Union, Lockerungen

Union will Lockerungen beim Mieterschutz

Veröffentlicht am: 09.07.2026 um 19:31 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

CDU und CSU wollen die von der Bundesregierung geplanten Mieterschutz-Regelungen noch einmal zugunsten von Vermietern entschÀrfen.

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag forderten Unions-Abgeordnete Änderungen bei der zeitlichen Obergrenze fĂŒr Kurzzeit-MietvertrĂ€ge und bei der angepeilten Schonfrist fĂŒr sĂ€umige Mieter. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl (CSU), warb fĂŒr ein ausgewogenes VerhĂ€ltnis zwischen Mieterschutz und den berechtigten Interessen von Vermietern.

Der Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht unter anderem vor, dass Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug sind, eine ordentliche KĂŒndigung abwenden können, indem sie die Miete binnen zwei Monaten nachzahlen. Der wohnungspolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak (CDU), will diese Regelung jedoch auf "angespannte WohnungsmĂ€rkte" beschrĂ€nken, wo bei einer KĂŒndigung tatsĂ€chlich die Obdachlosigkeit droht.

Kurzzeit-MietvertrĂ€ge, die grundsĂ€tzlich von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, sollen laut Gesetzentwurf nur noch fĂŒr eine Dauer von sechs Monaten, in AusnahmefĂ€llen fĂŒr maximal acht Monate abgeschlossen werden dĂŒrfen. Hierl stellte bei der Plenardebatte jedoch infrage, ob diese starre Obergrenze der Lebenswirklichkeit in allen FĂ€llen gerecht werde. Auch Luczak mahnte hier eine flexiblere Regelung an.

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