW habe es daher keinen Grund gegeben.
Der VW-Betriebsrat zeigt sich zufrieden mit dem Urteil. "SelbstverstĂ€ndlich begrĂŒĂen wir diese erste Entscheidung durch ein Landesarbeitsgericht sehr", erklĂ€rte ein Sprecher. "Diese jetzt auch von einem Landesarbeitsgericht getroffene Klarstellung ist wichtig, weil sie die Entgeltreduzierungen durch Volkswagen als das charakterisiert, was sie sind: eine reine VorsichtsmaĂnahme mit Blick auf das Strafrecht." Allerdings, so fĂŒgte der Sprecher hinzu: "Generell bleibt auch nach den vielen positiven Urteilen die rechtliche Unsicherheit fĂŒr Unternehmen bundesweit."
VW lÀsst Revision noch offen
VW machte zunĂ€chst keine Angaben, ob man gegen das Urteil in Revision gehen werde. "ZunĂ€chst werden wir die schriftliche UrteilsbegrĂŒndung zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts sorgfĂ€ltig prĂŒfen, um ĂŒber etwaige weitere juristische Schritte zu entscheiden", erklĂ€rte ein Konzernsprecher auf Anfrage der dpa. GrundsĂ€tzlich begrĂŒĂe Volkswagen aber "die arbeitsgerichtlichen KlĂ€rungen, da Reichweite und Grenzen der Entscheidung des BGH-Strafsenats auf diesem Wege durch die Arbeitsgerichte als zustĂ€ndige Fachgerichtsbarkeit eingeordnet werden", fĂŒgte er hinzu.
Zwar deuteten die bisherigen Urteile darauf hin, dass die Arbeitsgerichte die bisherige Praxis weiter fĂŒr zulĂ€ssig erachteten. Da es sich aber jeweils um EinzelfĂ€lle handle, könne daraus noch keine grundsĂ€tzliche KlĂ€rung abgeleitet werden, so der Sprecher. "Eine rechtliche GrundsatzklĂ€rung steht leider weiterhin aus."

