TRGS 524: Neue Schutzregeln für kontaminierte Arbeitsbereiche
24.03.2026 - 07:50:06 | boerse-global.deDie zentrale Sicherheitsregel für Arbeiten in kontaminierten Bereichen wurde grundlegend modernisiert. Unternehmen müssen jetzt handeln, um rechtlich abgesichert zu bleiben.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 524 setzt ab sofort neue, strengere Maßstäbe für den Arbeitsschutz. Der zuständige Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die Vorschrift, die seit 2010 in Kraft war, in seiner Sitzung im November 2025 vollständig überarbeitet. Nach der rechtlichen Prüfung ist die Neufassung nun veröffentlicht. Für Betriebe in der Sanierung, im Rückbau oder der Altlastenbearbeitung bedeutet das: Sie müssen ihre Sicherheitskonzepte dringend anpassen.
Die modernisierte TRGS 524 verschärft die Anforderungen an den Arbeitsschutz in belasteten Bereichen massiv. Nutzen Sie diese kostenlosen Vorlagen und Checklisten, um rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, die jeder behördlichen Prüfung standhalten. Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen jetzt kostenlos herunterladen
Denn nur wer die aktualisierten Vorgaben einhält, profitiert weiterhin von der sogenannten „Vermutungswirkung“. Diese besagt, dass die Einhaltung der TRGS automatisch die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) belegt. Ein Abweichen ist nur mit einem gleichwertigen Schutz-Nachweis möglich.
Warum eine neue Fassung nötig wurde
Die Welt der Gefahrstoffe und Schutztechnologien entwickelt sich ständig weiter. Die alte TRGS 524 von 2010 konnte mit neuen Erkenntnissen zu Schadstoffexpositionen, modernen Sanierungsmethoden und praktischen Erfahrungen aus der Branche nicht mehr Schritt halten.
Die Überarbeitung zielt daher auf einen deutlich verbesserten Schutz für Handwerker, Bauleiter und alle Fachkräfte ab, die in belasteten Umgebungen arbeiten. Sie berücksichtigt nun ein breiteres Spektrum an Gefährdungen und gibt detailliertere Handlungsanleitungen. Betroffen sind unter anderem Arbeiten bei:
* Altlastensanierungen
* Bau und Abbruch in verunreinigten Bereichen
* der Sanierung von Brandschäden
* Untersuchungen in kontaminierten Gebieten
Konkret geht es um den Umgang mit Stoffen wie PCB, PAK, Holzschutzmitteln (PCP, Lindan, DDT) oder formaldehydbelasteten Materialien.
Höhere Hürden für Fachkunde und Gefahrenanalyse
Ein Kernpunkt der Neuregelung sind die verschärften Anforderungen an die Qualifikation des Personals. Die TRGS 524 unterscheidet scharf zwischen zwei Arten der Fachkunde:
- Allgemeine Fachkunde (Anlage 2A): Sie berechtigt zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Überwachung bei allen Arbeiten in kontaminierten Bereichen. Sie ist für Koordinatoren, Bauleiter und Aufsichtspersonen verpflichtend.
- Spezifische Fachkunde für Gebäudeschadstoffe (Anlage 2B): Sie fokussiert auf Tätigkeiten mit typischen Bauschadstoffen.
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Das Entscheidende: Diese Kenntnisse müssen durch qualifizierte Fortbildungen erworben und regelmäßig aufgefrischt werden. Kontinuierliche Weiterbildung wird damit zur Pflicht.
Zudem wird die Gefährdungsbeurteilung verschärft. Sie darf nur noch von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Im Zweifelsfall ist stets von der höchstmöglichen Gefährdung auszugehen. Der daraus abgeleitete Arbeits- und Sicherheitsplan gewinnt als verbindliches Dokument weiter an Bedeutung.
Was Betriebe jetzt tun müssen
Die revidierte TRGS 524 ist kein Papiertiger, sondern erfordert konkrete Maßnahmen. Unternehmen sollten umgehend diese vier Schritte einleiten:
- Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren: Alte Analysen müssen kritisch überprüft und an die neuen, detaillierteren Vorgaben angepasst werden.
- Personal schulen und qualifizieren: Sicherstellen, dass alle verantwortlichen Mitarbeiter die erforderliche Fachkunde nach Anlage 2A oder 2B besitzen und ihre Fortbildungsnachweise aktuell sind.
- Arbeitspläne anpassen: Die Dokumentation in Arbeits- und Sicherheitsplänen muss die revidierten Schutzanforderungen exakt widerspiegeln.
- Schutzausrüstung überprüfen: Wo nötig, muss in moderne persönliche Schutzausrüstung (PSA) und technische Schutzmaßnahmen investiert werden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die konsequente Umsetzung dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten. Sie schafft auch klare Rechtssicherheit für die Unternehmen und führt langfristig zu einer insgesamt sichereren Arbeitswelt in risikobehafteten Umgebungen.
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